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Magazin Mitbestimmung

: Warum Deutschland?

Ausgabe 05/2010

GESELLSCHAFTSRECHT Eine Studie von Ernst und Young erklärt die hohe Zahl von SE-Gründungen in Deutschland auch durch Mitbestimmungsflucht. Die Indizien sind aber dürftig.

Von KAY MEINERS, Redakteur des Magazins Mitbestimmung


Kaum war Anfang 2010 die Studie zur Europäischen Aktiengesellschaft (SE) auf dem Tisch, die die Consulting-Firma Ernst & Young im Auftrag der Europäischen Kommission angefertigt hatte, freute sich die "Frankfurter Allgemeine Zeitung", die SE habe "die Hoffnungen der Gewerkschaften, die Rechte der Arbeitnehmer würden nicht beschnitten, offenbar nicht ganz erfüllt." Überschrieben war der Beitrag: "Europa AG hebelt Mitbestimmung aus". In der Studie attestieren die Berater der Mitbestimmung tatsächlich eine doppelt negative Schlüsselrolle bei der Verbreitung der SE in Europa. Ihrem Urteil zufolge scheuen Unternehmen aus Ländern mit schwacher Arbeitnehmerpartizipation die SE, weil sie fürchten, über eine stärkere Beteiligung der Arbeitnehmer verhandeln zu müssen. Umgekehrt versuchen Unternehmen aus Staaten mit starker Mitbestimmung, Standards zu senken oder einzufrieren.

Grafiken sollen zeigen, dass die Zahl der SE-Gründungen in Ländern mit ausgedehnter Mitarbeiterbeteiligung (insbesondere in Deutschland, den Niederlanden, Österreich, der Tschechischen Republik und der Slowakei) bzw. in Ländern mit einem zweigliedrigen Governance-System besonders hoch ist. Dabei vermischen die Consulting-Fachleute die bis heute überschaubar gebliebene Zahl der operativ tätigen SEs, die real Mitarbeiter beschäftigen, mit der deutlich höheren Zahl der sogenannten Vorrats-SEs - jener Firmen also, die nur auf dem Papier existieren, um als rechtliche Hülle verkauft zu werden. "Bei beiden steht SE drauf, aber man muss hier sorgfältig unterscheiden", sagt Norbert Kluge vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut (EGI) in Brüssel.

Zwar stimmt es, dass Deutschland auch ohne die Vorratsgründungen Spitzenreiter ist, doch erscheint die These, Europa sei quasi zweigeteilt, ohne die Vorratsgründungen schon weniger plausibel. Für Deutschlands Spitzenposition gibt es möglicherweise andere Gründe, als Ernst & Young behauptet. Wie angreifbar die Studie der Berater ist, zeigt sich dort, wo es heißt, in Deutschland sei die Einstellung "weit verbreitet", dass die SE für die Unternehmen vorteilhaftere Formen der Mitbestimmung ermögliche als das nationale Recht. Kronzeuge für diese These ist der Jurist Klaus Hopt, bekannt für dezidiert kritische Kommentare zur Mitbestimmung. Er schrieb vor vier Jahren im "Handelsblatt": "Die Mitbestimmungsdebatte ist ein Muster für Besitzstandswahrung und Reformblockade." Am lange ausgehandelten SE-Kompromiss kritisierte er, deutsche Unternehmen blieben "an die Mitbestimmung als Auffanglösung gefesselt". Die Expertise einer Person, die die Mitbestimmung aus politischen Gründen ablehnt, wird in der Studie über den Umweg des Interviews zur Empirie.

EINE ANDERE REALITÄT_ Aktuell gibt es 538 SEs in Europa. Darunter befinden sich 134 operativ tätige Unternehmen, von denen wiederum 72 den Sitz in Deutschland haben. Diese Zahl fällt auf. Doch es ist, wie auch Ernst & Young am Ende feststellt, selten ein Grund allein, der ein Unternehmen veranlasst, die Rechtsform der SE zu wählen. Wichtige Gründe für die Unternehmen sind die Möglichkeit, die grenzüberschreitende Unternehmensorganisation zu vereinfachen und damit Entscheidungen zu erleichtern und Kosten zu sparen, die Möglichkeit, den Sitz unbürokratisch in ein anderes Land zu verlegen, und die Möglichkeit grenzüberschreitender Verschmelzungen. Hinzu treten Imagegründe sowie juristische oder steuerliche Überlegungen.

