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Magazin Mitbestimmung

: Wohin wollen die Parteien?

Ausgabe 09/2009

WAHLPROGRAMME Die Parteien sind sich uneinig über die Zukunft der Mitbestimmung. Welche Rolle das Thema nach den Wahlen spielt, entscheidet aber wohl nicht eine Partei allein.

Von MARIE SEYBOTH und RAINALD THANNISCH, Experten für Mitbestimmung und Unternehmenspolitik beim DGB-Bundesvorstand/Grafik: SIGNUM

Arbeitsplätze, Wirtschaftspolitik und Bildung sind die Spitzenthemen dieses Wahlkampfes. Die Mitbestimmung im Aufsichtsrat wird, obwohl von zentraler Bedeutung für unsere Wirtschaftsordnung, für die meisten Wähler ein Spezialthema bleiben. Da, wo der Diskurs geführt wird, sind die Stimmen, die einem zügellosen Markt das Wort reden, in jüngster Zeit stiller geworden. Die Wirtschaftskrise, die ein konzertiertes Vorgehen aller Kräfte erfordert, und der Zuspruch, den die Mitbestimmung aus vielen Parteien erfährt, sind insgesamt gute Bedingungen für eine offensive Kommunikation der gewerkschaftlichen Forderungen zur Weiterentwicklung der Unternehmensmitbestimmung in Deutschland sowie der Arbeitnehmerbeteiligung in Europa.

Dass es nach wie vor auch erhebliche Widerstände gegen die Mitbestimmung gibt, dokumentiert ein aktuelles Positionspapier der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) mit dem Titel "Die Krise bewältigen - Weichen für Wachstum und Arbeit stellen". Darin fordern die Arbeitgeber eine "grundlegende Modernisierung" der Unternehmensmitbestimmung sowie eine Orientierung am "europäischen Vorbild". Und ein Arbeitskreis renommierter Jura-Professoren, darunter Theodor Baums aus Frankfurt, fordert die Möglichkeit von Mitbestimmungsvereinbarungen auch im nationalen Rahmen, deren Initiative ausschließlich von der Arbeitgeberseite ausgehen soll. Beide Vorschläge lassen Erinnerungen an die mitbestimmungspolitische Aufrüstung im Vorfeld der letzten Bundestagswahlen wach werden.

Derzeit stehen die Wege in beide Richtungen offen. Da die Zukunft der Mitbestimmung im Aufsichtsrat überwiegend in Kommissionen, Positionspapieren und politischen Koalitionen verhandelt wird, sind die Wahlen am 27. September und die anschließende politische Diskussion umso wichtiger. Am Anfang dieser Debatten steht die einfache Frage: Was wollen die Parteien? Dass eine Partei allein regiert, erscheint derzeit aber höchst unwahrscheinlich. So entscheiden nicht nur Programme, sondern auch Machtgefüge in den zukünftigen Koalitionen.

SPD: MODERATER AUSBAU DES BEWÄHRTEN_  Die SPD bezeichnet in ihrem Wahlprogramm die Mitbestimmung in Betrieben und Unternehmen als einen "unverzichtbaren stabilen Erfolgsfaktor". Als Ziel formuliert sie den Erhalt und die Stärkung des deutschen Mitbestimmungsmodells und hebt dessen Bedeutung in der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervor: "Gerade in diesen Zeiten zeigt sich, dass Unternehmer und Arbeitnehmer nur gemeinsam die Krise bewältigen können. Deshalb ist und bleibt Mitbestimmung in Deutschland und Europa ein ebenso wichtiger Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft wie die Tarifautonomie." Zu Europa heißt es: "Und wir werden auch künftig in den europäischen Verhandlungen - beispielsweise zur Sitzverlagerungsrichtlinie und zur Europäischen Privatgesellschaft - darauf achten, dass das deutsche Mitbestimmungsmodell Zukunft hat."

