Projektbeschreibung
Kontext
Die aktuelle Debatte zum Thema finanzielle Mitarbeiterbeteiligung ist zum einen auf die geringe Resonanz des seit April 2009 geltenden Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetzes und zum anderen auf die Initiativ-Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) zurückzuführen. Das Projekt zielt darauf ab, anhand von Längsschnittuntersuchungen die Wirkung der gesetzlichen Neuregelung auf die Verbreitung und Intensität finanzieller Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland aus Unternehmens- und Betriebsratssicht zu untersuchen. Dabei soll ermittelt werden, inwieweit eine Einbindung in die Unternehmens- und Personalstrategie erfolgte und ob diese auf die gesetzliche Neuregelung zurückzuführen ist. Gleichzeitig wird der Einfluss der Wirtschaftskrise 2008/09 betrachtet. Mit dem Vorhaben werden somit die Voraussetzungen für eine weiterführende Debatte der Förderung finanzieller Mitarbeiterbeteiligung auf Basis gesicherter Erkenntnisse geschaffen.
Fragestellung
Die aktuelle Diskussion - sowohl in Deutschland als auch auf europäischer Ebene - finanzielle Mitarbeiterbeteiligung als ein Instrument zur Bewältigung einer Unternehmenskrise stärker anzuwenden sowie die seit April 2009 gültige Neuregelung der steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung werfen zwei für das Projekt zentrale Fragen auf: 1. Welchen Einfluss hat die Novellierung der steuerlichen Förderung der finanziellen Mitarbeiterbeteiligung auf deren Verbreitung und die Motivation der Unternehmen für deren Einführung? 2. Welchen Einfluss hat die Beteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am eigenen Unternehmen auf die Bewältigung der Wirtschaftskrise 2008/09? Konkret: Haben Unternehmen mit finanzieller Mitarbeiterbeteiligung die Wirtschaftskrise erfolgreicher überstanden? Haben Unternehmen finanzielle Mitarbeiterbeteiligung als Instrument zur Krisenbewältigung eingeführt? Oder haben Betriebe in der Krise die finanzielle Mitarbeiterbeteiligung abgeschafft?
Untersuchungsmethoden
Mit dem Vorhaben soll ein repräsentativer Überblick über die Verbreitung finanzieller Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland und der Einbindung in die Unternehmens- und Personalstrategie gewonnen werden. Hierzu wird in Anlehnung an eine Erhebung aus dem Jahr 2007/08 eine Stichprobe von 1.200 aller in Deutschland ansässigen Betriebe gezogen, in denen zunächst eine Befragung der Personalverantwortlichen durchgeführt wird. Nach dieser Befragung erfolgt eine zweite Erhebung. In dieser Folgebefragung wird ein Mitglied des Betriebsrates befragt. Zielsetzung der Betriebsrätebefragung ist, sowohl die Sichtweisen und Erfahrungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. deren Vertreter zu erfassen als auch diese mit denen der Arbeitgeber zu kontrastieren. Die im Rahmen des Vorhabens geplanten Erhebungen werden so konstruiert und datenschutzrechtlich abgesichert, dass im Zeitablauf nach ca. zwei Jahren zwei Wellen einer Panelstudie realisiert werden können.
Darstellung der Ergebnisse
Im Vergleich der Erhebungen 2007/08 und 2013 weist die Nutzung der Erfolgs- und Gewinnbeteiligung (EGB) ein deutliches Wachstum auf; während deren Nutzung 2015 im Vergleich zur Erhebung 2013 geringfügig sinkt. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung (MKB), deren Nutzung im Vergleich zu Ländern wie den USA, Frankreich oder Großbritannien jedoch weiterhin auf niedrigem absolutem Niveau verbleibt. Die Wirtschaftskrise 2008/09 übte nur geringfügigen Einfluss auf die Nutzung der EGB bzw. MKB aus, die nur selten zur Krisenbewältigung eingesetzt wurden. Hauptgrund hierfür ist, dass die deutsche Wirtschaft diese Krise verhältnismäßig gut überstanden hat. Vom Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz geht kein messbarer Einfluss auf die MKB-Nutzung aus. Betriebsrat und Betriebsleitung kooperieren in den überwiegenden Fällen in Angelegenheiten der finanziellen Mitarbeiterbeteiligung (FMB), wobei Betriebsräte häufig beträchtliche Spielräume der Mitgestaltung haben. Ferner werden durch diese Studie eine Reihe von Erkenntnissen zur FMB bestätigt. So sind etwa die Kenntnisse zur finanziellen Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland weiterhin verbesserungswürdig.