Neue Studie des IMK: Einkommensteuerreform: Nennenswerte Entlastung reißt große Haushaltslöcher, oft profitieren auch Gutverdienende
30.06.2026
Bundesregierung und Koalitionsspitzen wollen am Mittwoch diskutieren, wie das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, „kleine und mittlere Einkommen bei der Einkommensteuer zu entlasten“, umgesetzt werden kann. Neue Berechnungen des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung zeigen: Eine spürbare Entlastung für breite Einkommensschichten reduziert die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen um zweistellige Milliardenbeträge im Jahr – und vergrößert damit die Haushaltslöcher von Bund, Ländern und Gemeinden weiter. Das gilt insbesondere für eine von sechs untersuchten Varianten, die den unpopulären „Mittelstandsbauch“ im Steuertarif entfernen würde: Sie würde jährliche Mindereinnahmen von gut 33 Milliarden Euro verursachen, auch wenn im Gegenzug der Spitzensteuersatz um drei Prozentpunkte angehoben würde. Zudem profitieren je nach konkreter Ausgestaltung auch Haushalte mit höheren und hohen Einkommen, in einigen Varianten sogar stärker als Haushalte mit niedrigen bis mittleren Einkommen.
„Die Bundesregierung sollte sich daher von Illusionen einer großen Einkommensteuerreform verabschieden und ernsthaft erwägen, die Entlastungen auf das verfassungsrechtlich gebotene Minimum beim Grundfreibetrag und bei Kinderfreibetrag beziehungsweise Kindergeld zu beschränken“, lautet das Fazit von IMK-Steuerexpertin Dr. Katja Rietzler. Auch dafür müssten in den öffentlichen Haushalten schon mehrere Milliarden Euro jährlich bereitgestellt werden.
Das IMK orientiert sich bei den Optionen, die es durchrechnet, an den Prioritäten, die die Regierungsparteien gesetzt haben: Der SPD ist wichtig, kleine und mittleren Einkommen möglichst spürbar zu entlasten. Dafür sind Erhöhungen des Grundfreibetrags im Gespräch sowie die Absenkung der Steuersätze im unteren Tarifbereich. Die Union dagegen möchte tendenziell den Spitzensteuersatz erst bei höheren Einkommen einsetzen lassen und einen starken Anstieg des Spitzensteuersatzes verhindern.
Welche sechs Reformoptionen wurden untersucht? – die Methode
Um die verschiedenen Ideen abzubilden, variiert die Analyse bei mehreren Stellschrauben des Einkommensteuertarifs: beim Grundfreibetrag, dem darauffolgenden Tarifeckwert, an der Schwelle zum Spitzensteuersatz, an der Höhe des Spitzensteuersatzes und an der Tarifstruktur. Insgesamt ergeben sich sechs Varianten (siehe auch Tabelle 1 und Abbildung 1 in der Kurzstudie des IMK; Link unten).
Variante 1 („Entlastung nur unten“) erhöht den Grundfreibetrag deutlich und den ersten Eckwert etwas weniger. Variante 2 („Späterer Spitzensteuersatz“) kombiniert Variante 1 mit einer höheren Schwelle zum Spitzensteuersatz – oberhalb von 80.000 Euro statt aktuell knapp 69.878 Euro, wobei die Steuersätze nicht verändert werden. Variante 3 („Späterer und höherer Spitzensteuersatz“) entspricht Variante 2, nur mit dem Unterschied, dass der Spitzensteuersatz um drei Prozentpunkte angehoben wird, entsprechend höher fällt auch der Spitzensteuersatz mit Reichensteuer aus. Varianten 4 und 5 („Spitzensteuersatz ab 100 TSD“ und „Höherer Spitzensteuersatz ab 100 TSD“) entsprechen Varianten 2 und 3, aber mit einer höheren Schwelle zum Spitzensteuersatz – jetzt 100.000 Euro. Bei Variante 6 („Mittelstandsbauch weg“) wurde der Grundfreibetrag angehoben, der sogenannte Mittelstandsbauch entfernt und der Spitzensteuersatz um drei Prozentpunkte angehoben.
