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Ein großes Stück vom Kuchen Magazin Mitbestimmung

Hotels: Ein großes Stück vom Kuchen

Ausgabe 04/2019

Die Beherbergungsbranche klagt über die hohen Provisionen der Buchungsportale. Es besteht die Gefahr, dass die Hoteliers den finanziellen Druck an die Beschäftigten weitergeben. Von Christoph Schink, Referatsleiter Gastgewerbe der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)

Hotelbuchungsportale wie booking.com oder hrs haben in den vergangenen Jahren einen regelrechten Sog auf die Hotelbranche ausgelöst. Das Gros der Hotels hat mittlerweile für sich die Schlussfolgerung gezogen: Wenn wir dort nicht präsent sind, werden wir vom Gast nicht wahrgenommen. Die Höhe der Vermittlungsprovisionen – bis zu 25 Prozent des Zimmerpreises – hat allerdings mittlerweile ein für die Hotels schmerzliches Niveau erreicht. Die Portalbetreiber, die mit der eigentlichen Hoteldienstleistung gar nichts zu tun haben, saugen Umsätze aus dem Kerngeschäft der Hotels ab und genehmigen sich ein Stück vom Kuchen, das die Hotelunternehmen mittlerweile als zu hoch empfinden. 

Nun fällt es einer Gewerkschaft naturgemäß etwas schwer, in das Klagelied der Arbeitgeber einzustimmen. Allerdings sehen wir durchaus die problematische Tendenz, dass die Hotelunternehmen den finanziellen Druck, der ihnen durch die hohen Provisionen entsteht, an ihre Beschäftigten weitergeben. Dann werden beispielsweise hoteleigene Reservierungsabteilungen zentralisiert oder ganz ausgelagert, weil das Buchungsaufkommen rückläufig ist. Für die Beschäftigten bedeutet das im schlimmsten Fall den Verlust des Arbeitsplatzes, im weniger schlimmen Fall längere Wege zur Arbeit.

Allerdings lohnt auch ein differenzierter Blick auf das Thema. Insbesondere für kleinere, inhabergeführte Hotels sind die Portale durchaus ein Kanal, über den sie zusätzliche Gäste akquirieren können. Das wiederum kann letztlich auch den Beschäftigten zugutekommen. Mehr Buchungen bedeuten mehr Umsatz, mehr Trinkgeld und ein besseres betriebswirtschaftliches Ergebnis. Allerdings gibt es bekanntermaßen keinen Automatismus, der dafür sorgt, dass sich ein höherer Gewinn am Ende auch in einer besseren Entlohnung der Beschäftigten niederschlägt.

Interessant ist nicht zuletzt die gerichtliche Auseinandersetzung um die sogenannte Bestpreisklausel. Sie besagt, dass die Portale den Hotels verbieten können, auf ihren eigenen Buchungskanälen, beispielsweise der Hotelhomepage, Zimmer billiger anzubieten als über die Plattform. Der Gast wird also auf der Suche nach dem günstigsten Angebot so gut wie immer über das Portal buchen – mit der für das Hotel und letztlich auch für die Beschäftigten problematischen Folge der hohen Provisionszahlung. 

Fast alle machen brav mit

Nachdem das Bundeskartellamt die Klausel im Jahr 2015 untersagt hatte, erklärte das Oberlandesgericht Düsseldorf sie in einem Urteilsspruch kürzlich wiederum für zulässig. Damit sind die Hotels in ihrer Preisgestaltung wieder stärker an die Portale gebunden. Nach wie vor erlaubt sind jedoch Zusatzangebote bei einer Buchung direkt über das Hotel – von der Flasche Mineralwasser über freies Parken in der Hoteltiefgarage bis zum Gutschein für den Spa-Besuch. 

Rein ökonomisch betrachtet, müssten die Provisionen übrigens sinken, da den Portalen so gut wie keine zusätzlichen Kosten mehr entstehen, wenn weitere Hotels sich ihnen anschließen. Allerdings sehen Unternehmen wie booking.com und seine Wettbewerber überhaupt keinen Anlass, ihre Konditionen zu überdenken, solange die Hotels die Provisionen in der derzeitigen Höhe zwar zähneknirschend, aber letztlich widerstandslos hinnehmen. Sie spielen ihre Marktmacht aus. Wenn weiterhin fast alle brav mitmachen, dürfte sich in der Branche wenig bewegen. Mit der Solidarität unter Hoteliers ist es halt so eine Sache. Das kann auch für die Beschäftigten zum Problem werden.

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