Aktuelle Untersuchung des WSI-Tarifarchivs : Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen steigen um 3,9 Prozent – Kaum mehr Vergütungen unter 1.000 Euro im ersten Ausbildungsjahr
31.07.2026
Im Ausbildungsjahr 2025/26 sind die tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen im Schnitt um 3,9 Prozent gestiegen. Mittlerweile gibt es nur noch sehr wenige Branchen, in denen Auszubildende im ersten Jahr laut Tarifvertrag weniger als 1.000 Euro im Monat erhalten. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung über 20 ausgewählte Tarifbranchen, die das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung heute vorlegt.
„Mit den Tarifverträgen zur Ausbildungsvergütung versuchen die Gewerkschaften, dem Anspruch vieler Auszubildender nach einer von den Eltern unabhängigen Existenzsicherung Rechnung zu tragen“, sagt der Autor der Studie und Leiter des WSI-Tarifarchivs, Prof. Dr. Thorsten Schulten. „In den meisten Tarifbranchen liegen die Ausbildungsvergütungen heute auch im 1. Ausbildungsjahr über 1.000 Euro im Monat und übertreffen damit den Bafög-Höchstsatz für Studierende.“
Schwierig ist die Situation hingegen für die etwa 45 Prozent der Auszubildenden, die ihre Ausbildung in Betrieben ohne Tarifvertrag absolvieren. „Ohne Tarifvertrag erhalten Auszubildende oft deutlich niedrigere Vergütungen und müssen mitunter sogar mit der völlig unzureichenden Mindestausbildungsvergütung von derzeit 724 Euro im Monat auskommen“, so Schulten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert deshalb, dass die Mindestausbildungsvergütung mindestens auf 80 Prozent der durchschnittlichen tarifvertraglichen Vergütungen angehoben werden soll, was derzeit im ersten Ausbildungsjahr 894 Euro im Monat entsprechend würde.
Große Niveauunterschiede bei den Ausbildungsvergütungen nach Branche, Region und Ausbildungsjahr
Die Ausbildungsvergütungen werden normalerweise im Rahmen der regulären Tarifverhandlungen zusammen mit den Entgelten der Beschäftigten verhandelt. Je nach Branche, Region und Ausbildungsjahr zeigen sich bei den tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen große Niveauunterschiede. Insgesamt reicht die Spannbreite in den hier untersuchten Tarifbranchen von 785 Euro monatlich im ersten Ausbildungsjahr im Friseurhandwerk in Nordrhein-Westfalen bis zu 1.714 Euro im Monat im vierten Ausbildungsjahr für gewerbliche Auszubildende im Bauhauptgewerbe.
Unterschiede bei den tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen zeigen sich bereits im ersten Ausbildungsjahr. In der Mehrzahl der hier untersuchten Tarifbranchen liegen die Vergütungen mittlerweile (deutlich) über 1.000 Euro pro Monat. Lediglich in drei Tarifbranchen werden im ersten Ausbildungsjahr noch Vergütungen unterhalb von 1.000 Euro gezahlt. Diese sind die Landwirtschaft, Bezirk Nordrhein (890 Euro) und Mecklenburg-Vorpommern (930 Euro), die Floristik in Westdeutschland (900 Euro) und das Friseurhandwerk in Nordrhein-Westfalen (785 Euro).
