"Grenzen der Privatisierung" heißt das Buch, das Ernst Ulrich von Weizsäcker für den Club of Rome herausgegeben hat. Für uns beschreibt er Erfahrungen und Hintergründe. Seine zentrale Lehre: Meide die Extreme!
Arbeitsplätze, Know-how und demokratische Kontrolle im öffentlichen Dienst gehen verloren, weil Bund, Länder und Kommunen finanziell klamm sind: Ver.di sieht politische Alternativen zur Public Private Partnership (PPP).
Wenn sich der Staat immer kleiner macht, wird auch der Bereich, den der Citoyen, die Citoyenne mitbestimmen kann, immer kleiner. Höchste Zeit für eine Diskussion darüber, was der Markt kann und soll und ob er wirklich alles soll, was er zur Not vielleicht auch kann. Rät Erhard Eppler.
Ein kommunales Unternehmen macht sich fit für den Wettbewerb und baut zugleich Arbeitnehmerrechte aus: Die Wuppertaler Stadtwerke zeigen, wie's auch geht.
Ausschreibungen im ÖPNV führen nicht zwangsläufig zu niedrigeren Kosten. Im Gegenteil: Großstädte, die diese Leistungen direkt vergeben, fahren deutlich besser. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung.
Kein deutscher Autohersteller steht so gut da wie der BMW-Konzern. Zur Erfolgsstrategie der Bayern gehört eine radikale Felxibilisierung der Arbeitszeit. Die wurde aber nicht von den Chefs durchgebracht, sondern von Gewerkschaften und Betriebsrat vorgeschlagen.
Die Biedenkopf-Kommission "sieht keinen Grund, der Bundesregierung eine grundsätzliche Revision der deutschen Unternehmensmitbestimmung vorzuschlagen". Eine erste Einschätzung der Vorschläge aus wissenschaftlicher Sicht.
Offensive Gewerkschaften sind im Strategievorschlag des Wirtschaftswissenschaftlers Giacomo Corneo zu einem New Deal für eine tragende Rolle vorgesehen.
Viele Betriebsräte haben gelernt, die Interessen ihrer Kollegen auch in schwierigen Lagen gut zu vertreten. Doch manchmal fehlt es an Angeboten für eine systematische Weiterbildung. Neue berufsbegleitende Studiengänge sollen dies ändern.
Mit seinem Geständnis Mitte Januar vor dem Landgericht Braunschweig hat sich der ehemalige VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz der Begünstigung des Betriebsrates für schuldig bekannt. Im Verfahren spielten auch die Paragrafen 78 und 119 des Betriebsverfassungsgesetzes eine prominente Rolle.