Die Schwelle zur Reichensteuer bleibt in allen Varianten unverändert. Der entsprechende Steuersatz liegt nach wie vor um 3 Prozentpunkte über dem Spitzensteuersatz, der bei den Varianten 3, 5 und 6 höher ausfällt. Beim Grundfreibetrag unterscheiden sich die Varianten nicht. Bis auf die Variante, die den Mittelstandsbauch abbaut, fällt auch der erste Tarifeckpunkt identisch aus.
Wer profitiert wie stark, was kostet es?
Alle untersuchten Varianten entlasten geringe und mittlere Einkommen – die meisten allerdings nur in sehr geringem Maße, zeigen Rietzlers Berechnungen (siehe auch Abbildung 2 in der Studie). Varianten 1 und 3, die untere Einkommen relativ zum Einkommen stärker entlasten würden als höhere Einkommen, und zudem mit Blick auf die Stabilität der Steuereinnahmen vergleichsweise gut abschneiden, entlasten eine Person mit mittlerem Vollzeiteinkommen um weniger als 20 Euro im Monat.
Variante 6, also der Abbau des Mittelstandsbauchs, ergibt für geringe und mittlere Einkommen eine steigende Entlastung relativ zum Einkommen, die ihr Maximum mit rund 3,5 Prozent bei einem zu versteuernden Einkommen von etwa 37.000 Euro erreicht. Das entspricht bei dieser Einkommenshöhe gut 100 Euro im Monat. Danach nimmt die relative Entlastung wieder ab, bis sich ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 115.000 Euro eine Mehrbelastung einstellt. Es würden also auch viele Besserverdienende noch spürbar entlastet.
Die Varianten 2, 4 und 5 können nach Rietzlers Analyse nicht mehr als Entlastungsmodelle für kleine und mittlere Einkommen eingeordnet werden. Sie entlasten Einkommen deutlich oberhalb der Mitte am stärksten. Variante 4 würde Spitzenverdienende mit einem Bruttoeinkommen von gut 300.000 Euro relativ zum Einkommen kaum weniger entlasten als Steuerzahlende mit mittlerem Einkommen.
Neben unerwünschten Verteilungswirkungen besteht ein wesentlicher Nachteil vieler untersuchter Entlastungsmodelle in teils erheblichen Mindereinnahmen für die öffentliche Hand (Tabelle 2 in der Studie). Varianten 5, 2 und 4 entlasten nicht nur überdurchschnittliche Einkommen am stärksten, sie reißen mit gut 12 bis knapp 26 Milliarden Euro jährlich auch große Löcher in die öffentlichen Haushalte. Besonders ungünstig fällt hier die sehr deutliche Anhebung der Schwelle zum Spitzensteuersatz bei Variante 4 aus.
Die Beseitigung des Mittelstandsbauchs in Variante 6 schlägt trotz Anhebung des Spitzensteuersatzes um drei Prozentpunkte sogar mit Mindereinnahmen von über 33 Milliarden Euro zu Buche. Grundsätzlich würden größere Entlastungen unten und in der Mitte eine erhebliche Anhebung des Spitzensteuersatzes erfordern, wenn man eine (annähernde) Aufkommensneutralität erreichen will. Die ist aus Sicht von Steuerexpertin Rietzler alternativlos: „Bereits jetzt sind die öffentlichen Haushalte sehr angespannt und es besteht kein Spielraum für große Entlastungen ohne Gegenfinanzierung“, betont sie.
Verfehlte Einkommensteuerreform könnte das Wachstum schwächen
Zudem bestehe bei mittleren Einkommen nach den regelmäßigen Anpassungen des Einkommensteuertarifs der vergangenen Jahre kein großer Entlastungsbedarf, wie Rietzler und IMK-Direktor Prof. Dr. Sebastian Dullien kürzlich auch in einer anderen Studie gezeigt haben. Darin warnten die Ökonom*innen auch vor negativen Wirkungen einer verfehlten Einkommensteuerreform für das Wachstum. Denn angesichts der großen finanziellen Herausforderungen in den öffentlichen Haushalten würde eine Steuersenkung das Risiko erhöhen, dass die Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz (SVIK) für andere Zwecke als Investitionen genutzt werden. Damit würde das im Vergleich zu Steuersenkungen überlegene Wachstumspotenzial riskiert, das darin liegt, den über viele Jahre aufgelaufenen Investitionsstau aufzulösen.
Kontakt
Dr. Katja Rietzler
IMK-Expertin für Fiskalpolitik
Rainer Jung
Leiter Pressestelle