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HBS Böckler Impuls

Arbeitsmarktpolitik: Vermittlungsgutscheine bisher ein Flop

Ausgabe 08/2005

Die Vermittlungsgutscheine, mit denen Arbeitslose seit 2002 eine erfolgreiche private Arbeitsvermittlung bezahlen können, entwickeln sich offenbar zu einem Flop. Zwar hält das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit eine abschließende Bewertung des Instruments für verfrüht, doch seine Zwischenbilanz ist denkbar schlecht: kaum Vermittlungserfolge, viel Missbrauch.

1,4 Millionen Vermittlungsgutscheine händigten die Arbeitsämter von April 2002 bis Ende 2004 an Arbeitslose aus. Nur 102.580 davon sind bei Privatvermittlern eingelöst worden. Gäbe es nicht den Missbrauchsvorwurf, wäre das immerhin eine bescheidene Erfolgsquote von 7,3 Prozent. Jedem neunten Arbeitslosen mit Vermittlungsgutschein hätte der Gutschein demnach geholfen, eine neue Stelle zu finden. Tatsache ist jedoch, dass die Vermittler eine große Zahl der Gutscheine offenbar unrechtmäßig eingelöst haben, wie die Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) darlegt.

Private Jobvermittler lösten jeden fünften Gutschein bei regionalen Arbeitsämtern ein, obwohl nicht sie, sondern die Arbeitslosen selbst die Stelle gefunden hatten. Oft schickte der neue Arbeitgeber den Bewerber auch an einen privaten Arbeitsvermittler und schloss mit diesem einen Vermittlungsvertrag. Wie viele Arbeitslose die privaten Arbeitsvermittler tatsächlich effektiv vermittelten, lässt sich zurzeit nur annähernd bestimmen. Das IAB schätzt, dass in einem von drei Fällen Missbrauch im Spiel gewesen sein könnte.

Die meisten erfolgreich Vermittelten würden dennoch wieder private Personalagenturen einschalten, wenn sie noch einmal arbeitslos würden. Die Hälfte von ihnen war übrigens nach sechs Monaten wieder arbeitslos.
Trotz des Missbrauchs ist es für eine abschließende Kosten-Nutzen-Analyse der Vermittlungsgutscheine noch zu früh, meint das IAB, weitere Untersuchungen müssten dies zeigen. Die stetig steigenden Quoten deuten laut IAB zudem an, dass ein arbeitspolitisches Instrument mehr Zeit braucht, sich zu entwickeln.

Seit Januar gelten zudem neue Regeln für den Gutschein. Der Bundestag hat die Testphase bis Ende 2006 verlängert. Jobsuchende können nun nach sechs Wochen - und nicht erst nach drei Monaten - einen Vermittlungsgutschein bekommen, alle in der gleichen Höhe von 2.000 Euro. Der private Vermittler muss für die Einlösung eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung seines Kunden nachweisen. Die erste Rate von 1.000 Euro wird ihm nach sechs Wochen, die zweite nach sechs Monaten Beschäftigungsdauer gezahlt. Bislang stieg der Wert der Gutscheine mit der Dauer der Arbeitslosigkeit. Beim Vermittler konnte so ein finanzielles Interesse an einer späten Vermittlung entstehen.

Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, "Vermittlungsgutscheine auf dem Prüfstand", in: IAB-Kurzbericht 5/2005

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