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Symbolbild: Demonstration gegen die Unternehmensform 'EU Inc.'. Pressemitteilungen

Neue Forschung: Mitbestimmte Unternehmen sind bei Digitalisierung erfolgreicher – doch geplante „EU Inc.“ bedroht Mitbestimmung massiv

05.10.2026

Die digitale Transformation verspricht für Unternehmen enorme Wachstums- und Erfolgspotentiale und ist zugleich aktuell eine der größten Herausforderungen. Unternehmen, die im Aufsichtsrat mitbestimmt sind, nehmen diese Herausforderung erfolgreicher an als ansonsten vergleichbare Unternehmen ohne Mitbestimmung. Digitale Transformation geht dabei mit einer höheren Profitabilität und einer stärkeren Beschäftigungsentwicklung einher. Besonders ausgeprägt ist der Mitbestimmungs-Bonus in Sachen digitale Transformation bei Unternehmen in komplexeren Kontexten, das sind beispielsweise Firmen, deren Geschäftsmodell stark diversifiziert oder deren Eigentümerstruktur breit gestreut ist. Zu diesen Ergebnissen kommt ein Forschungsteam um die BWL-Professoren Prof. Dr. Marc Steffen Rapp und Prof. Dr. Michael Wolff von den Universitäten Marburg und Göttingen.

Die Digitalisierung steckte noch in den Kinderschuhen, als 1976 das Gesetz zur Unternehmensmitbestimmung in Kraft trat. Es regelt, dass in den Aufsichtsräten großer Unternehmen Vertreter*innen der Beschäftigten zahlenmäßig paritätisch vertreten sind. Die Belegschaft wählt ihre Aufsichtsratsmitglieder, und zwar sowohl betriebliche, meist Betriebsräte, als auch überbetriebliche, die von Gewerkschaften nominiert werden. Die vom Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung geförderte empirische Forschung der Gruppe um Rapp und Wolff zeigt nun: Wenn durch Mitbestimmung die Kompetenz und die Interessen der Beschäftigtenseite bei zentralen Unternehmensentscheidungen im Aufsichtsrat verbindlich einfließen, beeinflusst das auch die Gestaltung und Umsetzung digitaler Transformationsprozesse positiv.

Gemessen an vier zentralen Kriterien, die die Forschenden zu einem „Maß der digitalen Transformation“ verdichten, machen im Aufsichtsrat mitbestimmte Unternehmen im Durchschnitt schnellere und erfolgreichere Schritte in die digitale Zukunft: Erstens sind sie weiter bei der Entwicklung digitaler Technologien und sie halten mehr Patente in diesem Bereich. Zweitens erzielen sie im Mittel einen höheren Umsatzanteil aus digitalen Produkten und Dienstleistungen. Drittens haben sie häufiger einen eigenen Chief Digital Officer im Vorstand. Viertens verfügen sie über mehr digitale Schlüsselkompetenzen. Das positive Abschneiden bei der digitalen Transformation deckt sich mit Ergebnissen zahlreicher Studien, die mitbestimmten Unternehmen einerseits bessere Arbeitsbedingungen und sicherere Jobs attestieren und andererseits Vorteile etwa bei Innovationsfähigkeit, Investitionen oder Produktivität sowie eine höhere Resilienz in Krisen zuschreiben (mehr im unten verlinkten Forschungsüberblick).

Um aussagekräftig zu überprüfen, ob und wie sich Unternehmensmitbestimmung bei strategischen Digitalisierungsprozessen auswirkt, haben die Forschenden der Universitäten Marburg und Göttingen sich für ein methodisch anspruchsvolles Design entschieden und gut 500 börsennotierte Unternehmen für den Zeitraum von 2010 bis 2020 untersucht. Darunter finden sich einerseits 252 deutsche Unternehmen, die im Prime Standard der Deutschen Börse notiert sind. 111 davon sind mitbestimmt, 141 nicht. Da die deutschen Gesetze die Mitbestimmung an Mindestschwellen bei der Beschäftigtenzahl koppeln (Drittelbeteiligung ab über 500 bis 2000 Beschäftigte, paritätische Mitbestimmung ab über 2000 Beschäftigte in Deutschland), sind Vergleiche allein auf dieser Basis wegen des Größeneffekts allerdings nur eingeschränkt aussagekräftig. Daher haben die Wissenschaftler*innen den Unternehmen aus Deutschland 252 Firmen aus anderen europäischen Ländern zugeordnet, die eine ähnliche Größe haben, in derselben Branche aktiv und ähnlich stark diversifiziert sind – aber keine Mitbestimmung haben.

