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Portrait über den Einsatz von Systemen der künstlichen Intelligenz bei der IBM Central Holding GmbH: KI verstehen, bewerten und begrenzen (2022)

Künstliche Intelligenz (KI) wird von IBM sowohl in Produkten als auch unternehmensintern eingesetzt. Dabei verfolgen Unternehmensleitung und Betriebsrat ähnliche Ziele, wie und wofür die KI-Systeme genutzt werden sollen: Beispielsweise sollen weiterhin Menschen die Entscheidungen treffen und nicht die KI. Damit aus Unternehmensleitlinien gelebte Praxis wird, bedarf es jedoch auch einer rechtsverbindlichen Grundlage. Der Konzernbetriebsrat schloss daher eine Rahmenvereinbarung ab, die mittels Risikobewertungen, klar definierten Prozessen sowie Anforderungen an KI sowohl die Beschäftigteninteressen als auch die Mitbestimmung absichert. Dabei wurden Kriterien der Europäischen Kommission und weltweite Unternehmensleitlinien übernommen und um beschäftigtenorientierte Anforderungen ergänzt.
Wir portraitieren die Umsetzung von Vereinbarungen und fragen nach den Hintergründen für das Zustandekommen. Hierzu kommen Betriebsräte zu Wort und ihre beratenden Gewerkschaftskolleginnen und -kollegen werden befragt.

Quelle

Seibold, Bettina; Grasy, Jonas: KI verstehen, bewerten und begrenzen (2022)
Betriebs- und Dienstvereinbarungen, 10 Seiten

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