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: Mitbestimmung bei betrieblicher Beschäftigungssicherung

Das im Jahre 2001 novellierte Betriebsverfassungsgesetz erweitert die Möglichkeit des Betriebsrates deutlich, eine aktive betriebliche Politk der Beschäftigungssicherung zu betreiben. Er kann Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung machen, insbesondere zu Arbeitszeit und -organisation, Qualifizierung, Outsourcing und zum Produktions- und Investitionsprogramm. Darüber muss der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat beraten. Auch soll die Einigungsstelle die Fördermöglichkeiten des Sozialgesetzbuches nutzen, um den Vorrang von Beschäftigung vor Abfindungen durchzusetzen. Die Instrumente dafür sind schon in vielen Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen entwickelt worden.
Diese Arbeitshilfe stellt die gesetzlichen Neuregelungen vor und zeigt an Beispielen aus der betrieblichen Praxis Möglichkeiten für Betriebsräte auf, Beschäftigung im Betrieb zu sichern und zu entwickeln.

Quelle

Heidemann, Winfried; Kamp, Lothar; Kirsch, Johannes; Klein-Schneider, Hartmut; Knuth, Matthias; Müller, Susanne Gesa: Mitbestimmung bei betrieblicher Beschäftigungssicherung
Die novellierte Betriebsverfassung, Düsseldorf, 72 Seiten

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