Forschungsprojekt: Soziale Dimension des europäischen Unionsrechts

Aktuelle Bedeutung und Wege zu einer Rekonstruktion

Projektziel

Im Projekt wird untersucht, wie es gelingen kann, die soziale Dimension des Europäischen Unionsrechts zu rekonstruieren und wiederzubeleben, damit sie namentlich in der Rechtsprechung nicht ins Hintertreffen gegenüber wirtschaftlichen Rechten gerät. Außerrechtliche Einflussfaktoren sollen ebenso analysiert werden wie das Potenzial der Europäischen Säule Sozialer Rechte.

Projektbeschreibung

Kontext

Der These, dass die Rechtsprechung, insbesondere zu den Grundfreiheiten, vornehmlich die Marktdimension europäischer Integration betont und die soziale Dimension des Unionsrechts vernachlässigt, steht der Befund entgegen, dass das geltende Unionsrecht bereits seit den Gründungsverträgen auch die soziale Dimension betont. Daher ist die bisherige Rechtsprechung daraufhin zu untersuchen, welche Bedeutung die soziale Dimension bislang gespielt hat, um Wege aufzuzeigen, wie sie künftig gestärkt werden kann, damit sie den Platz finden kann, der ihr nach dem Unionsrecht gebührt. Dazu soll auch die Idee einer Europäisch-justiziellen Säule Sozialer Rechte fruchtbar gemacht werden.

Fragestellung

Die Rechtsprechung des EuGH ist zunächst daraufhin zu untersuchen, ob und in welchen Fällen die soziale Dimension auf die schiefe Ebene wirtschaftlicher Rechte geraten ist. Dabei sind die möglichen Einflussfaktoren auf die Rechtsprechung in sozialpolitisch relevanten Fällen zu prüfen. Neben rechtlichen sollen auch die außerrechtlichen Einflussfaktoren sowohl in rechtswissenschaftlicher als auch in politikwissenschaftlicher Hinsicht in den Blick genommen werden. Auf Grundlage dieser Analyse sind Wege zu untersuchen, auf denen die soziale Dimension zu der Bedeutung in der Judikatur geführt werden kann, die ihr gebührt. Neben rechtspolitischen Vorschlägen sind auch rechtsdogmatische Konstruktionen zu erwägen. Dabei ist das Potenzial der Europäischen Säule Sozialer Rechte zu evaluieren.

Untersuchungsmethoden

Die Untersuchung basiert auf einer Kombination rechts- und politikwissenschaftlicher Forschung. Im Rahmen einer juristischen Bewertung sollen mögliche rechtliche Einflüsse auf die Entscheidungen des EuGH erörtert werden. Zugleich bietet die juristische Untersuchung eine Auswahl des Fallmaterials, das zugleich einer politikwissenschaftlichen Untersuchung zugeführt werden soll. Angestrebt ist eine weiterführende Analyse des nach rechtswissenschaftlichen Kriterien ausgewählten Fallmaterials auf der Basis von vorhandenen datenbankgestützten Informationen. Daraus sind dann rechtsdogmatische und rechtspolitische Konsequenzen zur Wiederbelebung der sozialen Dimension abzuleiten.

Projektleitung und -bearbeitung

Projektleitung

Prof. Dr. Olaf Deinert
Georg-August-Universität Göttingen Institut für Arbeitsrecht
olaf.deinert@jura.uni-goettingen.de

Bearbeitung

Esra Özen
Georg-August-Universität Göttingen Institut für Arbeitsrecht
esra.oezen@jura.uni-goettingen.de

Philipp Hobein
Georg-August-Universität Göttingen Institut für Wirtschaftsrecht
philipp.hobein@jura.uni-goettingen.de

Kontakt

Dr. Eike Windscheid-Profeta
Hans-Böckler-Stiftung
Forschungsförderung
eike-windscheid@boeckler.de

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