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Betriebsrätemodernisierungsgesetz: Verhaltener Fortschritt

Ausgabe 10/2021

Der Bundestag hat am 21. Mai das „Betriebsrätemodernisierungsgesetz“ verabschiedet. Nach Einschätzung von HSI-Direktorin Johanna Wenckebach bringt es in wichtigen Fragen begrüßenswerte Fortschritte, die aber an zentralen Punkten nicht ausreichen.

Uneingeschränkt positiv bewertet die Juristin die geplante Herabsetzung des Wahlalters bei Betriebsratswahlen auf 16 Jahre. Dagegen fällt ihr Urteil zum erweiterten Kündigungsschutz für Initiatorinnen und Initiatoren von Betriebsratswahlen gemischt aus. Mehr Kündigungsschutz und eine weitere Vereinfachung des Wahlverfahrens seien wichtig, der ursprüngliche Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium habe aber noch einen wirksameren gesetzlichen Schutz vorgesehen, der im Laufe der Abstimmung im Kabinett aber abgeschwächt worden sei. Auch bei Zukunftsthemen wie Qualifizierung und Einsatz von künstlicher Intelligenz im Betrieb, die verstärkter Mitbestimmung bedürfen, weise das Gesetz in die richtige Richtung, gehe aber nicht weit genug. So fehle beispielsweise ein Mitbestimmungsrecht, das dafür sorgt, dass Betriebsräte in Prozesse der Digitalisierung vollständig eingebunden werden.

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