Pro & Contra: Soll der Kündigungsschutz für Besserverdienende gelockert werden?
Ein Thema, zwei Meinungen
JA.
Eine Lockerung des Kündigungsschutzes für Besserverdiener ist ein überfälliger Schritt, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zukunftssicher zu machen. Statt starrer arbeitsrechtlicher Fesseln brauchen wir im internationalen Wettbewerb mehr unternehmerische Flexibilität. Immer mehr hoch qualifizierte Spezialisten und Führungskräfte arbeiten in komplexen, agilen Strukturen. Der klassische Bestandsschutz, der auf Industrie- und Standardarbeitsplätze ausgelegt ist, passt hier oft nicht mehr. Wenn Unternehmen gezwungen sind, sich von Spitzenkräften zu trennen, enden Arbeitsverhältnisse heute allzu oft in langwierigen Kündigungsschutzprozessen, die viel Zeit und Kapital binden.
Eine Flexibilisierung ab einem Jahresgehalt von aktuell 177.450 Euro, den die Bundesregierung vorschlägt, ist sachgemäß. Wer in diesen Gehaltsdimensionen arbeitet, gilt arbeitsrechtlich zu Recht als weniger schutzbedürftig und verfügt über gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Eine Modernisierung des Kündigungsschutzes bedeutet also keineswegs eine Prekarisierung. Vielmehr eröffnet sie den Weg zu einem fairen Abfindungsschutz, bei dem die Trennung einvernehmlich und schnell erfolgt und durch adäquate Abfindungen kompensiert werden kann. Von dieser Flexibilität profitieren beide Seiten: Unternehmen können schneller auf Marktveränderungen reagieren, während ausscheidende Spitzenkräfte Planungssicherheit erhalten. Ein offenerer Arbeitsmarkt, der sich an Leistung statt an Besitzstandswahrung orientiert, stärkt die Dynamik und damit die Innovationskraft unserer Wirtschaft.
Thomas Hoppe ist Vorsitzender des Verbandes Die jungen Unternehmer.
NEIN.
Union und SPD haben jüngst ein Reformpaket beschlossen. Danach soll der Kündigungsschutz ab Juli 2027 geschwächt werden. Wer mehr als rund 177.000 Euro im Jahr verdient, könnte künftig leichter arbeitslos werden; ein Gericht könnte das Arbeitsverhältnis gegen eine Abfindung auflösen, ohne Angabe von Gründen. Vorbild ist die sogenannte „Risikoträgerregelung“ für Risikoträgerinnen und -träger bedeutender Banken von besonders großer Systemrelevanz ab einer Fixvergütung von aktuell rund 304.200 Euro im Jahr.
Nun soll der Kündigungsschutz, unabhängig von Leitungsfunktion oder Systemrelevanz, schon ab einer deutlich niedrigeren Summe geschwächt werden. Im Gespräch waren 150.000, 100.000 oder 75.000 Euro. Diese Grenze lässt sich leicht verschieben oder ganz streichen. Das ist ein Angriff auf den Bestandsschutz, ein Grundprinzip von Beschäftigungsverhältnissen.
Bisher gilt: Ist eine Kündigung ungerechtfertigt, bleibt der Job erhalten. Ein Freikaufen der Arbeitgeber ist bislang nicht möglich. Den Kündigungsschutz nach Einkommen zu staffeln, schafft einen verfassungsrechtlich fragwürdigen Schutz zweiter Klasse. Berufsfreiheit und Handlungsfreiheit schützen alle Beschäftigten gleichermaßen, unabhängig vom Gehalt. Den Kündigungsschutz einzuschränken und sachgrundlose Befristungen auszuweiten, während Unternehmen quer durch die Branchen Stellen streichen, macht die Beschäftigten zum Sündenbock. Sichere Jobs sind gerade jetzt unverzichtbar – für mehr Innovation, mutige Entscheidungen und Vertrauen in die Zukunft.
Isabel Eder ist Leiterin der Abteilung Recht und Vielfalt des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).
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