Die SPD setzt sich für eine Frauenquote von "mindestens 40 Prozent" in den Aufsichtsräten ein. Erstmalig fordert die Partei außerdem einen gesetzlichen Mindestkatalog zustimmungspflichtiger Geschäfte, damit "feindliche Übernahmen" kein mitbestimmungsfreier Raum mehr sind. Damit knüpft die Partei an die wichtige gewerkschaftliche Forderung an, die Mitbestimmung an zentralen unternehmerischen Entscheidungen wie Betriebsschließungen, Standortverlagerungen und Unternehmenskäufen und -verkäufen gesetzlich festzuschreiben. Außerdem heißt es im SPD-Programm: "Die Umgehung der Mitbestimmung durch Auslagerung in faktisch beherrschte Tochterunternehmen, durch die Wahl der Rechtsform (wie Stiftungen und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit) sowie durch Auslandsgesellschaften mit Verwaltungssitz in Deutschland wollen wir beenden."

Es wäre tatsächlich sinnvoll, diese Unternehmen in die Mitbestimmung mit einzubeziehen, weil es hierzulande in zunehmendem Maße Unternehmen mit einer ausländischen Rechtsform gibt, die mehr als 2.000 Arbeitnehmer beschäftigen und damit unter das Mitbestimmungsgesetz fallen würden, wenn sie eine deutsche Rechtsform hätten. Der Wille des Gesetzgebers beim Erlass des Mitbestimmungsgesetzes von 1976 bestand jedoch darin, die Arbeitnehmer und die Gewerkschaften im Aufsichtsrat aller großen Kapitalgesellschaften zu beteiligen. Wenn das Mitbestimmungsgesetz keine ausländischen Rechtsformen aufgeführt, dann allein deshalb, weil es 1976 noch keine Auslandsgesellschaften mit Sitz in Deutschland gab.

GRÜNE: DIE SCHWELLENWERTE SOLLEN SINKEN_ Bündnis 90/Die Grünen setzen Akzente bei den Schwellenwerten der Mitbestimmungsgesetze, die sie für zu hoch halten und daher absenken wollen. Nach ihren Vorstellungen soll die paritätische Mitbestimmung in Zukunft für alle Unternehmen ab 1000 Beschäftigten gelten. Für Unternehmen von 200 bis 1000 ist eine Drittelbeteiligung vorgesehen. Von den Gewerkschaften wird es hier keine Einwände geben. Einigkeit zwischen der SPD und den Grünen besteht in der Forderung nach einer Frauenquote im Aufsichtsrat - wobei die Grünen für "mindestens 50 Prozent" votieren.

Weiterhin sollen Vorstände und Aufsichtsräte dazu verpflichtet werden, ihr Handeln nicht nur am Shareholder-Value, sondern auch an den Arbeitnehmerinteressen sowie den Gemeinwohlinteressen auszurichten. Genauso wie auch die SPD unterstützten die Grünen damit die von den Gewerkschaften geforderte Konkretisierung des Unternehmensinteresses im Aktienrecht. Eine weitere Gemeinsamkeit zwischen der SPD und den Grünen besteht im Schutz der Mitbestimmung in Europa. Auch die Grünen wollen sich dafür einzusetzen, dass die nationalen Mitbestimmungsregelungen und ihre Weiterentwicklung nicht durch die Umwandlung von Unternehmen mit ehemals nationaler Rechtsform in Unternehmen mit europäischer Rechtsform gefährdet werden.

LINKE: VON ALLEM NOCH VIEL MEHR _ Die Linkspartei fordert eine stärkere Beteiligung von abhängig Beschäftigten und ihren Gewerkschaften an wesentlichen Entscheidungen der Unternehmen. Dazu strebt sie die Ausweitung der paritätischen Unternehmensmitbestimmung auf Beschäftigte aller privaten, öffentlichen und gemeinwirtschaftlichen Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten an. Bestimmte Unternehmen wie private Banken sollen "vergesellschaftet" werden, was vermutlich nicht ohne Folgen für die Zusammensetzung der Aufsichtsräte bliebe. Die Partei fordert außerdem ein Gleichstellungsgesetz für die private Wirtschaft, das für eine 50-Prozent-Frauenquote "auf allen Qualifikationsstufen bis hin zu Vorständen und Aufsichtsräten" führen soll. Die frauenpolitischen Positionen liegen damit am nächsten an den Positionen der Grünen.

