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Stipendien der Hans-Böckler-Stiftung

Stipendien: Voraussetzungen für ein Stipendium für das (Fach)Abitur auf dem Zweiten Bildungsweg

Wer sein (Fach)Abitur nach einer Ausbildung oder Berufstätigkeit nachholen möchte und gesellschafts- oder gewerkschaftspolitisch engagiert ist, kann sich für die Förderung des zweiten Bildungswegs bewerben.

Voraussetzungen

Als Studentin oder Studente des zweiten Bildungsweges gilt, wer sein (Fach-)Abitur nach einer Berufsausbildung oder einer zweijährigen Berufstätigkeit nachholt.Diese Studentinnen und Studenten können von der Hans-Böckler-Stiftung ein Stipendium bekommen, wenn sie die Kriterien der Stiftung erfüllen und BAföG-berechtigt sind.

Wer aus Altersgründen keinen BAföG-Anspruch hat, kann von der Hans-Böckler-Stiftung ein Vollstipendium erhalten. Wer zu Beginn des zweiten Bildungswegs bereits 35 Jahre und älter ist, kann nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden.

Bei einer Aufnahme in die Förderung muss die Dauer der Schulzeit bis zum Abitur noch mindestens ein Jahr betragen.

Hinweise

Die Hans-Böckler-Stiftung hat es sich zum Ziel gesetzt, mit der Vergabe von Stipendien einen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit im Bildungswesen zu leisten. Daher haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, auch und gerade den jungen Menschen ein erfolgreiches Studium zu ermöglichen, für die der Weg an die Hochschule keine Selbstverständlichkeit ist. Wir fördern junge Menschen, die sehr gute bis gute Leistungen sowie gewerkschaftliches und/oder gesellschaftspolitisches Engagement erbringen. Diesen beiden Kriterien räumt die Hans-Böckler-Stiftung Vorrang ein.

Wir fördern nicht:

  • Studierende des Zweiten Bildungsweges, wenn sie weniger als 12 Monate bis zur Erlangung des (Fach)Abiturs vor sich haben.
  • Vorkurse.

 

 

Kontakt

Fragen zur Bewerbung beantworten wir gern. Schreibt an bewerbung[at]boeckler.de.

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