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HBS Böckler Impuls

Mindestlohn: Löhne rauf, Beschäftigung stabil

Ausgabe 14/2017

Der Mindestlohn zahlt sich auch für Beschäftigte aus, die schon zuvor über 8,50 Euro verdient haben. Nennenswerte Jobverluste sind selbst in Niedriglohnregionen nicht nachweisbar.

Sachsen ist in weiten Teilen Niedriglohngebiet. In keinem anderen Bundesland war der Anteil der unmittelbar vom Mindestlohn betroffenen Betriebe und Arbeitnehmer höher. Vor dessen Einführung hatten konservative Ökonomen dem sächsischen Arbeitsmarkt daher besonders verheerende Auswirkungen prophezeit. Inwieweit diese Befürchtungen berechtigt waren, haben Lutz Bellmann, Mario Bossler, Sandra Dummert und Esther Ostmeier vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) untersucht. Die Wirtschaftswissenschaftler geben Entwarnung: Der Mindestlohn hat nach ihren Berechnungen zu großflächigen Lohnerhöhungen geführt. Die Beschäftigung hat darunter nicht gelitten.

Die Studie beruht auf Daten des IAB-Betriebspanels, einer bundesweiten Befragung, an der auch etwa 1150 sächsische Betriebe teilgenommen haben. Der Auswertung zufolge haben 44 Prozent dieser Betriebe im Jahr 2015 wegen des Mindestlohns Gehälter angehoben, 16 Prozent der Beschäftigten haben davon profitiert. Sachsen war damit erheblich stärker betroffen als die anderen ostdeutschen Bundesländer, wo 36 Prozent der Betriebe die Löhne von 12 Prozent der Arbeitnehmer erhöht haben.

Nach Einschätzung der Autoren dürfte die sächsische Ausnahmestellung mit der geringen Tarifbindung und der überdurchschnittlichen Verbreitung von Kleinunternehmen und Niedriglohnbranchen zusammenhängen. Tatsächlich geht aus den Daten hervor, dass Mindestlohn-Betriebe seltener tarifgebunden und personenbezogene Dienstleistungen – zu denen auch das Gastgewerbe gehört – überrepräsentiert sind.

Negative Auswirkungen sind aus Arbeitnehmersicht kaum festzustellen: Nur 1,5 Prozent der befragten sächsischen Firmen gaben an, dass sie Sonderzahlungen gesenkt oder gestrichen haben, um die Mehrkosten durch die Lohnuntergrenze an anderer Stelle einzusparen. Nahezu nie wurden Gehälter oberhalb von 8,50 Euro gekürzt. Stattdessen haben 17 Prozent der vom Mindestlohn betroffenen Betriebe – und nur fünf Prozent der nicht betroffenen – auch diese Gehälter angehoben, um die Lohnhierarchie zwischen den unterschiedlichen Qualifikationsniveaus zu erhalten. Ausnahmeregelungen galten 2015 nur für 1,3 Prozent der sächsischen Beschäftigten.

Entlassungen haben der Befragung zufolge als Reaktion auf die Mindestlohneinführung kaum eine Rolle gespielt. Etwa acht Prozent der Betriebe haben sich nach eigenen Angaben bei Neueinstellungen zurückgehalten, rund 14 Prozent haben Arbeitszeit reduziert oder Arbeit verdichtet. Knapp 17 Prozent haben sich für Preiserhöhungen entschieden.

Um beziffern zu können, wie sich der Mindestlohn unter dem Strich in Sachsen ausgewirkt hat, haben die IAB-Forscher die Lohn- und Beschäftigungsentwicklung bei den betroffenen und nicht betroffenen Betrieben verglichen. Faktoren wie Tarifbindung, betriebliche Mitbestimmung, Teilzeit und Frauenanteil wurden bei der statistischen Analyse herausgerechnet. Das Ergebnis: Der Mindestlohn hat die Löhne im Schnitt um 8,6 Prozent steigen lassen. Signifikante Auswirkungen auf die Beschäftigung sind dagegen in Sachsen nicht feststellbar. Alles in allem gebe es „kaum Hinweise dafür, dass sich die betriebliche Arbeitsnachfrage in messbarem Ausmaß verringert hätte“, so das Fazit der Wissenschaftler.

  • In Sachsen ist der Anteil der Betriebe, die 2015 wegen des Mindestlohns Gehälter erhöht haben, am größten. Zur Grafik

Lutz Bellmann, Mario Bossler, Sandra Dummert, Esther Ostmeier: Mindestlohn: Längsschnittstudie für sächsische Betriebe, IAB-Forschungsbericht 7/2017  

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