Forschungsprojekt: Die Westbalkanregelung im Bausektor

Die Folgen eines niedrigschwelligen Anwerbeinstrumentes auf Arbeitnehmendenrechte

Projektziel

Die Studie untersucht, wie sich die Westbalkanregelung auf die Rechte von Beschäftigten im deutschen Bausektor auswirkt. Auf Basis von Expert*inneninterviews und einer Fokusgruppe zeigt sie: Der niedrigschwellige Zugang zum Arbeitsmarkt schafft Chancen, verstärkt aber zugleich Abhängigkeiten, arbeitsrechtliche Risiken und soziale Unsicherheiten.

Projektbeschreibung

Kontext

Die Westbalkanregelung wurde 2015 im Kontext der europäischen Flucht- und Migrationspolitik eingeführt. Sie eröffnet Menschen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien einen niedrigschwelligen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt – unabhängig von formalen Berufsqualifikationen. Ursprünglich als migrationspolitisches Experiment gedacht, entwickelte sich die Regelung zu einem zentralen Instrument der Arbeitskräftezuwanderung aus nicht-EU-Staaten - insbesondere im Baugewerbe. Gleichzeitig ist das Baugewerbe seit Jahren durch prekäre Beschäftigung, hohe Abhängigkeiten und Arbeitsrechtsverstöße geprägt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie sich die rechtliche Konstruktion und die Umsetzung der Westbalkanregelung auf die Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten auswirkt.

Fragestellung

Im Zentrum der Studie steht die Frage, wie sich die Westbalkanregelung auf die Rechte von Beschäftigten im deutschen Baugewerbe auswirkt. Untersucht wird insbesondere, ob und in welcher Form arbeitsrechtliche Verstöße auftreten, welche Rolle die rechtliche Konstruktion der Regelung dabei spielt und ob bestimmte Abhängigkeiten oder Risiken dadurch verstärkt werden. Die Studie fragt außerdem, welche Auswirkungen die enge Verknüpfung von Aufenthaltstitel und Arbeitsverhältnis auf die Durchsetzung von Arbeitnehmer*innen-Rechten hat. Darüber hinaus werden mögliche Maßnahmen diskutiert, mit denen Beschäftigte besser geschützt werden können.

Untersuchungsmethoden

Die Studie basiert auf einem qualitativen Forschungsdesign. Zunächst wurden Expert*inneninterviews mit Vertreter*innen aus Forschung, Arbeitsrechtsberatung, Migrationsberatung, Anerkennungsberatung, Gewerkschaften sowie der Bundesagentur für Arbeit geführt. Ergänzt wurden diese durch schriftliche Stellungnahmen, unter anderem des Zolls und von Gewerkschaften aus den Westbalkanländern.

Im zweiten Schritt fand eine eintägige Fokusgruppendiskussion mit sechs Arbeitsrechtsberater*innen aus verschiedenen Regionen Deutschlands statt, die Beschäftigte im Bausektor beraten, die über die Westbalkanregelung eingereist sind. Diskutiert wurden typische Problemlagen, arbeitsrechtliche Verstöße, Fragen des Aufenthaltsrechts sowie mögliche Verbesserungen der Situation der Beschäftigten.

Die Auswertung erfolgte anhand der Grounded-Theory-Methodologie. Zusätzlich wurden statistische Daten, Berichte und weitere Dokumente analysiert.

Darstellung der Ergebnisse

Die Westbalkanregelung (WBR) ist ein etabliertes Instrument der deutschen Migrationspolitik, das für den Bausektor von besonderer Relevanz ist. Arbeitsrechtsberater*innen zufolge kommt es dabei zu einer Reihe von arbeitsrechtlichen Verstößen. Dazu zählen Lohnvorenthaltung, Verrechnung des Lohnanspruchs mit dem Urlaubsgeld, Überschreitung der Maximalarbeitszeit, Bezahlung unter dem Qualifikationsniveau und Vertuschung von Arbeitsunfällen.

Der Rechtsrahmen der Westbalkanregelung und ihre administrative Umsetzung können es den Beschäftigten erschweren, ihre Rechte geltend zu machen. So kann eine Kündigung ihren Aufenthaltstitel gefährden. Das Verfahren zum Arbeitgeberwechsel ist mit Risiken behaftet und hat keine näher begrenzte Dauer. Auch der Spurwechsel in einen anderen Aufenthaltstitel ist mit einigen Hürden verbunden. Zudem fehlt es an einer langfristigen sozialen Absicherung im Falle von Erwerbslosigkeit. Hinzu kommt, dass unter den Beschäftigten nicht zutreffende Informationen über die rechtlichen Regelungen zirkulieren. Aus Unkenntnis wenden sie sich mitunter an informelle Beratungsagenturen, die Falschinformationen verbreiten und hohe Honorare verlangen.

Projektleitung und -bearbeitung

Projektleitung

Michael Baumgarten
PECO-Institut für nachhaltige Regionalentwicklung in Europa e.V.

Kontakt

Dr. Michaela Kuhnhenne
Hans-Böckler-Stiftung
Forschungsförderung