Projektbeschreibung
Kontext
Mit der Reform der EBR-Richtlinie 2025 verändert sich der Rechtsrahmen für Europäische Betriebsräte grundlegend. Besonders betroffen sind Gremien, die auf freiwilligen Altvereinbarungen nach Artikel 13 der Richtlinie 94/45/EG beruhen. Diese vor September 1996 geschlossenen Vereinbarungen waren bislang von zentralen Vorgaben der EBR-Richtlinie ausgenommen und haben über Jahrzehnte eigene Beteiligungspraktiken und Kooperationsstrukturen hervorgebracht. Mit dem Wegfall dieses Sonderstatus entsteht erheblicher Klärungs- und Handlungsbedarf: Bestehende Vereinbarungen müssen überprüft und Optionen ihrer Fortführung, Anpassung oder Neuverhandlung bewertet werden. Zugleich stellen sich Fragen zu Verhandlungsmandaten, zeitlichen Abläufen und zur Einbindung von Delegierten aus Nicht-EU-Staaten. Die Reform eröffnet damit Chancen zur Weiterentwicklung von Beteiligungsrechten, birgt aber auch Risiken für gewachsene Standards und transnationale Vertretungsstrukturen.
Fragestellung
Im Zentrum des Projekts steht die Frage: Wie bereiten die beteiligten Beschäftigtenvertretungen, Gewerkschaften und Unternehmensleitungen den Übergang eines Euroforums mit Artikel-13-Altvereinbarung in den reformierten Rechtsrahmen vor, und welche Bedingungen werden dabei als relevant für die Sicherung oder Weiterentwicklung bestehender Beteiligungsstandards wahrgenommen?
Ergänzend wird untersucht: Welche Unsicherheiten und Handlungsbedarfe werden wahrgenommen? Wie werden eine Fortführung, Anpassung oder Neuverhandlung der bestehenden Vereinbarung bewertet? Welchen Einfluss haben Managementstrategien, gewerkschaftliche Unterstützung und interne Koordination? Und welche Lösungen bestehen für die Einbindung von Delegierten aus Nicht-EU-Staaten?
Untersuchungsmethoden
Das Vorhaben folgt einem qualitativen, explorativen Fallstudiendesign. Im Mittelpunkt steht ein Euroforum mit Artikel-13-Altvereinbarung als vertiefter Praxisfall. Methodisch kombiniert das Projekt problemzentrierte Interviews, Dokumentenanalysen und teilnehmende Beobachtungen. Befragt werden Vertreter*innen des Euroforums und des Managements, Gewerkschaftsvertreter*innen auf nationaler und europäischer Ebene sowie eine externe juristische Fachperson. Ergänzend werden bestehende und frühere EBR-Vereinbarungen, Richtlinien- und Gesetzestexte sowie weitere betriebliche und gewerkschaftliche Dokumente ausgewertet. Workshops und Fachveranstaltungen werden für teilnehmende Beobachtungen und die Rückkopplung vorläufiger Ergebnisse genutzt. Die Auswertung erfolgt mittels strukturierender qualitativer Inhaltsanalyse.