Ergebnis: Die mitbestimmten Unternehmen schneiden bei dem durch die Wissenschaftler*innen definierten „Maß der digitalen Transformation“ statistisch signifikant besser ab. Im Durchschnitt erreichen sie einen Wert von 0,13, während Unternehmen ohne Beschäftigtenvertreter*innen im Aufsichtsrat nur auf einen Wert von -0,05 kommen. „Besonders ausgeprägt ist der Zusammenhang bei paritätischer Mitbestimmung: Unternehmen mit paritätisch besetzten Aufsichtsräten weisen ein deutlich höheres Niveau der digitalen Transformation auf. Der in weiterführenden Analysen geschätzte Effekt entspricht rund einem Drittel der Streuung des Maßes der digitalen Transformation in der Stichprobe und ist damit auch ökonomisch bedeutsam“, betonen die Forschenden. Dabei ist der positive Zusammenhang zwischen Mitbestimmung und strategischer Digitalisierung „insbesondere in komplexen Unternehmenskontexten ausgeprägt, etwa bei stark diversifizierten Geschäftsmodellen, hoher Forschungs- und Entwicklungsintensität oder einer breiter gestreuten Eigentümerstruktur“.

Die gemessenen positiven Effekte erklären Rapp, Wolff und ihre Ko-Autor*innen mit mehreren Wirkungszusammenhängen. Einmal brächten Arbeitnehmervertreter*innen „spezifisches Erfahrungs- und Organisationswissen in die Aufsichtsratsarbeit ein und erweitern damit die Entscheidungsgrundlagen bei strategischen Fragestellungen.“ Zum Zweiten „stärkt Mitbestimmung Vertrauen und Akzeptanz in Veränderungsprozessen, insbesondere dann, wenn digitale Initiativen tief in bestehende Arbeitsabläufe, Qualifikationsanforderungen und Organisationsstrukturen eingreifen.“ Entscheidungen würden „dadurch nicht automatisch konfliktfrei, erhalten jedoch eine höhere Legitimation und eröffnen stabilere Umsetzungsbedingungen, auch über längere Zeiträume hinweg“, schreiben die Wissenschaftler*innen in einem aktuellen Aufsatz in der Fachzeitschrift „Board“.

Das zahlt sich für das gesamte Unternehmen aus. Denn: „Weitere Analysen zeigen zusätzlich, dass eine höhere Ausprägung der digitalen Transformation mit einer positiveren zukünftigen Unternehmensentwicklung, gemessen an operationaler Effizienz (in Form des Return on Assets), sowie mit einem höheren Beschäftigungswachstum verbunden ist“, so die Forschenden.  

I.M.U.: Hunderte Unternehmen hebeln Mitbestimmung über Gesetzeslücken aus – EU-Initiative könnte das weiter verschärfen

„Mitbestimmung auch im Arbeitsleben gehört zur DNA unserer demokratischen Gesellschaft. Gleichzeitig ist sie ein Standortvorteil, und zwar auch bei der zentralen Zukunftsfrage der Digitalisierung“, sagt Dr. Daniel Hay, wissenschaftlicher Direktor des I.M.U. „Doch in den vergangenen Jahren hat keine der verschiedenen Bundesregierungen diesen Standortvorteil gepflegt. 50 Jahre nach seinem Inkrafttreten ist das Mitbestimmungsgesetz stark ausgehöhlt“, warnt der Jurist. „Und die EU-Kommission hat kürzlich einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zusätzlich zu diversen existierenden Schlupflöchern ein Scheunentor zur Mitbestimmungsvermeidung öffnet.“ Was im Übrigen nicht nur Beschäftigtenrechte in Deutschland unterminieren würde, sondern auch in 17 weiteren EU-Ländern, die eine gesetzliche Form von Arbeitnehmer*innenbeteiligung im Aufsichtsrat haben. „Das Europa-Parlament kann diesen Schaden noch abwenden, muss dafür aber entschlossen handeln“, sagt Hay.

Die EU-Rechtssetzung hat schon in den vergangenen Jahrzehnten Gesetzeslücken gerissen und vergrößert, über die Unternehmenslenker*innen die Mitsprache von Beschäftigten im Aufsichtsrat aushebeln können. Dazu zählen die Europäische Aktiengesellschaft SE und juristische Hybrid-Konstruktionen. Für letztere gilt: Wenn deutsche Unternehmen ausländische oder europäische Rechtsformen nutzen, fallen sie aus dem Geltungsbereich des Mitbestimmungsgesetzes von 1976 heraus, weil jene Rechtsformen darin bislang nicht erwähnt sind.

