: Umsetzung der DGUV Vorschrift 2
Unternehmen und Verwaltungen sind dazu verpflichtet, den betrieblichen Arbeitsschutz angemessen zu organisieren. Das schreibt seit 1996 das Arbeitsschutzgesetz vor. Seit dem Jahr 2011 gilt die DGUV Vorschrift 2. Details für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Grundbetreuung sowie für die betriebsspezifische Betreuung werden unter Mitbestimmung des Betriebsrates geregelt. Für die Analyse wurden 11 betriebliche Vereinbarungen der Jahre 2011 bis 2013 ausgewertet.
Quelle
Kiper, Manuel (2015):
Umsetzung der DGUV Vorschrift 2
Betriebs- und Dienstvereinbarungen 42, Düsseldorf, 32 S. Seiten
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