Plausibler als die simple Erklärung, die Leute wie Hopt für die hohe Zahl der deutschen SE-Eintragungen anbieten, ist vielleicht das Argument, dass wettbewerbsstarke, exportorientierte Unternehmen mit vielen Tochtergesellschaften in anderen EU-Staaten, zumal in einem großen Land im Zentrum des Europäischen Wirtschaftsraumes, mit der SE mehr anfangen können als solche in peripheren Lagen. Deutschland nimmt vor allem wegen seiner Wirtschaftskraft, seiner Exportkraft und seiner geografischen Lage die SE gut an. In anderen EU-Staaten spielen nationale Besonderheiten eine erhebliche Rolle. In Italien oder Polen etwa, so Norbert Kluge, gebe es nicht viele große Unternehmen, für die die SE interessant sei. In Teilen Osteuropas dagegen sei die SE womöglich leichter einzutragen als eine nationale Gesellschaft.

Insgesamt breitet sich die SE eher langsam aus. Roland Köstler, SE-Experte in der Hans-Böckler-Stiftung, weist darauf hin, dass lediglich 32 der 72 in Deutschland operativ als SE tätigen Unternehmen zuvor Aktiengesellschaften waren. Gerade einmal zehn der Unternehmen, die heute als SE firmieren, hatten zum Zeitpunkt des Wechsels mehr als 2000 Mitarbeiter. Neun davon hatten vorher einen paritätischen Aufsichtsrat und haben auch jetzt einen - lediglich ein Unternehmen, die Conrad Electronic SE, spielt eine Sonderrolle. Von einer Flucht aus der Mitbestimmung könne daher "keine Rede sein", sagt Köstler. Was Unternehmen mit weniger Mitarbeitern angeht, so behauptet Ernst & Young, "zahlreiche deutsche SEs, die befragt worden seien" und die knapp unterhalb des 2000er-Schwellenwertes für die volle Mitbestimmung fielen, hätten als Motiv genannt, so die Mitbestimmung "einfrieren" zu können - freilich ohne Zahlen zu nennen. Nach aktueller Zählung aber hatten 48 deutsche Firmen zum Zeitpunkt des Wechsels zur SE gar keine Arbeitnehmerbeteiligung, weil sie weniger als 500 Personen beschäftigten oder unter die Holdingregelung des Drittelbeteiligungsgesetzes fielen. Es bleiben auch hier kaum Fluchtkandidaten übrig.

EINDEUTIGE EMPFEHLUNGEN_ Die Berater von Ernst & Young haben sich mit Relativierungen gegen Kritik abgesichert und schreiben, die mit der Arbeitnehmerbeteiligung verbundenen Faktoren "könnten die aktuelle Verteilung der SEs in der Europäischen Union/im Europäischen Wirtschaftsraum für sich allein nicht erklären". Gerade dann überrascht es, welch eindeutige Empfehlungen sie am Ende aussprechen: Sie schreiben, der Prozess der Mitarbeiterbeteiligung werde "als kompliziert und zeitintensiv betrachtet, besonders in den Mitgliedstaaten, in denen das nationale Recht kein System der Mitarbeiterbeteiligung hat, und in Fällen, in denen nur wenige Beschäftigte betroffen sind." Auch müsse man im Blick behalten, dass "die Rechtsform der SE in einigen Fällen benutzt wird, um Verhandlungen zur Mitarbeiterbeteiligung zu umgehen."

Vielleicht liegt die Erklärung darin, dass die Berater nach eigener Auskunft vor allem die Position der Mehrheitsaktionäre abgefragt haben. Sie schreiben: "Wäre die Perspektive eines anderen Stakeholders (z.B. Minderheitsaktionär(e), Gläubiger oder Beschäftigte) gewählt worden, könnte die Studie zu ganz anderen Ergebnissen führen."

Das ist ein Satz, den man im Gedächtnis behalten sollte. Denn die Gewerkschaften lehnen die SE nicht ab, sie achten lediglich auf demokratische Beteiligungsrechte. Norbert Kluge erklärt sogar, es sei "überfällig gewesen, eine transnationale Gesellschaft anzubieten". Roland Köstler betont, die SE habe sich etabliert - als Ergänzung zu nationalen Rechtsformen, nicht als Verdrängungskonkurrenz. Auch wenn die EU den Wettbewerb der Rechtsformen zulässt, gibt es für eine Erosion der Mitbestimmung keine harte Evidenz.

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