Durch legale Konstrukte zur Mitbestimmungsvermeidung oder schlicht durch Ignorieren der geltenden, schlecht abgesicherten Gesetze wird aktuell mindestens 3,18 Millionen Beschäftigten in rund 500 deutschen Großunternehmen die paritätische Mitbestimmung vorenthalten, so neue Zahlen des I.M.U. Das sind rund 700.000 Beschäftigte mehr als das Institut noch 2022 gezählt hatte. Von 1168 Unternehmen, die in Deutschland mehr als 2000 Beschäftigte haben und keinem „Tendenzschutz“ unterliegen, hatten 2025 lediglich 665 den nach den Mitbestimmungsgesetzen ab dieser Größe vorgesehenen paritätisch besetzten Aufsichtsrat. Das entspricht einer Quote von nur noch 57 Prozent mitbestimmter Unternehmen, während es 2022 rund 60 Prozent und 2019 noch gut 67 Prozent waren. Von den somit 503 Großunternehmen ohne paritätische Mitbestimmung bedienten sich 285 mit insgesamt rund 2,1 Millionen Beschäftigten in Deutschland legaler juristischer Kniffe zur Mitbestimmungsvermeidung – sei es gezielt oder als Nebeneffekt. Weitere 218 mit rund 1,1 Millionen Beschäftigten ignorierten rechtswidrig die Gesetze.    

I.M.U.: Europa-Parlament kann EU-weiten Schaden für Beschäftigtenrechte noch abwenden

Die EU-Kommission würde mit ihrem im März vorgestellten Entwurf für eine neue Unternehmensrechtsform, bezeichnet als „28. Regime“ oder „EU Inc.“ den Umgehungsmodellen mit europäischen Rechtsformen „eine Art Goldsiegel verpassen“, warnen Hay und I.M.U.-Unternehmensrechtsexperte Dr. Sebastian Sick. Denn die „EU Inc.“ erlaubt es Unternehmen, vereinfacht gesagt, sich ein beliebiges EU-Land auszusuchen, dessen Recht dann für dieses Unternehmen gelten soll. Eine dafür notwendige Registrierung soll mit minimalem Aufwand digital in kürzester Zeit möglich sein, und zwar unabhängig davon, wo ein Unternehmen real ansässig ist, produziert und Beschäftigte hat. Nicht einmal eine Identitätsprüfung in Präsenz ist als Sicherheitsvorschrift vorgesehen.

Die EU-Kommission will damit eigentlich erklärtermaßen die Gründung von europäischen Start-ups erleichtern. Allerdings ist die Möglichkeit, als „EU Inc.“ zu firmieren, im vorliegenden Entwurf nicht auf Start- oder Scale-ups begrenzt. Wird er so umgesetzt, könnten sich also sogar etablierte deutsche Großkonzerne einfach als EU Inc. in einem Mitgliedsland mit vergleichsweise niedrigem gesetzlichem Standard registrieren. Beispielsweise beim Insolvenz-, Steuer- und Kapitalmarktrecht – oder eben ohne Mitbestimmung im Aufsichtsrat.

Das Europäische Parlament hat im Januar 2026 mit deutlicher Mehrheit in seinem damaligen Bericht zum 28. Regime wirksame Maßnahmen zum Schutz der Unternehmensmitbestimmung gefordert. Der Bundesrat hat ebenfalls effektive Sicherungsmechanismen eingefordert. „Doch im Kommissionsentwurf findet sich dazu nichts außer einigen rechtlich wirkungslosen Verweisen auf nationale Gesetze“, kritisieren die I.M.U.-Juristen Hay und Sick. Das Europäische Parlament sei nun im Gesetzgebungsverfahren erneut am Zug. Zwei zentrale Verbesserungen sind nach Analyse der Experten unerlässlich: Der Anwendungsbereich des 28. Regimes müsse auf Start-ups und Scale-ups begrenzt werden. Und die Unternehmensmitbestimmung müsse im Zuge eines 28. Regimes auf europäischer Ebene verbindlich geschützt werden.

In ihrem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ von Anfang Juli hat die Bundesregierung angekündigt, sich bei den weiteren Beratungen zum 28. Regime „mit Nachdruck“ dafür einzusetzen, „dass der Schutz der Unternehmensmitbestimmung nicht unterminiert werden darf“. Die Ankündigung sei ein wichtiges Signal. Jetzt müsse ein wirksamer Schutz der Mitbestimmung Bedingung für eine Zustimmung zur EU Inc. von deutscher Seite sein, betont I.M.U.-Direktor Hay. „Eine Einrichtung sichern und stärken, die demokratische Beteiligung und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zusammenbringt, das sollte zur Jobbeschreibung von Politiker*innen in Deutschland und Europa gehören“, betont er. „Die neue Forschung zum Mitbestimmungsbonus bei der digitalen Transformation unterstreicht das noch einmal.“  

Kontakt

Dr. Daniel Hay
Wissenschaftlicher Direktor I.M.U.

Dr. Sebastian Campagna
I.M.U.-Experte für Unternehmensstrategien

Rainer Jung
Leiter Pressestelle

Weitere Informationen

Lion Fischer, Dr. Michelle Lang, Prof. Dr. Marc Steffen Rapp, Prof. Dr. Michael Wolff: Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat als strategische Partner? In: Board: Zeitschrift für Aufsichtsräte in Deutschland, Heft 4/2026, S. 161-165.

Forschungsüberblick zur Wirkung der Mitbestimmung in Betrieb und Unternehmen.

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