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Verfassungsrichterin Baer: „Manchmal staune ich immer noch.“ Magazin Mitbestimmung

Altstipendiatin: Die Ungewöhnliche

Ausgabe 10/2012

Susanne Baer fällt als Verfassungsrichterin aus dem Rahmen: Sie ist Feministin, bekennende Lesbe, hat viel Humor. Und fühlt sich all jenen verpflichtet, die nicht zur Mitte der Gesellschaft gehören.

Von Joachim F. Tornau

Als kam, was Susanne Baer „den Anruf“ nennt, fiel der Groschen nur in Zeitlupe. Am Telefon war Renate Künast, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, es ging um das Bundesverfassungsgericht: Gesucht wurde eine Nachfolgerin für Verfassungsrichter Brun-Otto Bryde, der im Februar 2011 aus dem Amt scheiden sollte, die Grünen hatten das Vorschlagsrecht. „Ich habe drei tolle Kolleginnen genannt“, erinnert sich Baer. Erst nach und nach habe sie begriffen: Die Wunschkandidatin war sie selbst.

Eine solche Anekdote ließe sich sehr verschieden auftischen. Man kann die Pose des überraschten Oscar-Gewinners einnehmen, man kann kokettieren mit der eigenen Bescheidenheit. Oder man kann einfach so erzählen. Susanne Baer tut das. Uneitel und humorvoll. Und mit einer Verwunderung, die heute nicht weniger echt ist als damals.

Seit anderthalb Jahren ist die 48-Jährige nun im Amt, trägt die rote Robe und spricht Recht im ersten Senat des höchsten deutschen Gerichts. Doch selbstverständlich findet sie das noch lange nicht. „Manchmal komme ich morgens hierher und staune immer noch.“ Und dieses Erstaunen will sie sich bewahren. Weil es ihr helfe, den Respekt vor der Aufgabe nicht zu verlieren. Und weil sie nicht vergessen will, woher sie kommt.

Baer selbst formuliert das so: „Ich gehöre ja nicht zu dem Mainstream, der dieses Gericht lange geprägt hat.“ Unter den mehr als 100 Richtern, die seit der Gründung des Bundesverfassungsgerichts berufen wurden, waren gerade einmal 15 Frauen. Die gebürtige Saarländerin darf als der personifizierte Gegenentwurf zu derlei Diskriminierung gelten: In Karlsruhe urteilt jetzt eine Juristin, die sich in ihrer Laufbahn von Beginn an der Auseinandersetzung mit dem Recht als Männerbastion gewidmet hat. Die sich für das Jura-Studium entschied, weil sie nicht nur zuschauen, sondern etwas verändern wollte. Die als erste Dozentin in Deutschland feministische Rechtswissenschaft lehrte – an der Berliner Humboldt-Universität, wo sie seit 2002 den Lehrstuhl für öffentliches Recht und Geschlechterstudien innehat. Und die offen lesbisch lebt, in Partnerschaft mit einer Ärztin.

„Prof. Dr. Ungewöhnlich“ wurde Baer nach ihrer Nominierung von der „Financial Times Deutschland“ getauft. Und ungewöhnlich ist nicht nur ihr Hintergrund, sondern auch ihre Art. Ohne Allüren, ohne Verbissenheit. Nicht belehren will sie, sondern diskutieren, sich reiben an den Meinungen anderer. „Ein Verbarrikadieren in den eigenen Auffassungen wäre furchtbar langweilig“, findet sie – und fühlt sich auch deshalb am Bundesverfassungsgericht so wohl wie an keinem anderen Arbeitsplatz zuvor, zu ihrer eigenen Überraschung. „Hier endet das Gespräch erst, wenn eine Entscheidung da ist.“

Ungewöhnlich aber ist auch die Offenheit, mit der sich die Verfassungsrichterin zu den Rückschlägen auf ihrem scheinbar so geraden Karriereweg bekennt. Beinahe, so berichtet Baer, wäre sie bereits an der Promotion gescheitert. Über den rechtlichen Umgang mit Diskriminierung am Beispiel von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz wollte sie schreiben, doch ihr Professor winkte ab. Zu uninteressant, befand er. „Ein schwerer Schlag“, sagt sie. Dann aber fand sie einen neuen Doktorvater, der das Thema annahm, ohne sie je gesehen zu haben. Und die Hans-Böckler-Stiftung gewährte ihr ein Promotionsstipendium. „Dieser Vertrauensvorschuss war für mich sehr wichtig“, sagt sie. „Ich habe das als Investition in die gute Sache verstanden.“

Und dieser „guten Sache“ fühlt sich die Juristin auch heute noch verpflichtet, wenn sie in ihrem Büro Akte um Akte liest („Die Arbeit hier ist wenig glamourös“), wenn sie mit ihren Kollegen diskutiert, wenn sie freundlich, aber bestimmt gegen stereotype Ressentiments streitet. Das beginnt beim Bemühen um eine geschlechtergerechte Sprache in den Entscheidungen des Gerichts und endet erst weit jenseits von dem, was mit Feminismus assoziiert wird. Die Richterin weiß, dass ihre Wahl vielen Menschen Hoffnung gemacht hat. Schwulen und Lesben natürlich, aber auch anderen, die sich nicht in der Mitte der Gesellschaft sehen. Ihnen fühlt sie sich verpflichtet, ihnen will sie zu ihrem Recht verhelfen. „Ein bisschen Robinia Hood“, sagt sie und grinst. Das ist selbstironisch und scheint gleichzeitig sehr ernst gemeint.

Als das Verfassungsgericht kürzlich die Sozialleistungen für Asylbewerber als grundgesetzwidrig kippte, weil sie seit fast 20 Jahren weit unter Hartz-IV-Niveau gehalten werden, war Baer maßgeblich beteiligt. Der achtjährige Sohn einer Freundin hat ihr zur Ernennung ein Bild gemalt, das sie sich gerahmt und ins Büro gehängt hat. Es ist ein Filzstiftporträt von ihr in roter Robe, mit einer großen Denkblase über dem Kopf. „Alle Menschen sind gleich“, steht darin. So einfach ist das, eigentlich.
 

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