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WSI-Datenbank liefert neue Daten für alle Kreise und Städte: Atypische Beschäftigung: Weitere Zunahme bei Teilzeit und Leiharbeit, Zahl der Mini-Jobs geht leicht zurück

18.05.2017

Der Arbeitsmarkt hat sich im Jahr 2016 positiv entwickelt. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Vollzeit ist deutlich gewachsen. Noch stärker hat allerdings die atypische Beschäftigung zugenommen. Daher ist der Anteil von Teilzeitstellen, Leiharbeit und Minijobs an der Gesamtbeschäftigung erneut ein wenig gestiegen und befindet sich auf dem höchsten Stand seit 13 Jahren. Unterm Strich waren 2016 rund 39,6 Prozent aller abhängigen Hauptbeschäftigungsverhältnisse (ohne Beamte und Selbständige) solche atypischen Jobs, 2015 lag die Quote bei 39,3 Prozent. „Insbesondere die Zahl der Teilzeit- und Leiharbeiter hat 2016 weiter zugenommen“, beschreibt Dr. Toralf Pusch, Arbeitsmarktexperte des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, den aktuellen Trend. Die Zahl der oft besonders schlecht bezahlten und abgesicherten Minijobber im Haupterwerb habe hingegen um etwa 46.000 Beschäftigte abgenommen – auf 5,14 Millionen.

Am stärksten verbreitet ist atypische Beschäftigung in den westdeutschen Flächenländern. Schleswig-Holstein hat mit 43,3 Prozent den höchsten Anteil, gefolgt von Rheinland-Pfalz (42,6 Prozent) und Niedersachsen (42,1 Prozent). In manchen westdeutschen Städten und Landkreisen liegt die Quote sogar bei mehr als 50 Prozent. Die höchsten Anteile weisen Delmenhorst mit 55,9 Prozent sowie die Kreise Kusel (51,6 Prozent) und Plön (50,9 Prozent) auf. Insgesamt beträgt die Quote der atypischen Beschäftigung im Westen 39,9 Prozent, im Osten fällt sie um etwa einen Prozentpunkt geringer aus. Das ergeben die soeben aktualisierten Zahlen der WSI-Datenbank „Atypische Beschäftigung“. Über die Datenbank sind die neuesten Zahlen für die gesamte Bundesrepublik, die einzelnen Bundesländer, alle Landkreise und kreisfreien Städte online abrufbar. Die Datenbank beruht auf Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA), die als einzige Quelle alle abhängigen Beschäftigungsverhältnisse regional differenziert.

Den WSI-Daten zufolge arbeiteten 2016 etwa 23 Prozent aller abhängig Beschäftigten in Teilzeitjobs. Diese Gruppe machte damit den größten Anteil der atypischen Beschäftigung aus. Längst nicht jede Teilzeitbeschäftigung sei prekär, betont Pusch. Allerdings sind Stundenlöhne unter der Niedriglohngrenze von 9,75 Euro brutto bei den Teilzeitbeschäftigten mit einem Anteil von gut 28 Prozent weit verbreitet. Zum Vergleich: bei den Vollzeitbeschäftigten beträgt diese Quote nur etwa 11 Prozent, wie neueste Zahlen aus dem Sozio-ökonomischen Panel für 2015 zeigen. Zudem entspricht der Umfang der Teilzeitarbeit in vielen Fällen nicht den tatsächlichen Arbeitszeitwünschen der Beschäftigten, was auch mit den niedrigen Verdiensten zusammenhängen dürfte.

Einen Minijob als Hauptverdienst hatten laut WSI 14,1 Prozent der Beschäftigten. Als Minijobs wurden die geringfügig entlohnten und die kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisse erfasst, die steuer- und abgabenrechtlich ähnlich behandelt werden. Bei den geringfügig entlohnten Beschäftigten, die den Löwenanteil dieser Gruppe stellen, ist der Niedriglohnanteil mit gut 70 Prozent der Beschäftigten stark erhöht. Für die kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisse, die häufig in der Landwirtschaft eingesetzt werden, sind vergleichbare Zahlen nicht verfügbar.

Der Anteil der Leiharbeiter an den abhängig Beschäftigten lag im Jahr 2016 bei 2,6 Prozent. Auch für Leiharbeiter gilt eine starke Betroffenheit von niedrigen Löhnen (46 Prozent), zumindest nach den neuesten verfügbaren Zahlen aus dem Sozio-ökonomischen Panel für 2015.

Zur Methodik: Bei der Berechnung der Quote der atypischen Beschäftigung folgt das WSI der Systematik der Bundesagentur für Arbeit. Die so ermittelten Anteile sind höher als die vom Statistischen Bundesamt berichtete Quote. Dies liege vor allem an einer umfangreicheren Erfassung von Teilzeitarbeitsverhältnissen durch die BA, erklärt Pusch. Die BA, deren Daten das WSI nutzt, stütze sich auf die Meldungen von Arbeitgebern, für die wiederum die gesetzliche Definition von Teilzeitbeschäftigung gilt. Demnach liegt Teilzeitbeschäftigung dann vor, wenn die regelmäßige Wochenarbeitszeit eines Arbeitnehmers kürzer ist als die einer vergleichbaren Vollzeitkraft. Das Statistische Bundesamt spreche hingegen nur dann von Teilzeit, wenn die wöchentliche Arbeitszeit weniger als 21 Stunden beträgt, so Pusch. Außerdem seien Schüler, Studenten und Rentner bei den Zahlen des Statistischen Bundesamtes ausgeklammert, in der amtlichen Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur seien sie dagegen berücksichtigt, nur Beamte und Selbstständige seien hier nicht erfasst.

Weitere Informationen:

Startseite der Datenbank

Kontakt:

Dr. Toralf Pusch
WSI-Arbeitsmarktexperte

Rainer Jung
Leiter Pressestelle

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