zurück
HBS Böckler Impuls

Arbeitsmarkt: Minijob: Sackgasse für viele Frauen

Ausgabe 08/2013

Wer sich einmal für einen Minijob entscheidet, bleibt häufig dauerhaft im Niedriglohnsektor hängen. Oft werden geringfügig Beschäftigten ihr Urlaubsgeld und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vorenthalten. Schwarzarbeit ist weit verbreitet, zeigt eine Studie.

Minijobs sollen Langzeitarbeitslosen sowie Frauen nach einer Phase der Familienarbeit helfen, zurück in ein reguläres sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu finden. „Die Legitimation des Instruments Minijobs liegt in der arbeitsmarktpolitisch vorausgesetzten Brückenfunktion“, erläutert Carsten Wippermann, Soziologie-Professor vom Delta-Institut für Sozial- und Ökologieforschung. Er hat im Auftrag des Bundesfamilienministeriums die Erfahrungen von rund 2.000 aktuellen oder ehemaligen Minijobberinnen erhoben.

Ergebnis: Eine geringfügige Beschäftigung taugt in der Regel nicht als Brücke in einen regulären Job. Die Befreiung von Steuern und Sozialabgaben bis zu einem Einkommen von 450 Euro und die beitragsfreie Krankenversicherung über den Ehegatten böten sogar Anreize, auf Dauer in einem Minijob beschäftigt zu bleiben, so der Soziologe. So verweilen gut drei Viertel der ausschließlich geringfügig beschäftigten Frauen länger als zwei Jahre in dieser Beschäftigungsform, bei knapp einem Drittel sind es sogar mehr als neun Jahre.

Späteres Einkommen. Minijobberinnen haben zwar in der Regel eine fundierte Berufsqualifikation, so Wippermann. Dennoch werden sie in der Regel nicht mehr als qualifizierte Fachkraft wahrgenommen. Damit ist ihre Verhandlungsposition in späteren Einstellungsgesprächen schlechter als die vergleichbarer Bewerber – sollten sie zu den 40 Prozent gehören, die den Weg zurück in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überhaupt schaffen. Knapp zwei Drittel der Frauen, die vorher ausschließlich in einem Minijob gearbeitet haben, erhalten in ihrem neuen, sozialversicherungspflichtigen Job ein Nettoeinkommen unter 1.000 Euro. Das gilt sogar für gut 28 Prozent der Vollzeit-Beschäftigten. Insgesamt muss knapp jede Zehnte mit einem Einkommen unter 400 Euro auskommen.

Damit führe der Minijob nicht nur während der Minijob-Tätigkeit, sondern auch in seinen Spätfolgen zu einer signifikanten Zementierung der Entgeltungleichheit, kritisiert Wippermann. Im Lebensverlauf vergrößere sich so die Entgeltdifferenz zwischen den Geschlechtern. Denn mit jedem Jahr im Minijob sinken die für die Frauen künftig möglichen Lohnsteigerungen und Entgelte.

Arbeits- und sozialrechtliche Leistungen. Urlaubsgeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlte Überstunden – auf all diese Leistungen haben auch Minijobberinen einen gesetzlichen Anspruch. Vielen werden diese Rechte jedoch vorenthalten, zeigen die Befragungsergebnisse. Sehr vielen Frauen in Minijobs sind die gesetzlichen Regelungen nicht bekannt, sie werden von ihnen nicht eingefordert oder ihnen verweigert, hat der Soziologie-Professor ermittelt.

„Arbeitgeber scheinen – bewusst oder unbewusst – diese Unkenntnis zu nutzen; sozialer Druck sowie – aufgrund der zeitlichen Flexibilität – das Verschieben von Arbeitseinsatztagen führen dazu, dass formal ein Urlaubsanspruch nicht erhoben werden kann“, so der Wissenschaftler. Insgesamt bekommen 79 Prozent der Minijobberinnen im erwerbsfähigen Alter kein Urlaubsgeld. Gleiches gilt für 77 Prozent der ausschließlich geringfügig Beschäftigten. Rund die Hälfte erhält keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, gut ein Zehntel ist sich nicht sicher.

Nach Auskunft der Minijobberinnen fallen bei 60 Prozent Überstunden an. Wer im „Minijob pur“ Überstunden macht, bekommt in rund der Hälfte der Fälle einen Freizeitausgleich. Bei 14 Prozent überweisen die Arbeitgeber eine Vergütung zusätzlich zum Gehalt, 16 Prozent schreiben die Zeit einem Stundenkonto gut. In den restlichen Fällen erhalten Minijobberinnen Überstunden gar nicht oder in bar ausgezahlt, bekommen Geschenke oder Naturalleistungen. „Hier werden die fließenden Grenzen zur Schwarzarbeit sichtbar“, kommentiert Wippermann die Befragungsergebnisse.

