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Neue Auswertung: Frauen in Führungspositionen: 22 Prozent Frauenanteil in Aufsichtsräten, Regulierungen und Mitbestimmung setzen Impulse

08.03.2016

Frauen sind mit einem Anteil von 22 Prozent in den Aufsichtsräten börsennotierter deutscher Unternehmen weiter deutlich in der Minderheit. Immerhin hat sich dieser Anteil im Laufe eines Jahrzehnts aber gut verdoppelt, zeigt eine aktuelle Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung. Neben regulatorischen und gesetzgeberischen Maßnahmen, die auf eine stärkere Beteiligung von Frauen an der Unternehmensspitze zielen, wirkt auch die Arbeitnehmermitbestimmung als Schrittmacher: In mitbestimmten Aufsichtsräten ist der Frauenanteil rund zehn Prozentpunkte höher als in Gremien, in denen nur Vertreter der Anteilseigner sitzen.

„Beginnender Kulturwandel oder absehbare Stagnation bei 30 Prozent?“ Marion Weckes, Autorin der Studie und Wirtschaftsexpertin der Stiftung, setzt da noch ein großes Fragezeichen. Wie schnell und konsequent die seit Jahresanfang bindende Geschlechterquote in Aufsichtsräten großer Unternehmen umgesetzt werde, lässt sich nach Analyse der Ökonomin bislang noch nicht sagen: „Viele Hauptversammlungen, auf denen Neu- und Nachbesetzungen beschlossen werden, stehen noch aus.“ Zudem gelte die feste 30-Prozent-Quote laut Gesetz lediglich in Unternehmen, die gleichzeitig börsennotiert und paritätisch mitbestimmt sind – das sind insgesamt 108 in Deutschland. Ob die neue Gesetzeslage über diesen Kreis und das 30-Prozent-Quorum hinaus ausstrahle, sei offen. Dabei sei „eine geschlechtergerechte Besetzung der Führungspositionen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, betont Weckes.

Immerhin: Ein Blick auf die vergangenen zehn Jahre zeigt nach Weckes´ Analyse, dass Regulierungen zumindest gewisse Impulse setzen. 2005 betrug der Anteil der Aufsichtsrätinnen in den 160 in den vier Börsensegmenten DAX-, MDAX-, SDAX- und TecDAX gelisteten Unternehmen 10,2 Prozent. Bei diesem Niveau blieb es bis 2010. Damals wurde der Deutsche Corporate Governance Kodex um die Empfehlung erweitert, „eine angemessene Beteiligung von Frauen im Vorstand und Aufsichtsrat“ umzusetzen. Während der prozentuale Anteil der weiblichen Vorstände einstellig blieb, stieg die Zahl der Frauen in den Aufsichtsräten daraufhin kontinuierlich an. Ende 2015 hatten nach Weckes aktueller Auswertung Frauen 368 von 1674 Mandaten inne. Das entspricht einer Quote von 22 Prozent.

Über viele Jahre stellte die Arbeitnehmerseite den Löwenanteil der Aufsichtsrätinnen – und wirkte damit offensichtlich als Schrittmacher, so Weckes. Das macht ein genauerer Blick auf jene knappe Hälfte der untersuchten Unternehmen deutlich, in deren Aufsichtsräten Arbeitnehmer paritätisch mitbestimmen. 2005 saßen in diesen Kontrollgremien lediglich knapp 12 Prozent Frauen. 87 Prozent davon gehörten zur Arbeitnehmerbank, nur 13 Prozent waren Vertreterinnen der Anteilseigner. In den letzten Jahren stieg der Anteil der Kontrolleurinnen in den mitbestimmten Unternehmen auf insgesamt 24 Prozent. Die Zahl der Frauen nahm auf beiden Bänken zu, dabei zog die Anteilseignerseite nach und stellte Ende 2015 rund 45 Prozent der Frauen. Weitaus niedriger ist der Frauenanteil hingegen in Unternehmen, in denen die Anteilseigner alle Plätze im Aufsichtsrat besetzen: Dort lag er Ende 2015 lediglich bei 14 Prozent.

Weitere Informationen:

Marion Weckes: Beginnender Kulturwandel oder absehbare Stagnation bei 30 %? Die Geschlechterverteilung im Aufsichtsrat der vier Leitindizes. MBF-Report Nr. 21, Hans-Böckler-Stiftung, März 2016.

Infografik: Aufsichtsräte: Frauenanteil steigt nur langsam

Kontakt:

Marion Weckes
Wirtschaftsexpertin, Abteilung Mitbestimmungsförderung

Rainer Jung
Leiter der Pressestelle

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