Die höchsten monatlichen Ausbildungsvergütungen mit Beträgen oberhalb von 1.200 Euro werden im ersten Ausbildungsjahr in folgenden Branchen gezahlt:
- Pflegeberufe im Tarifbereich des Öffentlichen Dienstes bei Bund und Gemeinden mit bundeseinheitlich 1.491 Euro und bei den Ländern mit 1.441 Euro
- Versicherungsgewerbe mit bundeseinheitlich 1.455 Euro
- Privates Bankgewerbe mit bundeseinheitlich 1.400 Euro
- Öffentlicher Dienst bei Bund und Gemeinden mit bundeseinheitlich 1.368 Euro und bei den Ländern mit 1.297 Euro
- Deutsche Bahn AG mit bundeseinheitlich 1.325 Euro
- Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg mit 1.304 Euro und in Sachsen mit 1.272 Euro
- Süßwarenindustrie in Ostdeutschland mit 1.277 Euro und in Nordrhein-Westfalen mit 1.201 Euro
- Textilindustrie in Baden-Württemberg mit 1.270 Euro
- Kfz-Handwerk in Baden-Württemberg mit 1.218 Euro
- Chemische Industrie im Tarifbezirk Nordrhein mit 1.204 Euro
In etwa der Hälfte der hier untersuchten Tarifbranchen liegt die Ausbildungsvergütung zwischen 1.000 und 1.200 Euro pro Monat. Hierzu gehören das Backhandwerk, das Bauhauptgewerbe, die Druckindustrie, der Einzelhandel, das Gastgewerbe, die Gebäudereinigung, die Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie und das Private Verkehrsgewerbe. Hinzu kommen die ostdeutschen Tarifgebiete der Chemischen Industrie, der Textilindustrie und des Kfz-Handwerks.
In lediglich acht der vom WSI untersuchten Tarifbranchen existieren bundesweit einheitliche Ausbildungsvergütungen. Hierzu gehören das Backhandwerk, das Bauhauptgewerbe, das Private Bankgewerbe, die Druckindustrie, die Deutsche Bahn AG, das Gebäudereinigungshandwerk, der Öffentliche Dienst und das Versicherungsgewerbe.
In neun Tarifbranchen bestehen teilweise nach wie vor Unterschiede im Niveau der Ausbildungsvergütungen zwischen den west- und den ostdeutschen Tarifgebieten. Den größten Unterschied gibt es mit einer Differenz von 140 Euro in der Textilindustrie, 130 Euro sind es im Kfz-Gewerbe und 105 Euro im Gastgewerbe. In den übrigen Branchen variieren die Ost-West-Unterschiede zwischen 12 Euro in der Chemischen Industrie und 50 Euro im Einzelhandel. Im privaten Verkehrsgewerbe, in der Landwirtschaft und in der Süßwarenindustrie liegen die ostdeutschen Ausbildungsvergütungen mit 30, 40 und 76 Euro oberhalb des Niveaus in Westdeutschland. Im Friseurhandwerk und der Floristik gibt es derzeit lediglich in Westdeutschland Tarifverträge über Ausbildungsvergütungen, während diese Branchen in Ostdeutschland vollständig tariflos sind und demnach dort nur die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung gezahlt wird.
Die erheblichen Unterschiede zwischen den Branchen setzen sich auch im zweiten und dritten Ausbildungsjahr fort. So variieren die Ausbildungsvergütungen im zweiten Ausbildungsjahr zwischen 910 Euro, die im Friseurhandwerk in Nordrhein-Westfalen gezahlt werden, und 1.552 Euro für die Auszubildenden in der Pflege bei Bund und Gemeinden.
Im dritten Ausbildungsjahr liegen mittlerweile in allen der untersuchten Tarifbranchen die Ausbildungsvergütungen oberhalb von 1.000 Euro. Die Spannbereite bewegt sich dabei zwischen 1.065 Euro im Friseurhandwerk in Nordrhein-Westfalen und 1.653 Euro für die Auszubildenden in der Pflege bei Bund und Gemeinden.
In elf der hier ausgewerteten Branchen existiert darüber hinaus auch eine Vergütung für ein viertes Ausbildungsjahr. Die höchste Ausbildungsvergütung wird mit 1.714 Euro im Monat im westdeutschen Bauhauptgewerbe für gewerbliche Auszubildende gezahlt. Der niedrigste Wert für das vierte Ausbildungsjahr findet sich mit 1.224 Euro im Kfz-Gewerbe von Thüringen.
