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HBS Böckler Impuls

Mindestlohn: Arbeitslose in der Drehtür

Ausgabe 11/2014

Langzeitarbeitslose sollen zunächst kein Anrecht auf den allgemeinen Mindestlohn haben. Das kann ihre Arbeitsmarktchancen verschlechtern und das Tarifsystem schwächen.

Nicht einmal 5,70 Euro brutto pro Stunde – so wenig sollen Langzeitarbeitslose im ersten halben Jahr nach einer Neueinstellung auch weiterhin verdienen dürfen. Jedenfalls, wenn die Ausnahmeregelung im geplanten Mindestlohngesetz umgesetzt wird, analysieren die WSI-Forscher Reinhard Bispinck, Thorsten Schulten und Marc Amlinger. Denn dann würden die Entgelte von Langzeitarbeitslosen nur durch die allgemeinen Regeln zur Sittenwidrigkeit nach unten begrenzt. Durch diese Sonderregel, die es in keinem anderen EU-Land gebe, erhielten Unternehmen „starke Anreize, nach einem Zeitraum von sechs Monaten den vormaligen Langzeitarbeitslosen wieder zu entlassen und durch einen neuen ‚günstigeren‘ Langzeitarbeitslosen zu ersetzen“. Im Endeffekt könnte die Ausnahmeklausel das glatte Gegenteil der eigentlich beabsichtigten Wirkung erzeugen: Es „drohen umfassende Drehtüreffekte, die die Chancen von Langzeitarbeitslosen auf einen dauerhaften Wiedereinstieg weiter verschlechtern und lediglich kurzfristige und instabile Beschäftigungsverhältnisse fördern“.

Um abzuschätzen, wie sich die Ausnahme vom Mindestlohn auswirken dürfte, haben die Forscher die aktuelle Situation von Langzeitarbeitslosen untersucht. Nach einem deutlichen Rückgang zwischen 2008 und 2011 stagniert die Zahl der Menschen, die länger als ein Jahr ohne Job sind, bei gut einer Million. Ihre Chancen, eine Beschäftigung zu finden, sind deutlich geringer als bei Kurzzeitarbeitslosen. Lediglich 16 Prozent aller Langzeitarbeitslosen finden derzeit pro Jahr den Weg in den ersten Arbeitsmarkt. Und nach einem Jahr sind von den Wiedereinsteigern nur noch rund 50 Prozent beschäftigt. „Diese Instabilität in einer Situation ohne Mindestlohn zeigt, dass die Lohnhöhe nicht die entscheidende Beschäftigungshürde für Langzeitarbeitslose sein kann“, sagt Schulten.

Überdurchschnittlich häufig von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind Personen mit gesundheitlichen Problemen, Geringqualifizierte, Ältere und Menschen mit Migrationshintergrund. „Sozialintegrative Leistungen bei sozialen, psychischen und gesundheitlichen Problemen sind für diese Personengruppe besonders wichtig“, schreiben die Forscher. Die Arbeitsverwaltung habe Fortschritte gemacht, beispielsweise durch die Kombination von besserer Begleitung und Eingliederungszuschüssen. Diese Zuschüsse können Arbeitgeber für maximal ein Jahr erhalten, wenn sie einen zuvor Langzeitarbeitslosen beschäftigen. Die Unternehmen müssen sich verpflichten, den Neueingestellten mindestens doppelt so lange zu beschäftigen, wie die Förderung lief.

„Unter diesen Voraussetzungen und mit einer intensiven Betreuung durch die zuständigen Vermittlungsfachkräfte werden Eingliederungszuschüsse in ihrer Wirkung überwiegend positiv beurteilt“, konstatieren die WSI-Experten mit Verweis auf die einschlägige Forschung. Denn sie zielten auf eine stabile Reintegration ins Erwerbsleben. Die Forscher halten es für wahrscheinlich, dass die pauschale zeitweilige Ausnahme vom Mindestlohn hingegen das Interesse von Unternehmen an einer längerfristigen, geförderten Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen reduzieren könnte. Zum Nachteil von Menschen ohne Job, die nach sechs Monaten unattraktiv für ihre Arbeitgeber werden und dann wieder in der „Drehtür“ landen könnten.

Auch in anderer Hinsicht befürchten die WSI-Forscher „widersinnige Effekte“: Denn die Ausnahmepläne machen es für Unternehmen unattraktiver, nach Tarifvertrag zu bezahlen. Nur tarifungebundene Firmen könnten den Mindestlohn bei Langzeitarbeitslosen bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit unterschreiten, die die Rechtsprechung bei einem Drittel unterhalb des ortsüblichen oder des Mindestlohnes zieht. Das entspräche einem Lohn von lediglich 5,67 Euro pro Stunde. Dagegen schützen die meisten Tarifverträge auch gering qualifizierte Beschäftigte vor Niedriglöhnen.

Die potenzielle Schwächung des Tarifsystems sei „ein mehr als problematischer Effekt eines Gesetzes, das explizit die ‚Stärkung der Tarifautonomie‘ zum Ziel hat“, kritisieren Bispinck, Schulten und Amlinger. Der Gesetzentwurf enthalte zwar eine Selbstverpflichtung, die Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose bereits nach zwei Jahren zu evaluieren – was die Wissenschaftler als Indiz dafür werten, dass die Bundesregierung unsicher über die Folgen sei. Angesichts der „erheblichen Risiken“ empfehlen sie jedoch, lieber auf die Ausnahmeregelung zu verzichten und stattdessen zunächst genau zu untersuchen, wie sich die Situation der Langzeitarbeitslosen nach Einführung des Mindestlohns entwickelt.

  • Die Chancen von Langzeitarbeitslosen, eine dauerhafte Beschäftigung zu finden, sind deutlich geringer als bei Kurzzeitarbeitslosen. Zur Grafik

Marc Amlinger, Reinhard Bispinck, Thorsten Schulten: Kein Mindestlohn für Langzeitarbeitslose? (pdf), WSI Report Nr. 15, Juni 2014

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