Forschungsprojekt: Arbeitsrechte in prekären Lebenslagen

Projektziel

Das Forschungsprojekt fragt danach, wie, warum und unter welchen Umständen prekäre Lebenslagen praktisch die Möglichkeit einer Inanspruchnahme von formal geltenden Arbeitsrechten einschränken. Ziel ist es, herauszuarbeiten, wie prekäre Lebenslagen sich auf Strategien der Betroffenen im Umgang mit Arbeitsrechtsverletzungen auswirken und welche Folgen für Arbeitsbeziehungen damit verbunden sind.

Projektbeschreibung

Kontext

Von (multipler) Prekarität gekennzeichnete Lebenslagen können es erschweren, formal geltende Arbeitsrechte einzufordern. Armut und unzureichende soziale Sicherung, überlastende Fürsorgeverpflichtungen, Exklusion (z.B. aufgrund von Rassismus) oder ein unsicherer Aufenthaltsstatus führen potenziell dazu, dass Beschäftigte Rechtsverletzungen bei der Arbeit (z.B. unbezahlte Überstunden, nicht gewährte Urlaubsansprüche) nicht oder nur begrenzt problematisieren (können). Individuelle rechtliche Strategien im Betrieb geraten bei lebensweltlicher Prekarität ebenso an ihre Grenzen wie kollektive gewerkschaftliche Organisierung.

Fragestellung

Im Mittelpunkt des Forschungsprojekts Arbeitsrechte in prekären Lebenslagen steht vor diesem Hintergrund die Frage wie, warum und unter welchen Umständen prekäre Lebenslagen praktisch die Möglichkeit einer Inanspruchnahme von formal geltenden Arbeitsrechten einschränken. Das Projekt untersucht hierzu, wie prekäre Lebenslagen sich auf Strategien der Betroffenen auswirken (z.B. Erdulden, Exit / Kündigung, situativer Ungehorsam, Rechtsstreit, kollektive Organisierung, öffentliche Kritik) und welche Konsequenzen für Arbeitsbeziehungen damit verbunden sind (z.B. Normalisierung von Arbeitsrechtsverletzungen, Erosion arbeitsrechtlicher Standards).

Untersuchungsmethoden

Empirischer Schwerpunkt der Forschung sind qualitative Interviews mit Menschen in prekären Lebenslagen, die eine arbeitsrechtliche Beratung in Anspruch nehmen, über Alltagserfahrungen und Strategien im Umgang mit Arbeitsrechtsverletzungen. Der Feldzugang erfolgt über die Beratungsstellen der Netzwerke Faire Integration und Faire Mobilität sowie Arbeits- und Sozialberatungsstellen, wodurch drei Gruppen von Ratsuchenden erfasst werden: 1) Migrant*innen aus Mittel- und Osteuropa, 2) Geflüchtete in unterschiedlich prekären aufenthaltsrechtlichen Positionen, 3) Menschen in prekären Lebenslagen mit deutschem Pass.

Projektleitung und -bearbeitung

Projektleitung

Dr. Nikolai Huke
Universität Hamburg Fakultät WISO, Fachbereich Sozialökonomie
huke.nikolai@gmail.com

Kontakt

Dr. Eike Windscheid-Profeta
Hans-Böckler-Stiftung
Forschungsförderung
eike-windscheid@boeckler.de

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