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Sandrina Hurler Magazin Mitbestimmung

Zur Sache: "Der Sozialstaat steht unter Reformdruck"

Ausgabe 03/2026

Sandrina Hurler hat sich die Ideen der Regierung zur Neuregelung von Sozialleistungen angeschaut. So viele Vorschläge wie derzeit wurden selten diskutiert.

Der Herbst der Reformen im vergangenen Jahr war keiner. Nichtsdestotrotz kündigte die Bundesregierung im März erneut den großen Wurf an, diesmal mit dem vielversprechenden Etikett „XXL-Reformen“. Noch ist offen, was am Ende umgesetzt wird und was lediglich in der Diskussion bleibt.     

Zu den bereits beschlossenen Reformen zählt die Umgestaltung des Bürgergelds: Ab Juli 2026 tritt die sogenannte „neue“ Grundsicherung schrittweise in Kraft. Sie löst das Bürgergeld ab und sieht strengere Mitwirkungspflichten, härtere Sanktionen und geringere Schonvermögen vor. 

Auch ein Rentenpaket ist bereits im Januar dieses Jahres in Kraft getreten. Damit ist die Reform der Mütterrente abgeschlossen. Das Rentenniveau ist nun bis 2031 stabilisiert. Und die neue sogenannte Aktivrente­ erleichtert Hinzuverdienste im Alter.  

Doch es bleiben viele Baustellen, auch bei der Rente. Mit Spannung werden daher die für Juni angekündigten Empfehlungen der Rentenkommission erwartet. Sie ist nur eine von mehreren Kommissionen, mit denen die Bundesregierung ihre Reformen im Sozialstaat vorbereiten will. Die Kommissionen sollen, je nach Ausrichtung, Expertinnen und Experten sowie Praktikerinnen und Praktiker einbinden, um fundierte Vorschläge zu erarbeiten. Eine andere ist die Sozialstaatskommission. Sie hat Ende Januar ein Paket mit 26 Empfehlungen zur Modernisierung des Sozialstaats vorgelegt. Neun Ministerien sowie Länder und Kommunen haben sich auf Vorschläge geeinigt. Zu den zentralen und weitreichenden Vorhaben zählt der Aufbau einer einheitlichen, bundesweiten IT‑Infrastruktur. Die Bürgerinnen und Bürger sollen Sozialleistungen künftig zentral und digital beantragen können.

Aktuell wird zudem über Reformen der gesetzlichen Krankenversicherung beraten, um die Beiträge zu stabilisieren. Ende April wurde hierzu ein Gesetzentwurf vorgelegt, der unter anderem vorsieht, Vergütungssteigerungen im Gesundheitswesen deutlich zu begrenzen. Künftig sollen Vergütungen nur noch so stark wachsen wie die beitragspflichtigen Einkommen der Versicherten. Tarifsteigerungen werden dann nicht mehr vollständig über das Pflegebudget refinanziert. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die Tarifverhandlungen in diesem Bereich haben. Es drohen schlechtere Abschlüsse für die Beschäftigten. 

Für gesetzlich Versicherte sind spürbare Mehrbelastungen geplant. So sollen etwa die Zuzahlungen für Medikamente steigen und die beitragsfreie Familienversicherung eingeschränkt werden. Zwar will sich der Bund stärker an den Kosten für Grundsicherungsempfänger beteiligen, reduziert aber gleichzeitig seinen Zuschuss für die gesetzliche Krankenversicherung.

Dies stellt eine unfaire­ Belastung der gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dar. So werden etwa privat Krankenversicherte nicht an den Kosten beteiligt. Die Grund­sicherung ist eine steuerfinanzierte Leistung, die aus dem Bundeshalt zu finanzieren ist, und keine Versicherungsleistung.

Fazit: Selten zuvor wurden so viele Reformideen gleichzeitig diskutiert, und vieles davon hat durchaus realistische Chancen, umgesetzt zu werden. Unter den Vorhaben finden sich viele sinnvolle Ansätze. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass gewachsene Sozialstandards schrittweise und nahezu unbemerkt abgesenkt werden. Insbesondere die Bereiche Rente, Pflege und Krankenversicherung müssen angesichts des steigenden Kostendrucks reformiert werden. Reformen dürfen jedoch nicht dazu führen, dass der Sozialstaat schleichend ausgehöhlt wird.

Sandrina Hurler ist Referentin für Sozialrecht am Hugo Sinzheimer Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung. 

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