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Systemrelevant Folge 282 Mindestlohnrichtlinie Podcasts

Systemrelevant Podcast: Update Arbeitsrecht: Mindestlohn, Massenentlassungen und Datenschutz

Was besagt das EuGH-Urteil zur europäischen Mindestlohnrichtlinie, was muss bei Massenentlassungen beachten werden und was bei der beruflichen Handynutzung hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre? Ernesto Klengel, Christina Hiessl und Malte Lübker analysieren die aktuellen Urteile aus Brüssel und Straßburg.

[06.02.2026]

Im Zentrum steht das lang erwartete EuGH-Urteil zur europäischen Mindestlohnrichtlinie. Warum die Richtlinie trotz der Klagen aus Skandinavien Bestand hat, welche Auswirkungen die 60-Prozent-Median-Marke auf die deutsche Mindestlohnkommission hat und warum der EuGH das Bundesarbeitsgericht beim Thema Massenentlassungen in die Schranken gewiesen hat, wird in der 282. Ausgabe von Systemrelevant besprochen. Ein weiterer Blick fällt auf ein wegweisendes Urteil zum Datenschutz am Arbeitsplatz, das den Schutz persönlicher Handydaten stärkt.  

Das wichtigste Thema ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur EU-Mindestlohnrichtlinie, gegen die Dänemark und Schweden geklagt hatten. Der EuGH bestätigte die grundsätzliche Kompetenz der EU, Mindestlöhne im Rahmen der „Arbeitsbedingungen“ zu behandeln, obwohl die EU das Arbeitsentgelt nicht direkt festsetzen darf.

Lediglich zwei spezifische Punkte wurden für nichtig erklärt: die Verpflichtung der Mitgliedstaaten auf vier konkrete Kriterien (wie Kaufkraft und Produktivitätsniveau) sowie das Verbot, Mindestlöhne durch automatische Indexierung zu senken.

Die Empfehlung, den Mindestlohn an 60 Prozent des Medianlohns oder 50 Prozent des Durchschnittslohns auszurichten, bleibt bestehen. Malte Lübker vom WSI betont, dass die Mindestlohnkommission diesen Referenzwert bereits nutzt, was in Deutschland zu juristischen Debatten über die Verfassungsmäßigkeit führt. Er empfiehlt, den Wert zur rechtlichen Absicherung direkt in das Mindestlohngesetz aufzunehmen.

Ich glaub auch, dass das Urteil ganz, ganz starke Auswirkungen haben wird in Zukunft, weil man eben jetzt eine ganz klare Aussage des EuGH hat.

Christina Hiessl, Professorin für Arbeitsrecht an der KU Leuven

Der zweite Teil der Podcast-Folge dreht sich um den Bereich „Massenentlassungen und Sanktionen“: Der EuGH hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in zwei Verfahren zur Massenentlassungsrichtlinie „zurückgepfiffen“. Der Kern des Urteils: Wenn ein Arbeitgeber die vorgeschriebene Mitteilung an die Agentur für Arbeit versäumt oder Fehler macht, muss dies wirksam sanktioniert werden.

Folge: Solche Fehler führen zur Unwirksamkeit der Kündigung. Ein bloßes „Nachholen“ der Meldung im Nachgang reicht nicht aus, um die Kündigung wirksam zu machen.

Beim dritten und letzten Teil geht es um Datenschutz am Arbeitsplatz: Es wurde ein Fall aus der Ukraine („Guyvan gegen Ukraine“) besprochen, der vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verhandelt wurde.

Der Sachverhalt war der folgende: Ein Arbeitgeber hatte ohne Zustimmung detaillierte Verbindungsdaten (Dauer, Nummern, Ort) eines Diensthandys direkt beim Provider abgefragt.

Der EGMR stellte klar, dass es sich hierbei um personenbezogene Daten handelt, die unter den Schutz des Privatlebens fallen. Das Urteil zeige, dass die Ukraine ihre Rechtsstandards an europäisches Niveau (ähnlich der DSGVO) anpasst.

Alle Informationen zum Podcast

In Systemrelevant analysieren führende Wissenschaftler:innen der Hans-Böckler-Stiftung gemeinsam mit Moderator Marco Herack, was Politik und Wirtschaft bewegt: makroökonomische Zusammenhänge, ökologische und soziale Herausforderungen und die Bedingungen einer gerechten und mitbestimmten Arbeitswelt – klar verständlich und immer am Puls der politischen Debatten.

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