Neue Analyse des IMK: Erbschaftsteuer: Privilegierung von Betriebsvermögen ist größte Steuervergünstigung – und ökonomisch zweifelhaft
20.10.2026
Die praktizierte Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer ist ungerecht und ökonomisch zweifelhaft: Sie ist die größte Steuervergünstigung in Deutschland und führt wesentlich dazu, dass die Erbschaftsteuer, die die hohe Vermögensungleichheit eigentlich mildern könnte, in Teilen regressiv wirkt, also besonders große Vermögen schwächer betrifft als kleinere. Und sie schwächt die Finanzbasis der öffentlichen Hand, etwa für Investitionen. Zur Sicherung von Unternehmen und Arbeitsplätzen im Erbfall gibt es bessere Möglichkeiten. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Analyse des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung zum Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
Beim Verfassungsgericht steht eine Entscheidung zu den steuerlichen Vorteilen bei der Vererbung oder Schenkung von Unternehmen an. Anlass ist die Beschwerde eines Mannes, der für ein geerbtes Aktienpaket Steuern zahlen musste und darin einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz sieht. Bei der mündlichen Verhandlung am 13.10. war IMK-Expertin Dr. Katja Rietzler als Sachverständige geladen. Ihrer Analyse zufolge vertieft die geltende Regelung die Kluft zwischen Arm und Reich – ohne sich wirtschaftlich auszuzahlen: „Aus ökonomischer Sicht ist die Verschonung von Betriebsvermögen im deutschen Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht nicht notwendig, um die Existenz von Unternehmen und ihrer Arbeitsplätze zu sichern.“
8,8 Milliarden Euro Mindereinnahmen allein für 2026 erwartet
Mit dem vermeintlichen Nutzen für das Gemeinwohl habe der Gesetzgeber die steuerlichen Privilegien begründet, schreibt Rietzler. Dabei müssten allerdings auch die Kosten in Rechnung gestellt werden: „Nennenswerte Mindereinnahmen der Länder und ihre Folgen sind möglichen positiven Wirkungen der Verschonung gegenüberzustellen.“ Und diese Mindereinnahmen sind stattlich: Für 2026 werden sie von der Bundesregierung auf 8,8 Milliarden Euro geschätzt. Das entspricht fast 70 Prozent des Steueraufkommens bei Erbschaften und Schenkungen und 2,1 Prozent der gesamten Steuereinnahmen der Länder.
„Die Verschonung von Betriebsvermögen ist damit schon seit Jahren die größte Steuervergünstigung“, erklärt die Ökonomin. In Summe seien den Ländern allein von 2009 bis 2020 rund 70 Milliarden Euro entgangen. Einnahmeausfälle in dieser Größenordnung könnten zu weniger staatlichen Investitionen oder Bildungsausgaben führen und so Standortqualität und Chancengerechtigkeit beeinträchtigen.
Auch für die Unternehmen selbst ist die aktuelle Regelung laut der Stellungnahme ambivalent. Sie könne sogar schaden, wenn sie unternehmerische Entscheidungen verzerrt. Denkbar sei beispielsweise, dass aus steuerlichen Gründen die Nachfolge innerhalb der Familie geregelt wird, obwohl eine andere Lösung sinnvoller wäre.
Negative Auswirkungen auf die Investitionen seien durch eine Neuregelung theoretisch nicht zu erwarten, weil deren Rentabilität von der Besteuerung nicht beeinflusst wird, so die Expertin. Nur bei Liquiditätsproblemen könne es dazu kommen. Dass solche Probleme auftreten, sei aber bei einem Großteil der Erbschaften unwahrscheinlich.
