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Magazin Mitbestimmung

Von ANDREAS KRAFT: Facebook-Urteil: Etappensieg für Betriebsräte

Ausgabe 07/2017

Wissen Das Facebook-Urteil des BAG könnte wegweisend werden. Mit der jetzt veröffentlichten Begründung zeigt sich: Firmen können wohl nur auf Facebook aktiv sein, wenn der Betriebsrat zustimmt.

Von ANDREAS KRAFT

Im Winter machte das Bundesarbeitsgericht (BAG) Schlagzeilen mit einem Entschluss zu der Facebook-Seite des Blutspendedienstes West des Deutschen Roten Kreuzes. (Aktenzeichen  1 ABR 7/15) . Mit Pinnwand-Einträgen hatten sich dort Blutspender über einzelne Beschäftigte beschwert. Ein Spender behauptete, eine Mitarbeiterin könne nicht richtig Nadeln setzen. Ein anderer beschwerte sich, ein Arzt habe bei der Voruntersuchung geschlampt, woraufhin eine Blutspenderin kollabiert sei.

Der Konzernbetriebsrat verlangte daraufhin, dass die Facebook-Seite wieder abgeschaltet wird. Schließlich diene sie dazu, die Mitarbeiter zu überwachen. Laut Betriebsverfassungsgesetz sind solche technischen Einrichtungen grundsätzlich mitbestimmungspflichtig. Das Bundesarbeitsgericht entschied daraufhin, dass der Blutspendedienst die Funktion der Pinnwand-Einträge abschalten muss.

Was aus der Pressemitteilung  damals allerdings nicht klar hervorging: Ist eine Firmenpräsenz auf Facebook eventuell grundsätzlich mitbestimmungspflichtig? Wie die nun veröffentlichte schriftliche Urteilsbegründung zeigt, wurde darüber nicht verhandelt. In den Vorinstanzen, auf deren Beweisaufnahmen sich das BAG stützen muss, hatte die Frage schlicht keine Rolle gespielt.

Dietrich Manstetten, der Anwalt des Betriebsrates, sieht auch nach der Lektüre keine endgültige Klarheit: „Um bei der generellen Mitbestimmungspflicht sicher zu sein, bräuchte es ein weiteres Urteil.“ Er empfiehlt den Mitbestimmungspraktikern daher einen Musterprozess, um die Frage sicher zu klären.

Erst eine neue Klage würde Klarheit schaffen

Frank Siebens, Jurist in der Abteilung Mitbestimmung der ver.di-Bundesverwaltung, hat das Urteil genau analysiert. Er ist sich ziemlich sicher, dass eine weitere Klage erfolgreich sein könnte. Denn die Argumentation des BAG lässt sich seiner Auffassung nach auch auf die Kommentarfunktion von Facebook übertragen, weil durch die Auswertung der Kommentare seitens des Arbeitgebers eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Beschäftigten möglich ist.

Immer wenn ein Seitenbetreiber einen Beitrag bei Facebook einstellt, können die Nutzer diesen Beitrag kommentieren. In diesen Kommentaren, können sich theoretisch Kunden auch über Beschäftigte beschweren – und das öffentlich.

Diese Funktion lässt sich anders als die Pinnwand-Einträge nicht abschalten, wie Facebook auf Anfrage des Magazins Mitbestimmung bestätigte. Folglich müsste das Unternehmen bei einem entsprechenden Urteil die ganze Facebook-Präsenz vom Netz nehmen. Im Umkehrschluss bedeutet das: Wenn ein Unternehmen bei Facebook aktiv sein will, geht das wohl nur mit Zustimmung des Betriebsrates.

Sollte ein Betriebsrat hier rechtlich Klarheit schaffen wollen und bereit sein durch die Instanzen zu gehen, könne er dabei auch die Unterstützung von ver.di zählen, sagt Siebens. Die Gewerkschaft selbst könne allerdings nicht klagen. Das sei Sache der Betriebsräte.

Betriebsvereinbarungen schaffen Sicherheit

Siebens geht aber davon aus, dass auch das jetzige Urteil schon in vielen Unternehmen zu einem Umdenken führen dürfte: „Die Arbeitgeber sollten ja von sich aus ein Interesse haben, die Frage mit dem Betriebsrat zu verhandeln.“ Mit einer entsprechenden Betriebsvereinbarung habe man in jedem Fall Rechtssicherheit und beuge der Gefahr vor, dass irgendwann der ganze Facebook-Auftritt abgeschaltet werde.

Die Bedeutung von Facebook und anderen sozialen Netzwerken, für die Ähnliches gelten dürfte, für das Marketing ist schon heute enorm. Für Nachrichtenseiten etwa ist der Facebook-Auftritt inzwischen essentiell. Hier erreichen sie einen guten Teil ihrer Leserschaft. Ihre Leser, die bei Facebook auf einen Artikel aufmerksam werden, bescheren ihnen Klicks, die sich wiederum in Werbeeinnahmen übersetzen.

Für andere Unternehmen bietet Facebook eine Plattform, um direkt mit den Endkunden in Kontakt zu kommen und das eigene Marken-Image aufzubauen. Die Bedeutung solcher Plattformen dürfte künftig noch steigen. Wie es aussieht, dürfen die Beschäftigten aber mitentscheiden, wie die Unternehmen mit den Daten umgehen und wie ihre Interessen im digitalen Zeitalter geschützt werden.

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