Forschungsprojekt: NAGGmiVoG - Neue Arbeit gesund gestalten

mit vorausschauender Gefährdungsbeurteilung

Projektziel

Im Zuge von Home Office und New Work werden in vielen Betrieben Büroräume neu gestaltet. Häufig entstehen damit neue Belastungen für die Beschäftigten. Die Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeit sollte die Risiken minimieren, findet in der Praxis aber noch wenig Anwendung. Im Projekt wurden dafür gute Praxisbeispiele und Handlungshilfen für Betriebe entwickelt.

Veröffentlichungen

Wahle, Ingeborg, 2025. Neue Arbeit vorausschauend und gesund gestalten. Präventive Gefährdungs­beurteilung, [online] https://www.mitbestimmung.de/html/gefaehrdungsbeurteilung-gesundheitsschutz-desksharing-47456.html.

Gümbel, Michael, 2025. Abschlussbericht: Neue Arbeitsplätze gut gestalten. Eine Handlungshilfe zur vorausschauenden Gefährdungsbeurteilung bei der Neugestaltung von Büroräumen, Berlin: ArbeitGestalten GmbH, 21 Seiten.

Bringmann, Julia, Jana Greubel und Michael Gümbel, 2024. Prospektive Gefährdungsbeurteilung bei „Desksharing“ und „Open Spaces“, sicher ist sicher , 2024(6), S. 6-10.

Projektbeschreibung

Kontext

Im Rahmen der Transformation werden in den allermeisten Betrieben Arbeitsplätze umgestaltet. Bei der Büroarbeit werden in Folge der breiten Einführung von Home Office nun vermehrt Büroflächen abgebaut und Desksharing eingeführt. Zugleich wird der Trend zu offenen Büroraumkonzepten verstärkt. Damit entstehen neue Arbeitsumgebungen, die sich mit veränderten Belastungen auf die Beschäftigten auswirken. Neben positiven Effekten wie verbesserten Kooperationsmöglichkeiten sind vor allem psychische Fehlbelastungen etwa durch akustische und optische Störungen, mangelhafte Anpassung des Arbeitsplatzes an die Anforderungen der Tätigkeit zu nennen. Die Arbeitsstättenverordnung sieht in §3 vor, dass vor Aufnahme der Tätigkeit an neugestalteten Arbeitsplätzen eine Gefährdungsbeurteilung erfolgt. In der Praxis findet das oft nicht statt, auch weil gute Praxisbeispiele und Handlungshilfen für die konkrete Durchführung fehlen. Das gilt insbesondere für die Beteiligung der Interessenvertretung.

Fragestellung

Wie können Erkenntnisse aus bestehenden Gefährdungsbeurteilungen gut in die Planung neuer Arbeitsstätten einfließen? Wie können die Gestaltungsanforderungen an die Arbeitsplätze, die sich aus der Tätigkeit ergeben, im Vorfeld gut erfasst werden - besonders dann, wenn Tätigkeiten und Arbeitsweisen verändert werden sollen? Wie können die Beschäftigten über den gesamten Entwicklungsprozess hinweg angemessen beteiligt werden? Wie kann ein möglichst einvernehmlicher Mitbestimmungsprozess in diesem Kontext gestaltet werden? Wie kann die von der Arbeitsstättenverordnung verlangte vorausschauende Gefährdungsbeurteilung in der Praxis gestaltet werden? Welche Unterstützung benötigen die betrieblichen Akteur*innen?

Untersuchungsmethoden

Im Projekt wurden drei Betriebe begleitet, die sich in unterschiedlichen Phasen eines Neugestaltungsprozesses befunden haben. Dabei wurde zum einen die betriebliche Praxis beobachtet und mit den Akteur*innen reflektiert. Zum anderen wurden Methoden und Instrumente der beteiligungsorientierten, vorausschauenden Arbeitsstättengestaltung und Gefährdungsbeurteilung entwickelt und in der Praxis erprobt.

Darstellung der Ergebnisse

Es wurde eine Handlungshilfe für die betriebliche Praxis entwickelt, die als Leitfaden für den Prozess der Neugestaltung von Büroräumen dienen kann. Die wesentlichen Prozessschritte sind dabei:

1. Treffen einer Vereinbarung mit der betrieblichen Interessenvertretung zum Prozessdesign und zur Beteiligung von Interessenvertretung und Beschäftigten

2. Bestandsaufnahme der Gestaltungsanforderungen unter Berücksichtigung gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Beteiligung der Beschäftigten

3. Erstellung von Planungsunterlagen

4. Erste Phase der Gefährdungsbeurteilung:

• Abgleich der Anforderungen mit der Umsetzung durch fachliche Begutachtung und durch strukturierte Beteiligung der Beschäftigten

5. Anpassung der Planungsunterlagen, Umsetzung der Planung

6. Zweite Phase Gefährdungsbeurteilung (kurz vor Aufnahme der Tätigkeit):

•Begehung der Räumlichkeiten durch Fachpersonal – und durch Beschäftigte

7. Inbetriebnahme (Aufnahme der Tätigkeit)

8. Dritte Phase Gefährdungsbeurteilung (3 bis 6 Monate nach Inbetriebnahme)

Projektleitung und -bearbeitung

Projektleitung

Michael Gümbel
Arbeit & Gesundheit e.V. Beratungs- und Informationsstelle

Bearbeitung

Dr. Jana Greubel
Arbeit & Gesundheit e.V. Beratungs- und Informationsstelle

Kooperationspartner

Katrin Willnecker
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesverwaltung

Kontakt

Dr. Manuela Maschke
Hans-Böckler-Stiftung
Forschungsförderung