Schwarzarbeit. „Minijobs sind immer noch besser als schwarz arbeiten.“ Dieser Aussage stimmten 94 Prozent der ausschließlich geringfügig Beschäftigten zu. Dennoch kam bei qualitativen Gruppengesprächen heraus, dass für einen Großteil der Minijobberinnen Schwarzarbeit „selbstverständlich und an der Tagesordnung“ ist. „Schwarzarbeit hat unter den Beschäftigten in Minijobs weniger den Charakter eines ‚Kavaliersdelikts‘, sondern gilt als Ausweis von Engagement, Flexibilität und Vertrautheit mit dem Arbeitgeber – und ist nahezu eine soziale Norm“, hat der Soziologe beobachtet. „Wer diese nicht nutzt oder sich dieser gar verweigert, ist dumm oder verdächtig.“

Dennoch lässt sich Schwarzarbeit quantitativ nur schwer erfassen. In der repräsentativen Befragung sollten Minijobberinnen daher angeben, wie häufig sie bei anderen Beschäftigten in Minijobs Schwarzarbeit beobachten. 32 Prozent nehmen sie häufig oder sehr häufig wahr, 21 Prozent gelegentlich, 6 Prozent sehr selten. Hinzu kommen jene, die betonten, das hänge von der Branche ab – und diejenigen, die keine Angaben gemacht haben. Lediglich 15 Prozent der Frauen sagten, dass Schwarzarbeit nicht vorkomme. Allerdings sei zu berücksichtigen, dass ein Teil dieser Befragten aus Gründen sozialer Erwünschtheit oder des Wissens um die Illegalität Schwarzarbeit geleugnet habe, so Wippermann. So oder so: „Schwarzarbeit in Minijobs ist etabliert und weit verbreitet.“

Alterssicherung. Frauen, die nur einen Minijob haben, ist von vornherein klar, dass eine geringfügige Beschäftigung negative Auswirkungen auf ihre soziale Absicherung hat, besonders auf ihre Rentenansprüche. 76 Prozent der aktuell als Minijobberinnen Beschäftigten stimmten dieser Aussage zu, nach der Minijob-Phase sogar 82 Prozent der Befragten. In beiden Gruppen beklagt die Mehrzahl die finanzielle Abhängigkeit vom Partner und die Tatsache, dass sie für ihre Alterssicherung nichts tun konnten oder können.

Die Motive dafür, einen Minijob anzunehmen, liegen also woanders. Als Gründe nannten die Frauen:

  1. Eine gerinfügige Beschäftigung biete „gute Bedingungen“. 72 Prozent der Frauen im Minijob „pur“ berichteten, der Arbeitgeber habe bei der Gestaltung des Arbeitsvertrages auf ihre Wünsche geachtet. Gerade junge Mütter schätzen die Möglichkeit, nur wenige Stunden zu arbeiten. Knapp drei Viertel der Minijobberinnen gaben an, „quasi für alles, was mit Haushalt und Kindern zusammenhängt, allein zuständig“ zu sein.
  2. Minijobs seien „insgesamt flexibler“, fanden ebenfalls viele Frauen, auch hier wieder besonders viele junge. „Frauen in diesem Altersabschnitt sehen ihre künftige Erwerbsbiografie offen, von ihnen frei wählbar und optimistisch“, kommentiert der Forscher das Befragungsergebnis. Doch selbst wenn sie bereits viele Jahre in dieser Beschäftigungsform tätig sind, glaubt immer noch mindestens die Hälfte der befragten Frauen, dass ihr Arbeitgeber ihnen einen festen sozialversicherungspflichtigen Job anbietet.
  3. Mit zunehmendem Alter gewinnt allerdings ein weiterer Grund an Bedeutung: „Ich habe einen Minijob angenommen, weil ich keine bessere Alternative habe“, sagte knapp die Hälfte der 50- bis 64-Jährigen in ausschließlich geringfügiger Beschäftigung. Mit zunehmender Dauer komme also der „Realitätsschock“, so Wippermann. Denn Minijobberinnen gälten trotz Berufsausbildung als unqualifiziert und würden dauerhaft niedrig entlohnt – ohne Aufstiegs- und Karriereperspektive.

„Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Minijobs sollten gründlich verändert werden, weil sie so, wie sie heute sind, gerade für Frauen mit erheblichen Nachteilen verbunden sind.“ Dieser Aussage stimmte insgesamt lediglich ein Viertel der Minijobberinnen „pur“ zu. In den Augen der meisten von ihnen überwiegen also die Vorteile der Beschäftigungsform die Nachteile. Aus Sicht der ehemals geringfügig Beschäftigten sind Minijobs allerdings nicht mehr so attraktiv: Sie sehen zu zwei Dritteln Reformbedarf.

  • Minijobberinnen haben zwar in der Regel eine fundierte Berufsqualifikation. Dennoch werden sie in der Regel nicht mehr als qualifizierte Fachkraft wahrgenommen. Zur Grafik
  • rlaubsgeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlte Überstunden – auf all diese Leistungen haben auch Minijobberinen einen gesetzlichen Anspruch. Vielen werden diese Rechte jedoch vorenthalten. Zur Grafik
  • Quantitativ lässt sich Schwarzarbeit nur schwer erfassen. Minijobberinnen sollten daher angeben, wie häufig sie bei anderen Beschäftigten in Minijobs Schwarzarbeit beobachten. Zur Grafik

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Frauen im Minijob – Motive und (Fehl-)Anreize für die Aufnahme geringfügiger Beschäftigung im Lebenslauf (pdf), Oktober 2012.

Impuls-Beitrag als PDF

Zugehörige Themen

Der Beitrag wurde zu Ihrerm Merkzettel hinzugefügt.

Merkzettel öffnen