Forschungsprojekt: Transnationale Artikel 13 EBR-Vereinbarungen im Übergang

Transformation der transnationalen Arbeitnehmendenbeteiligung: Artikel-13-Vereinbarungen im Übergang

Projektziel

Die Reform der EBR-Richtlinie 2025 hebt den Sonderstatus von Artikel-13-Altvereinbarungen auf. Das Projekt untersucht anhand eines Euroforums nach Artikel 13 in einem Wissenschafts- und Technologieunternehmen, welche Unsicherheiten, Handlungsbedarfe und Risiken daraus entstehen und wie Fortführung, Anpassung oder Neuverhandlung bestehender Vereinbarungen bewertet werden.

Projektbeschreibung

Kontext

Mit der Reform der EBR-Richtlinie 2025 verändert sich der Rechtsrahmen für Europäische Betriebsräte grundlegend. Besonders betroffen sind Gremien, die auf freiwilligen Altvereinbarungen nach Artikel 13 der Richtlinie 94/45/EG beruhen. Diese vor September 1996 geschlossenen Vereinbarungen waren bislang von zentralen Vorgaben der EBR-Richtlinie ausgenommen und haben über Jahrzehnte eigene Beteiligungspraktiken und Kooperationsstrukturen hervorgebracht. Mit dem Wegfall dieses Sonderstatus entsteht erheblicher Klärungs- und Handlungsbedarf: Bestehende Vereinbarungen müssen überprüft und Optionen ihrer Fortführung, Anpassung oder Neuverhandlung bewertet werden. Zugleich stellen sich Fragen zu Verhandlungsmandaten, zeitlichen Abläufen und zur Einbindung von Delegierten aus Nicht-EU-Staaten. Die Reform eröffnet damit Chancen zur Weiterentwicklung von Beteiligungsrechten, birgt aber auch Risiken für gewachsene Standards und transnationale Vertretungsstrukturen.

Fragestellung

Im Zentrum des Projekts steht die Frage: Wie bereiten die beteiligten Beschäftigtenvertretungen, Gewerkschaften und Unternehmensleitungen den Übergang eines Euroforums mit Artikel-13-Altvereinbarung in den reformierten Rechtsrahmen vor, und welche Bedingungen werden dabei als relevant für die Sicherung oder Weiterentwicklung bestehender Beteiligungsstandards wahrgenommen?

Ergänzend wird untersucht: Welche Unsicherheiten und Handlungsbedarfe werden wahrgenommen? Wie werden eine Fortführung, Anpassung oder Neuverhandlung der bestehenden Vereinbarung bewertet? Welchen Einfluss haben Managementstrategien, gewerkschaftliche Unterstützung und interne Koordination? Und welche Lösungen bestehen für die Einbindung von Delegierten aus Nicht-EU-Staaten?

Untersuchungsmethoden

Das Vorhaben folgt einem qualitativen, explorativen Fallstudiendesign. Im Mittelpunkt steht ein Euroforum mit Artikel-13-Altvereinbarung als vertiefter Praxisfall. Methodisch kombiniert das Projekt problemzentrierte Interviews, Dokumentenanalysen und teilnehmende Beobachtungen. Befragt werden Vertreter*innen des Euroforums und des Managements, Gewerkschaftsvertreter*innen auf nationaler und europäischer Ebene sowie eine externe juristische Fachperson. Ergänzend werden bestehende und frühere EBR-Vereinbarungen, Richtlinien- und Gesetzestexte sowie weitere betriebliche und gewerkschaftliche Dokumente ausgewertet. Workshops und Fachveranstaltungen werden für teilnehmende Beobachtungen und die Rückkopplung vorläufiger Ergebnisse genutzt. Die Auswertung erfolgt mittels strukturierender qualitativer Inhaltsanalyse.

Projektleitung und -bearbeitung

Projektleitung

Dr. Patrick Witzak
Ruhr-Universität Bochum

Kooperationspartner

Magali Schleifer
IG BCE - Industriegewerkschaft Bergbau und Energie
Betriebspolitik

Kontakt

Dr. Manuela Maschke
Hans-Böckler-Stiftung
Forschungsförderung