Urlaubsgeld: Deutlich häufiger mit Tarif
Urlaubsgeld gibt es für nicht einmal die Hälfte der Beschäftigten – in tarifgebundenen Betrieben liegt der Anteil wesentlich höher.
Nur 44 Prozent aller Beschäftigten in der Privatwirtschaft erhalten Urlaubsgeld. In Betrieben ohne Tarifvertrag sind es sogar nur 34 Prozent, in tarifgebundenen Betrieben hingegen 72 Prozent. Das ist das Ergebnis einer Online-Befragung von Lohnspiegel.de, einem Internetportal des WSI. Für die Analyse wurden die Angaben von mehr als 67 000 Beschäftigten aus dem Zeitraum von Anfang Mai 2024 bis Ende April 2025 ausgewertet.
„Wer in einem Betrieb mit Tarifvertrag arbeitet, hat deutlich bessere Aussichten auf Urlaubsgeld. Zugleich ist in tarifgebundenen Betrieben in der Regel auch das Grundgehalt höher als ohne Tarifvertrag“, sagt WSI-Lohnexperte Malte Lübker. „Tarifverträge lohnen sich also für die Beschäftigten nicht nur zur Urlaubszeit, sondern das ganze Jahr über.“
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Neben der Tarifbindung gibt es eine Reihe weiterer Einflussfaktoren. Ein Beispiel ist die Betriebsgröße: So erhalten 59 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Großunternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten Urlaubsgeld; in kleineren Betrieben mit weniger als 100 Beschäftigten sind es lediglich 36 Prozent.
Auch der Standort der Unternehmen spielt eine wichtige Rolle: In Westdeutschland bekommen 46 Prozent der Beschäftigten eine Extrazahlung, in Ostdeutschland sind es nur 33 Prozent. Bei beiden Merkmalen spielt wiederum die Tarifbindung eine wichtige Rolle, da größere Unternehmen wesentlich häufiger tarifgebunden sind und die Tarifbindung in Ostdeutschland immer noch unter dem westdeutschen Niveau liegt. In einigen Branchen oder Großunternehmen, in denen bundesweite Tarifverträge gelten, gibt es beim Urlaubsgeld keine Ost-West-Unterschiede mehr. „Die Zahlen machen deutlich, dass eine höhere Tarifbindung ein wichtiger Faktor ist, um die Ungleichheit am Arbeitsmarkt zu reduzieren”, sagt Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI.
Frauen haben mit 39 Prozent deutlich seltener Aussicht auf Urlaubsgeld als Männer mit 48 Prozent. Dies ist im Wesentlichen auf eine für Frauen ungünstige Verteilung der Beschäftigtenzahlen nach Betriebsgrößen und Berufsgruppen zurückzuführen.
Wie hoch das tarifliche Urlaubsgeld ausfällt, hängt von den genauen Regelungen in den einzelnen Tarifverträgen ab. Diese unterscheiden sich zum Teil erheblich: Die Spannbreite reicht von 186 Euro für Beschäftigte in der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern bis zu 2820 Euro für Angestellte der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie im Tarifbezirk Westfalen-Lippe.