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Berichtszeitraum 1. April - 30. Juni 2017: Newsletter zum Europäischen Arbeitsrecht

In der 18. Ausgabe unseres Newsletters informieren wir wie gewohnt über die aktuellen Entwicklungen im Europäischen Arbeitsrecht.

Auf politischer Ebene war das vergangene Quartal geprägt von den Vorschlägen der Kommission zur Europäischen Säule Sozialer Rechte, deren rechtliche Reichweite nach dem unterbreiteten Maßnahmenkatalog jedoch überschaubar zu bleiben scheint. Eine Möglichkeit zur Information und Diskussion über das Thema `Social Pillar` - Social Europe? - International Labour Law as a stimulus for better social integration - aspirations and reality bietet die von HSI und IAAEU organisierte internationale Konferenz, die am 22. September 2017 in Trier stattfindet.

Im Berichtszeitraum hat der EuGH seine Rechtsprechung zur Betriebsübergangsrichtlinie in zwei relevanten Urteilen weiterentwickelt. In der Rs. Asklepios Kliniken (C-680/15 und C-681/15) wurde die deutsche Rechtslage grundsätzlich bestätigt, wonach dynamische Bezugnahmeklauseln auch nach einem Betriebsübergang fortgelten. Die Entscheidung wird in der Anmerkung unter II. besprochen. Weiter wird in der Verfahrensübersicht auf einen aktuellen Schlussantrag zur unionsrechtlichen Einordnung des Geschäftsmodells von Uber hingewiesen. Zudem liegen die mit Spannung erwarteten Schlussanträge in der Rs. Erzberger zur Vereinbarkeit der deutschen Unternehmensmitbestimmung mit Unionsrecht vor. Das Urteil wird am 18.7.2017 verkündet. Wir werden im nächsten Newsletter darüber berichten. Generalanwältin Kokott hat in einem weiteren Schlussantrag im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Umwandlung festgestellt, dass Vorschriften zur Sicherung der Mitbestimmungsrechte mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar sind. Auch die Frage, ob die Wahrnehmung von Elternzeit zu einer Hemmung der Probezeit führen muss, wurde behandelt. Ebenso die Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubsanspruchs, wenn dieser im Fall von "Scheinselbstständigkeit" nicht gewährt wurde. In der Rs. Unionen (C-336/15) hat der EuGH klargestellt, dass Beschäftigungszeiten beim Veräußerer auch noch länger als ein Jahr nach dem Betriebsübergang vom Erwerber bei der Berechnung von Kündigungsfristen zu beachten sind. Daneben liegen dem EuGH neue, für die deutsche Arbeitsrechtspraxis relevante Fragen zur Vorabentscheidung vor. Hierzu zählt die Vereinbarkeit von § 41 S. 3 SGB VI (über Befristungen nach Überschreiten der Regelaltersgrenze) mit Unionsrecht, die Zulässigkeit der Kündigung eines katholischen Chefarztes wegen Wiederheirat und der Einfluss "beherrschender Unternehmen" im Recht der Massenentlassungen.

Im Fokus der aktuellen Rechtsprechung des EGMR steht das Urteil Tek Gida Ýþ Sendikasý / Türkei (Nr. 350009/05), das sich mit der Voraussetzung einer Mindestrepräsentativität für das Recht zum Abschluss von Tarifverträgen sowie mit der Frage der Zulässigkeit der Kündigung von Gewerkschaftsmitgliedern befasst. Wir danken Rudolf Buschmann und Karsten Jessolat (DGB Rechtsschutz GmbH, Gewerkschaftliches Centrum für Revision und Europäisches Recht) für ihre Anmerkung zu dieser Entscheidung (unter III.). In der Übersicht finden sich des Weiteren u.a. Hinweise auf Urteile über die Vollstreckung arbeitsgerichtlicher Entscheidungen in überlangen Insolvenzverfahren, zur Aufklärung von Arbeitsunfällen, über die Begründungspflicht arbeitsgerichtlicher Urteile und anderen verfahrensrechtlichen Fragen. Ebenso wird auf neu anhängige Verfahren, z.B. zum Thema Whistleblowing, hingewiesen.

Unter der Rubrik "Sonstige Informationen" berichten Dr. Christina Hießl und Ammar Bustami (IAAEU) u.a. über die Vorschläge der Kommission zur Europäischen Säule Sozialer Rechte, das Reflexionspapier zur sozialen Dimension Europas, einer Vereinfachung des Arbeitsmarktzugangs für ausländische Arbeitnehmer und über den Vorschlag der Kommission, Streiks im Luftverkehrssektor einzuschränken. Weiter wird auf ESC-Beschwerdeverfahren, die Aufhebung verschiedener ILO-Übereinkommen und Aussagen des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte aufmerksam gemacht, der sich mit den staatlichen Verpflichtungen im Kontext von Unternehmenstätigkeiten befasst.

Besonders möchten wir Ihnen auch die Lektüre des unter VII. aufgeführten Discussion Papers des Max-Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung in Köln nahelegen. Martin Höpner widmet sich darin den Problemen, die die extensive Interpretation der Grundfreiheiten mit sich bringen und bewertet die verschiedenen Möglichkeiten, dem entgegen zu wirken.

Quelle

Heuschmid, Johannes; Buschmann, Rudolf; Hlava, Daniel; Jessolat, Karsten; Hießl, Christina; Bustami, Ammar: Newsletter zum Europäischen Arbeitsrecht
Newsletter zum Europäischen Arbeitrecht, 50 Seiten

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