Ausbildungsvergütungen steigen in vielen Tarifbranchen überdurchschnittlich
Im Laufe des Ausbildungsjahres 2025/26 (zwischen dem 1. September 2025 und dem 1. September 2026) sind die tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen in den hier berücksichtigten Tarifbranchen im ungewichteten Durchschnitt, d.h. ohne Berücksichtigung der unterschiedlichen Ausbildungszahlen in den einzelnen Tarifbranchen, im ersten Ausbildungsjahr um 3,9 Prozent gestiegen. Gegenüber dem Ausbildungsjahr 2024/25, sind die Zuwächse in diesem Jahr wieder geringer ausgefallen. Die Ausbildungsvergütungen steigen aber weiterhin schneller als die regulären Tarifvergütungen der Beschäftigten, die im Jahr 2025 um 2,6 Prozent zugenommen haben und dessen Zuwachs nach aktuell vorliegenden Daten für 2026 vom WSI-Tarifarchiv auf 3,1 Prozent geschätzt wird.
Insgesamt gibt es bei den Zuwächsen der Ausbildungsvergütungen im Ausbildungsjahr 2025/26 zwischen den Tarifbereichen eine große Spannbreite (Abbildung 2 in der pdf-Version dieser PM). Die höchsten Zuwächse mit Werten von 7,0 und mehr Prozent gab es in der ostdeutschen Textilindustrie (7,6 Prozent); dem Versicherungsgewerbe (7,4 Prozent) und dem Privaten Transport- und Verkehrsgewerbe in Nordrhein-Westfalen (7,0 Prozent). Vergleichsweise hohe Steigerungsraten zwischen 5,0 und 7,0 Prozent konnten außerdem der Öffentliche Dienst (Bund und Gemeinden), die Pflege beim Öffentliche Dienst (Bund und Gemeinden) sowie die Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie in Sachsen verzeichnen. Auch die Mindestausbildungsvergütung fällt mit einem Zuwachs von 6,2 Prozent in diese Gruppe. Sie orientiert sich an der durchschnittlichen Erhöhung der Ausbildungsvergütungen des vorherigen Ausbildungsjahres.
In zehn Tarifbereichen wurden die Ausbildungsvergütungen zwischen 4,0 und 5,0 Prozent und in weiteren sieben Bereichen zwischen 2,0 und 4,0 Prozent angehoben. In neun Bereichen wurden die Ausbildungsvergütungen im Ausbildungsjahr 2025/26 bislang noch nicht angehoben. Dies liegt teilweise daran, dass die Tarifverhandlungen aktuell noch nicht abgeschlossen (Einzelhandel Brandenburg und Nordrhein-Westfalen, Druckindustrie) oder noch nicht begonnen wurden (Floristik, Gastgewerbe Bayern, Gebäudereinigung). In der Textilindustrie (Baden-Württemberg) sowie der Chemischen Industrie (Nordrhein und Ost) sind bereits Erhöhungen der Ausbildungsvergütungen beschlossen worden, die jedoch erst zum 01.10.2026 bzw. zum 01.01.2027 in Kraft treten.
Überdurchschnittliche Erhöhungen der Ausbildungsvergütungen
In den letzten 10 Jahren sind die tariflichen Ausbildungsvergütungen in der Regel deutlich schneller gestiegen als die Tariflöhne (Abbildung 3 in der pdf-Version). Während die Tarifföhne zwischen 2015 und 2025 um 35 Prozent zunahmen, erhöhten sich die durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen im gleichen Zeitraum um 47 Prozent. Im Jahr 2025 war die Diskrepanz besonders groß: Mit 6,7 Prozent verzeichneten die Ausbildungsvergütungen den stärksten Zuwachs der letzten 10 Jahre. Die Steigerung der Tariflöhne fiel demgegenüber 2025 mit 2,6 Prozent deutlich geringer aus.
„Die Dynamik bei den Ausbildungsvergütungen wurde in den letzten Jahren vor allem von Dienstleistungsbranchen geprägt, die traditionell über ein eher niedrigeres Vergütungsniveau verfügen. In den letzten Jahren haben diese Branchen mit überdurchschnittlichen Steigerungsraten auf den zunehmenden Fachkräftemangel reagiert“, resümiert WSI-Tarifexperte Schulten.
Kontakt
Prof. Dr. Thorsten Schulten
Leiter WSI-Tarifarchiv
Rainer Jung
Leiter Pressestelle