Wer kann sich bewerben?
Es können sich Abiturienten sowie Schülerinnen und Schüler der Abiturklassen mit ihrem letzten Zwischenzeugnis bewerben. Das gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die einen anderen Hochschulzugang erwerben. Für die Auswahl ist die soziale Bedürftigkeit und die Bereitschaft, sich gesellschaftspolitisch zu engagieren, ausschlaggebend.Wer bereits mit dem Studium begonnen hat, kann sich ggf. in einem unserer anderen Verfahren bewerben.
Nach welchen Kriterien entscheidet die Hans-Böckler-Stiftung über die Förderung?
- Wirtschaftliche Lage: Einkommen und Vermögen müssen so bemessen sein, dass ein voller BAföG-Anspruch besteht. Berechnungsgrundlagen und Beispiele finden sich hier: http://www.das-neue-bafoeg.de/ und ein Bafögrechner hier: http://www.bafoeg-rechner.de/
- Leistungsbereitschaft: Die Hans-Böckler-Stiftung beurteilt das Leistungsvermögen der Bewerberinnen und Bewerber nicht abstrakt anhand des Notendurchschnitts. Sie bezieht die Umstände mit ein, unter denen die Leistungen erbracht wurden. Beurteilt wird die gesamte Persönlichkeit, von der auch soziale Sensibilität erwartet wird. Die Stiftung folgt dabei der Auffassung, dass Begabung nicht nur Voraussetzung für Lernen, sondern auch dessen Ergebnis ist (Heinrich Roth).Von den Stipendiatinnen und Stipendiaten erwartet sie besondere Leistungen in Studium und Beruf.
- Engagement: Die Hans-Böckler-Stiftung fördert Studierende, die bereit sind, sich zu engagieren. Beispielsweise in Gewerkschaften, in Hochschulgruppen oder Vereinen, die sich gesellschaftspolitisch im Sinne gewerkschaftlicher Grundwerte betätigen. Auch die Hans-Böckler-Stiftung selbst gibt dazu in Stipendiatengruppen Gelegenheit. Die Teilnahme an Angeboten der ideellen Förderung wird vorausgesetzt. Das Engagement der Stipendiatinnen und Stipendiaten wird nach dem ersten Studienjahr überprüft.
Wie wird ausgewählt?
Die Auswahl findet in einem gestuften Verfahren statt, daher sollten die Bewerbungen frühzeitig an die Stiftung gerichtet werden. Nach dem Bewerbungsschluss wählt ein Vorauswahlausschuss aussichtsreiche Kandidatinnen und Kandidaten aus den Bewerbungen aus. Ende August trifft ein Auswahlausschuss auf dieser Grundlage eine Förderentscheidung. In einzelnen Fällen müssen sich die Bewerberinnen und Bewerber persönlich einer Auswahlkommission vorstellen, die noch im September tagt. Die Förderung kann dann im Oktober mit dem Beginn des Wintersemesters anlaufen.
Wie kann ich mich bewerben?
Im Rahmen der "Böckler-Aktion Bildung" können sich interessierte Schülerinnen und Schüler direkt bei der Hans-Böckler-Stiftung bewerben. Die Bewerbung kann schon vor dem bestandenen Abitur auf der Basis des Halbjahreszeugnisses erfolgen. Auch wenn das Abitur bereits ein Jahr zurückliegt, kann man sich bewerben, sofern das Studium wegen Praktika, Wehr-, Ersatzdienst oder FSJ erst jetzt aufgenommen werden soll. Entscheidend ist, dass das Studium noch nicht begonnen hat. Bewerberinnen und Bewerber, die das Abitur auf dem Zweiten Bildungsweg abgelegt haben, können sich selbstverständlich auch bewerben. Auch für Gewerkschaftsmitglieder, die das Kriterium der Bedürftigkeit erfüllen und das Studium noch nicht aufgenommen haben, ist eine Bewerbung im Rahmen der "Böckler-Aktion Bildung" möglich. Kinder aus Migrantenfamilien sollten sich ausdrücklich zu einer Bewerbung ermuntert fühlen. Der Bewerbungsbogen kann hier runter geladen werden. Er soll ausgefüllt mit den Anlagen in doppelter Ausfertigung (Fotokopien) geschickt werden an:
Hans-Böckler-Stiftung
Referat Bewerberauswahl
Hans-Böckler-Str. 39
40476 Düsseldorf
Fristen:
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Eike-Hebecker@boeckler.de Persönliches Fenster