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Erfüllung der verfassungs- und unionsrechtlichen Vorgaben durch Zuschläge oder Arbeitszeitverkürzung?: Schutz bei Nachtarbeit

Nachtarbeit ist hochgradig gesundheitsgefährdend und sozial einschränkend. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1992 eine gesetzliche Neuregelung vorgegeben. Auch die Arbeitszeit-Richtlinie verpflichtet zum Schutz bei Nachtarbeit. Diesen Anforderungen ist der Gesetzgeber vordergründig durch das Arbeitszeitgesetz nachgekommen. Zentraler Baustein ist § 6 Abs. 5 ArbZG, wonach der Arbeitgeber zusätzliche bezahlte Freizeit oder einen Zuschlag gewähren muss. Nach der Rechtsprechung darf der Arbeitgeber zwischen beiden Alternativen frei wählen. In der Praxis werden fast ausschließlich Zuschläge gezahlt, trotz zweifelhafter Schutzwirkung. Aufbauend auf der aktuellen interdisziplinären Forschung zeigt die Arbeit, dass das Gesetz in dieser Auslegung nicht dem Verfassungs- und Unionsrechts genügt. Anhand des konkreten Beispiels leistet sie zudem einen Beitrag zu Grundfragen des Arbeitsrechts wie dem Verhältnis von grundrechtlichen Schutzpflichten zu Privatrecht und Tarifautonomie.

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Quelle

Brandt, Laurens (2025): Schutz bei Nachtarbeit - Erfüllung der verfassungs- und unionsrechtlichen Vorgaben durch Zuschläge oder Arbeitszeitverkürzung?
Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht Bd. 391, Berlin, ISBN: 978-3-428-19501-5 (Print),978-3-428-59501-3 (E-Book), 433 Seiten

Dissertation, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, 2024

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