Auf der Webseite der Linkspartei wird darüber hinaus für einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte und für Abstimmungen unter den Beschäftigten geworben: "Insbesondere Verlagerungen und Übernahmen, der Verkauf von Betrieben oder Betriebsteilen, Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen und Aktienrückkäufe müssen zustimmungspflichtig werden. Vor weitreichenden Unternehmensentscheidungen sind zudem Belegschaftsabstimmungen durchzuführen." Entlassungen werden nicht genannt - vielleicht, weil die Partei Massenentlassungen in Betrieben, die nicht insolvenzgefährdet sind, verbieten will.

CDU/CSU: KEINE AUSSAGE IST AUCH EINE AUSSAGE_ Die Union verzichtet in ihrem Regierungsprogramm auf jegliche Aussage zur Mitbestimmungspolitik. Hier kann jedoch das Grundsatzprogramm der CDU aus dem Jahre 2007 Orientierung geben, in dem die Mitbestimmung neben Sozialpartnerschaft und Tarifautonomie als "Grundlage unserer Wirtschafts- und Sozialordnung und Ausdruck der Sozialidee der christlichen Kirchen" verstanden wird. Ähnliche Aussagen finden sich auch bei der CSU. Zwischen dem Wirtschaftsflügel und dem Arbeitnehmerflügel der Union bestehen offenbar große Unterschiede in der Frage, welcher Rang der Aufsichtsratsmitbestimmung zukommt. So hat Kurt Lauk, der Präsident des CDU-Wirtschaftsrats im März dieses Jahres gefordert, die Größe eines Aufsichtsrats auf 12, maximal 16 Sitze zu begrenzen.

In dasselbe Horn stößt ein Beschluss der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, in dem eine Verkleinerung der Aufsichtsräte auf maximal 16 Mitglieder anstrebt wird. Eine Verkleinerung der Aufsichtsräte könnte jedoch zu einem Verlust wichtigen Know-hows führen. Anderseits hat sich die Bundestagung der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft Deutschlands (CDA) aktuell dazu bekannt, dass die Mitbestimmung kein Auslaufmodell, sondern ein wesentliches Element zur Sicherung einer gerechten und stabilen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung sei. Sie sichere zu einem wesentlichen Teil den sozialen Frieden in Deutschland.  Dennoch weist die Union der Unternehmensmitbestimmung im Unterschied zu anderen Parteien im Wahlkampf offenbar keine besondere Bedeutung zu. Zwar hat die Bundeskanzlerin Angela Merkel die Unternehmensmitbestimmung auf dem Festakt "30 Jahre Mitbestimmung" im August 2006 als "große Errungenschaft" bezeichnet - eine rückhaltlose Unterstützung sieht gleichwohl anders aus.

FDP: DIE ALTEN FEINDBILDER LEBEN WEITER_ Die FDP fordert die Abschaffung der paritätischen Unternehmensmitbestimmung. Sie soll durch eine Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer ohne die Einbeziehung externer Gewerkschafter ersetzt werden. Im Wahlprogramm heißt es: "Das Gewerkschaftsprivileg im Aufsichtsrat entspricht nicht mehr der betrieblichen Realität, sondern erweist sich immer mehr als Nachteil für den Standort Deutschland. Fast alle wichtigen Vorstandsentscheidungen müssen heute im Konsens mit den Gewerkschaftsvertretern im Aufsichtsrat gefällt werden. Die Drittelparität … muss die paritätische Mitbestimmung ersetzen."

Damit offenbart das Programm die augenscheinlich eingeschränkte Sachkunde der FDP in Mitbestimmungsfragen. Es gibt nämlich kein Veto-Recht von Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. Der Aufsichtsratsvorsitzende, der immer der Kapitalseite angehört, verfügt beim Stimmenpatt über ein Doppelstimmrecht, das im sozialwissenschaftlichen Diskurs anerkannt zu einer strukturellen Mehrheit der Vertreter der Kapitalseite führt.

