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Analyse und Handlungsempfehlungen: Betriebliche Entgeltpolitik für Frauen und Männer

Kollektive Vereinbarungen zu Grundentgelt, Leistungsvergütungen, Erschwerniszuschlägen oder außertariflicher Vergütung dürfen nicht diskriminieren. Um dies zu gewährleisten, müssen die betrieblichen Akteure mögliche Diskriminierung entdecken und wirkungsvoll beseitigen können.

Die Auswertung von 284 betrieblichen Vereinbarungen zeigt, dass Benachteiligungen trotz geschlechtsneutraler Formulierungen entstehen können. Positive Regelungsbeispiele illustrieren, wie Entgeltdiskriminierung vermieden werden kann. Mit rechtlich fundierten Checks können Betriebs- und Personalräte Vereinbarungen auf Diskriminierungspotential untersuchen.

Zwei Fallstudien zur Leistungsvergütung und zur Vergütung von außertariflich Beschäftigten zeigen Möglichkeiten, wie die Entgeltpraxis gestaltet und überwacht werden kann.

Quelle

Jochmann-Döll, Andrea; Tondorf, Karin: Betriebliche Entgeltpolitik für Frauen und Männer
Betriebs- und Dienstvereinbarungen, Frankfurt am Main, ISBN: 978-3-7663-6288-9, 214 Seiten

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