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Zwölf Euro sind möglich und nötig Böckler Impuls

Mindestlohn: "Zwölf Euro sind möglich und nötig"

Ausgabe 02/2020

Das sagt WSI-Mindestlohnexperte Thorsten Schulten. Der Wissenschaftler erinnert daran, dass es sich bei der vor fünf Jahren gesetzten „Einstiegsmarke“ von 8,50 Euro nicht um einen existenzsichernden Stundenlohn handelte.

Auch die Erhöhungen der vergangenen Jahre auf nunmehr 9,35 Euro haben daran nichts geändert. Damit Beschäftigte zumindest bei einer Vollzeitstelle ohne weiteres Einkommen oder Sozialleistungen über die Runden kommen, müsste der Mindestlohn dem Experten zufolge auf rund zwölf Euro steigen. Das „niedrige Einstiegsniveau“ sei seinerzeit vor allem der von weiten Teilen der Wirtschaftswissenschaft geschürten Unsicherheit über die Beschäftigungsfolgen geschuldet gewesen. Heute herrsche jedoch „weitgehende Einigkeit, dass der Mindestlohn zu keinen nennenswerten Jobverlusten geführt hat“. Das Problem ist aber: Der Anpassungsmechanismus für die Höhe des Mindestlohns wurde so gewählt, dass „strukturelle“ Erhöhungen, die über Zuwächse im Einklang mit den Tariflöhnen hinausgehen, „nahezu ausgeschlossen sind“. Daher sei ein einmaliger politischer Eingriff geboten, so Schulten. Denkbar wäre, die Lohnuntergrenze im kommenden Jahr auf zehn Euro und in den beiden folgenden um jeweils einen weiteren Euro anzuheben. 

 

Zwar könne aus den bisherigen Erfahrungen „nicht einfach abgeleitet werden, dass auch eine Erhöhung auf zwölf Euro ohne jegliche Auswirkungen auf die Beschäftigung bleiben würde“. Allerdings spreche die aktuelle Entwicklung am Arbeitsmarkt keineswegs gegen eine Mindestlohnerhöhung: Nach wie vor werde in „klassischen Niedriglohnbranchen“ händeringend Personal gesucht. Ein höherer Mindestlohn könnte gerade Landwirtschaft, Bäcker- und Frisörhandwerk oder das Hotel- und Gaststättengewerbe aufwerten und für Beschäftigte attraktiver machen.

Thorsten Schulten: 12 Euro sind möglich und nötig, Wirtschaftsdienst 1/2020

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