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HBS Böckler Impuls

Löhne: Differenzierte Tariflandschaft

Ausgabe 07/2014

Es gibt nicht „den“ Tarifvertrag in Deutschland: Die Tarifvertragslandschaft und die Vergütungsstrukturen weisen eine große Vielfalt auf.

Das geht aus einer Dokumentation der tariflichen Vergütungstabellen für über 30 Branchen durch das WSI-Tarifarchiv hervor. Die Differenzierung nach Branchen, Regionen und Tätigkeiten spiegele die unterschiedlichen tarifpolitischen Traditionen wider und zeige die Fähigkeit der Tarifparteien, die konkreten Bedingungen in den Wirtschaftszweigen kollektivvertraglich zu regeln, so Reinhard Bispinck, Leiter des Tarifarchivs. Ein gesetzlicher Mindestlohn habe die Funktion, diese Vielfalt nach unten abzusichern, und lasse darüber hinaus Spielraum für tarifvertragliche Gestaltung.

Bundesweit einheitliche Branchenverträge wie im Bank- oder Versicherungsgewerbe bilden die Ausnahme. Überwiegend gelten Tarifverträge für Bundesländer oder Regionen. In der Metallindustrie bestehen 21, im Hotel- und Gaststättengewerbe 18, im Einzelhandel 16 regionale Tarifgebiete. Je nach Region kann sich die Bezahlung spürbar unterscheiden.

Der Trend in der Tarifpolitik geht zu einheitlichen Entgeltverträgen für alle Beschäftigten. So ist es etwa in der chemischen Industrie, in der Metallindustrie oder im öffentlichen Dienst. Bisweilen bestehen aber noch getrennte Tarifverträge für Arbeiter und Angestellte, zum Beispiel in der Textilindustrie.

Die Zahl der Vergütungsgruppen hängt vor allem mit dem Tätigkeitsspektrum zusammen. Im Maler- und Lackiererhandwerk sehen die regionalen Tarifverträge häufig nur 3 oder 4 Lohngruppen vor, im Kfz-Gewerbe sind es zwischen 4 und 7, in der Eisen- und Stahlindustrie 7 bis 10. Größer wird die Zahl in Branchen mit einheitlichen Entgelttarifverträgen: Im öffentlichen Dienst gibt es 15, in der Metall- und Elektroindustrie bis zu 17, im Bewachungsgewerbe sogar bis zu 27 Gruppen.

Die Spannweite der Tariflöhne zwischen den Branchen ist groß. Gelernte Fachkräfte mit mindestens dreijähriger Ausbildung steigen im sächsischen Hotel- und Gaststättengewerbe mit 1.493 Euro, in der Metallindustrie Baden-Württembergs mit bis zu 2.804 Euro ein. Auch innerhalb der Branchen gibt es zum Teil große Unterschiede, die wiederum die Bandbreite des Tätigkeitsspektrums widerspiegeln: So reichen im Bankgewerbe die Tarifgehälter von 2.035 bis 4.495 Euro, in der nordrhein-westfälischen Energiewirtschaft sogar von 1.561 bis 5.855 Euro.

WSI-Tarifarchiv, April 2014

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