Bedenklich ist auch, dass die FDP im Zusammenhang mit Arbeitnehmervertretern regelmäßig von einer "Funktionärsmitbestimmung" spricht, die Unternehmen mit zusätzlichen Kosten belastet - gleich, ob es um Betriebsräte geht (wie explizit im Wahlprogramm) oder um Aufsichtsräte. Dieses Wort lässt den arglosen Leser des FDP-Wahlprogramms an undemokratische Systeme oder Organisationen erinnern. Die externen Gewerkschafter stammen jedoch nicht nur aus Organisationen, die demokratisch legitimiert und aufgebaut sind - sie werden auch von Beschäftigten des Unternehmens bzw. ihren Delegierten gewählt. Daher ist eine solche Diktion der langen demokratischen Tradition der FDP unwürdig.


PROGNOSE
MÖGLICHER KOALITIONEN

Schwarz-Rot
Da die große Koalition auch bisher keine Hand an die Mitbestimmung gelegt hat und das Programm der CDU deutlich zahmer klingt als vor vier Jahren, sind große Änderungen unwahrscheinlich.
WAHRSCHEINLICHKEIT: HOCH

Schwarz-Gelb
Das CDU-Programm schweigt sich in der Frage der Unternehmensmitbestimmung aus. Daher hängt in einer solchen Koalition vieles von der Stärke der FDP ab, die dem Mitbestimmungsgesetz von 1976, das sie damals mitgetragen hat, heute feindlich gegenübersteht. Man muss sich auf negative Überraschungen gefasst machen.
WAHRSCHEINLICHKEIT: NICHT UNMÖGLICH

Rot-Grün-Gelb
Eine Ampel hätte erhebliche ideologische Unterschiede zu überbrücken. Die FDP hätte aber wahrscheinlich nicht genug Gewicht, die Unternehmensmitbestimmung zu beschädigen.
WAHRSCHEINLICHKEIT: EHER GERING

Rot-Rot-Grün
Mitbestimmungspolitisch eine sichere Angelegenheit - wenn es nach den Programmen geht. Allerdings erscheinen die politischen Differenzen derzeit kaum überbrückbar. Zudem schließt die SPD eine Zusammenarbeit mit der Linkspartei auf Bundesebene kategorisch aus.
WAHRSCHEINLICHKEIT: NAHE NULL


BETRIEBSVERFASSUNG

Betriebsräte in den Parteiprogrammen

SPD, Grüne und Linkspartei machen in ihren Wahlprogrammen Vorschläge zur Modernisierung der Mitbestimmung im Betrieb.

Alle drei Parteien fordern, die Mitbestimmung des Betriebsrats beim Einsatz von Leiharbeit zu stärken. Die SPD schlägt darüber hinaus vor, die Leiharbeitnehmer bei den Schwellenwerten des Betriebsverfassungsgesetzes zu berücksichtigen - und verspricht im Vorfeld der nächsten Betriebsratswahlen 2010 eine Initiative zur Gründung von Betriebsräten. Die Linkspartei setzt auf eine Mischung aus Mitbestimmung und Verboten, wenn es etwa heißt, die Ausleihdauer sei "auf sechs Monate bei Mitbestimmung der Betriebsräte" zu begrenzen.

Solche Pläne kommen den Vorstellungen des DGB entgegen, der seit Langem die Aufspaltung der Beschäftigten in Stamm- und Randbelegschaften kritisiert. Denn es fehlt heute an Mitbestimmungsrechten der Betriebsräte in den Entleiherbetrieben, um den Einsatz von Leiharbeit zu steuern.

Das CDU-Programm schweigt sich zur Betriebsverfassung völlig aus. Und die FDP, nach Aussage von Bundeskanzlerin Angela Merkel der Lieblings-Koalitionspartner der CDU, setzt auch in den Betrieben auf eine Deregulierung von Arbeitnehmerrechten. So soll ein Betriebsrat erst in Betrieben ab 20 Arbeitnehmern gegründet werden können. Und dies auch nur dann, wenn wenigstens die Hälfte der Beschäftigten eine solche Interessenvertretung wünscht. Eine Freistellung von Betriebsratsmitgliedern soll erst in Betrieben mit mehr als 500 Arbeitnehmern möglich sein. Abweichungen vom Tarifvertrag sollen die Arbeitnehmer dagegen ohne Zustimmung der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände aushandeln können. Wenn der Betriebsrat und 75 Prozent der Belegschaft dem zustimmen, sollen Lohnsenkungen oder Verlängerungen der Arbeitszeit möglich sein.

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