Bessere Alternativen: Längerfristige Stundung zu marktnahen Zinsen oder stille Staatsbeteiligung
Rietzler verweist auf die deutschen Daten einer europäisch harmonisierten Haushaltsbefragung, denen zufolge 32,5 Prozent des reichsten Zehntels und 58,8 Prozent des reichsten Hundertstels Betriebsvermögen halten. Gleichzeitig macht das „sonstige Privatvermögen“ bei rund 90 Prozent des reichsten Zehntels und fast 80 Prozent des reichsten Hundertstels über ein Drittel des Gesamtvermögens aus, sodass es bei der Vererbung oder Schenkung in diesen Fällen ohne Schwierigkeiten möglich sein sollte, aus dem mit übertragenen Kapital Steuern zu bezahlen. Es zeigt sich auch, dass dieser Anteil mit zunehmendem Vermögen abnimmt, weil hohe Vermögen oft vorwiegend aus Betriebsvermögen bestehen. Daher wären in Fällen, in denen kaum anderes Vermögen vorhanden ist, die längerfristige Stundung der Steuerschuld zu marktnahen Zinssätzen oder eine stille Beteiligung des Staates geeignet, Unternehmen und Jobs zu schützen.
Ein Problem der oben genannten Haushaltsbefragung ist, dass sehr große Vermögen unzureichend erfasst sind. Um zu einem aussagefähigen Gesamtbild zu gelangen, werden die Befragungsdaten durch Schätzungen auf der Grundlage von Reichenlisten – für Deutschland die des Manager Magazins – und Verteilungsannahmen ergänzt. So gehen auch die Europäische Zentralbank beziehungsweise die Zentralbanken des Eurosystems vor.
Deutschland hat dritthöchste Vermögensungleichheit im Euroraum
Laut deren Daten war Deutschland Ende 2025 das Euroland mit der dritthöchsten Vermögensungleichheit hinter Finnland und Österreich. Auf das reichste Zehntel entfielen im ersten Quartal 2026 hierzulande rund 60 Prozent des gesamten Nettovermögens, auf das reichste Hundertstel über ein Viertel. Dabei spielt Betriebsvermögen eine wichtige Rolle: Bei den unteren 90 Prozent der Verteilung ist es nahezu bedeutungslos, beim reichsten Zehntel macht es dagegen 21,4 Prozent des Bruttovermögens aus, beim reichsten Hundertstel 37,5 Prozent. Von sämtlichen nicht börsennotierten Aktien und anderen Unternehmensanteilen gehören 98 Prozent dem obersten Zehntel und 80,1 Prozent dem obersten Hundertstel.
Rietzlers Analyse zufolge werden die größten Vermögen in der Regel an ohnehin Reiche vererbt: Rund die Hälfte des Volumens aller Schenkungen und Erbschaften geht an das reichste Zehntel. Die Wahrscheinlichkeit, zum obersten Hundertstel aufzusteigen, erhöht sich durch geerbtes Betriebsvermögen erheblich. Laut einer Analyse auf Basis der Forbes-Liste beruht der Reichtum deutscher Milliardäre zu 75 Prozent auf Erbschaften – mehr als in allen anderen untersuchten 34 Ländern.
Dabei profitierten reiche Erbinnen und Erben massiv von den geltenden Verschonungsregeln, kritisiert die IMK-Forscherin. Zwar nehme der sogenannte Verschonungsabschlag seit der Reform von 2016 bei Betriebsvermögen ab einer Schwelle von 26 Millionen Euro sukzessive ab. Doch nach einer Bedarfsprüfung könne die fällige Steuer erlassen werden. Tatsächlich geschehe das in erheblichem Ausmaß: Der Umfang der erlassenen Steuer summiere sich für den Zeitraum von 2021 bis 2025 auf rund 11 Milliarden Euro. „Im Ergebnis werden hohe Vermögen zu geringeren effektiven Steuersätzen übertragen als niedrigere. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wirkt somit in Teilen regressiv statt progressiv. Angesichts der hohen Vermögensungleichheit ist dies besonders problematisch“, so Rietzler.
Kontakt
Dr. Katja Rietzler
IMK-Expertin für Steuer- und Finanzpolitik
Rainer Jung
Leiter Pressestelle