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Report

Berichtszeitraum: 01. Januar - 31. März 2026: Report zum europäischen Arbeits- und Sozialrecht

Der HSI-Report zum Europäischen Arbeits- und Sozialrecht bietet eine Übersicht über die Rechtsprechung des EuGH, des EGMR und weiterer international relevanter Spruchkörper sowie über neue Entwicklungen der Rechtspolitik im europäischen Arbeits- und Sozialrecht von Januar bis März 2026.

Die EuGH-Anmerkung widmet sich einer Entscheidung zur Rolle öffentlicher Aufträge bei der Förderung sozialer Ziele (Rs. AESTE). Der Gerichtshof bestätigt, dass Zuschlagskriterien, die über tarifliche Mindeststandards hinausgehende Löhne begünstigen und zu Tarifverhandlungen verpflichten, mit dem Unionsrecht vereinbar sind. Die Entscheidung zeigt Räume auf, um durch öffentliche Aufträge Tarifverhandlungen zu fördern und so zu qualitativ hochwertigen Arbeitsplätzen beizutragen.

Die EGMR-Anmerkung beleuchtet ein grundsätzliches Urteil zur Begründungspflicht gerichtlicher Entscheidungen (Rs. Gondert / Deutschland). Der Gerichtshof erkannte darin eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren, da der BGH die Ablehnung einer Vorlage an den EuGH nicht ausreichend begründete. Die Entscheidung stärkt die Begründungspflichten letztinstanzlicher Gerichte und sichert den gerichtlichen Dialog im Mehrebenensystem zwischen nationalem Recht, Unionsrecht und EMRK weiter ab.

Die Übersicht der EuGH-Verfahren greift weitere zentrale Entscheidungen auf: Der Kirchenaustritt rechtfertigt nicht grundsätzlich eine Kündigung, wenn Personen mit gleicher Tätigkeit beschäftigt werden, die kein Kirchenmitglied sind (Rs. Katholische Schwangerschaftsberatung). Lehrkräfte an internationalen Privatschulen dürfen grundsätzlich zum Nachweis der Amtssprache verpflichtet werden (Rs. Vilniaus tarptautin? mokykla). Rumänien hat die VereinbarkeitsRL (EU) 2019/1158 über das Mindestschutzniveau hinaus umgesetzt. Der EuGH entscheidet, dass die EU-Grundrechtecharta insoweit nicht anwendbar ist, was ein geringeres Rechtfertigungsbedürfnis für hohe Sozialstandards im Recht der Mitgliedstaaten bedeutet (Rs. Societatea Na?ional?).

Auch weitere EGMR-Entscheidungen betreffen, etwa bei Verdachtskündigungen (Rs. Kandemir / Türkei). Außerdem hatte sich der EGMR zu den Anforderungen an den nationalen Rechtsrahmen für verdeckte Sicherheitsüberprüfungen von Staatsbediensteten zu äußern (Rs. Szelényi u. a. / Ungarn).

Aus den aktuellen Entwicklungen im internationalen Arbeits- und Sozialrecht ist das sog. "28. Regime" hervorzuheben. Mit dem ursprünglichen Ziel, Unternehmensgründungen insbesondere im Startup-Bereich zu fördern soll die "EU Inc." als neue Rechtsform für alle unternehmerischen Zwecke unionsweit eingeführt werden. Da die Gesellschaften auf Unternehmensebene ohne Mitbestimmungsstrukturen auskommen, besteht die Befürchtung, dass sie zu einem weiteren Abbau von Mitbestimmung im Arbeitsleben beitragen würde.

Quelle

Hugo Sinzheimer Institut für Arbeits- und Sozialrecht (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung; Fornasier, Matteo; Hiessl, Christina; Hlava, Daniel; Klengel, Ernesto (Hrsg.) (2026): Report zum europäischen Arbeits- und Sozialrecht - Berichtszeitraum: 01. Januar - 31. März 2026
HSI Report Nr. 1/2026, 60 Seiten

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