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Analyse und Handlungsempfehlungen: Betriebliches Verbesserungsvorschlagswesen

Das Betriebliche Verbesserungsvorschlagswesen (BVW) existiert mittlerweile seit über 120 Jahren. Seine Zielsetzung ist die Förderung von Innovationen durch Ideen der Beschäftigten: Vorschläge der Beschäftigten sollen zur Verbesserung von Produkten, Prozessen oder Arbeitsbedingungen führen. Die Beschäftigten erhalten für verwertete Vorschläge Prämien. Im Laufe der Zeit sind Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte im Betriebsverfassungsgesetz und für Personalräte in den Personalvertretungsgesetzen verankert worden. Grundlage für die Durchführung des Betrieblichen Verbesserungsvorschlagswesens, heute auch häufig Ideenmanagement genannt, bilden meist Betriebs- und Dienstvereinbarungen.
In diesem Band werden 269 Betriebs- und Dienstvereinbarungen zum Vorschlagswesen ausgewertet. Es wird ein Überblick über die Regelungsinhalte der Vereinbarungen gegeben. Behandelt werden die Verfahren, die Organisation sowie die Organe und Prämienzahlungen des Betrieblichen Verbesserungsvorschlagswesens. Eine wichtige Rolle spielt die Frage, zu welchen Themengebieten Verbesserungsvorschläge gemacht werden können.
In der vorliegenden Auswertung geht es außerdem darum, welche Ziele mit dem Betrieblichen Verbesserungsvorschlagswesen verfolgt werden, in welchen Formen die betriebliche Interessenvertretung und die Beschäftigten beteiligt werden und welche Mitbestimmungsrechte Betriebs- und Personalräte haben. Eingegangen wird auch auf die Abgrenzung zu Arbeitnehmererfindungen und auf das Verhältnis zwischen dem Betrieblichen Verbesserungsvorschlagswesen und anderen Qualitätsmanagementkonzepten. Ein Gestaltungsraster gibt Hinweise für den Aufbau einer Betriebsvereinbarung zum Vorschlagswesen.

Quelle

Jentgens, Barbara; Kamp, Lothar: Betriebliches Verbesserungsvorschlagswesen
Betriebs- und Dienstvereinbarungen, Frankfurt am Main, ISBN: 3-7663-3567-7, 126 Seiten

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