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: Rahmenbedingungen für den Einsatz von Software-Robotern schaffen (2023)

Der Arbeitgeber beabsichtigte, einen Software-Roboter im Bereich der Servicedienstleistungen einzuführen, zunächst im Bereich IT-Service-Desk. Dem Konzernbetriebsrat war sofort klar: Das ist der Einstieg in diese Technologie. Entsprechend erarbeitete er mit externer Unterstützung ein Konzept für eine Rahmenvereinbarung zu Robotic Process Automation (RPA). Diese sollte nicht nur den konkreten Fall abdecken, sondern auch mögliche Folgeprojekte. Darüber hinaus wurden Grundsätze für die Verwendung von RPA und den Schutz der Daten und Persönlichkeitsrechte der Mitarbeitenden vereinbart.

Diese Vereinbarung ist keine Mustervorlage. Vorgestellt wird ein verhandelter und abgeschlossener Kompromiss. Die anonymisierten Auszüge aus abgeschlossenen Vereinbarungen werden von Kolleginnen und Kollegen aus Betriebs- bzw. Personalräten sowie der zuständigen Gewerkschaften kommentiert und ggf. von weiteren Experten eingeordnet.

Quelle

Grasy, Jonas; Seibold, Bettina: Rahmenbedingungen für den Einsatz von Software-Robotern schaffen (2023)
Betriebs- und Dienstvereinbarungen, 10 Seiten

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