Seit dem 1. Januar 2023 gilt das Lieferkettengesetz. Es wurde nötig, weil die Lieferketten multinationaler Unternehmen im Zuge der Globalisierung immer komplexer wurden – und freiwillige Selbstverpflichtungen erwiesenermaßen nicht wirken, so Christina Schildmann.
Was die Ampel in Sachen Mitbestimmung in den letzten 12 Monaten geleistet hat, wo noch Baustellen bestehen und was er Anfang 2023 definitiv erwartet, erklärt I.M.U.-Direktor Daniel Hay in einer neuen Folge.
Die Beteiligung von Gewerkschaften im Aufsichtsrat darf bei einer Umwandlung in eine SE nicht geschwächt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof klargestellt. Es bestehen allerdings weitere Gesetzeslücken.
Die Bundesregierung hat sich darauf festgelegt, der Mitbestimmungsumgehung entgegenzutreten. Ein aktueller Gesetzentwurf zur grenzüberschreitenden Umwandlung von Unternehmen in eine andere Rechtsform wird diesem Anspruch aber nicht gerecht, erläutern die I.M.U.-Experten Daniel Hay und Sebastian Sick.
Der Europäische Gerichtshof entscheidet darüber, ob die Aufsichtsratssitze für überbetriebliche Gewerkschaftsvertreterinnen und -vertreter gestrichen werden können. Mitbestimmungsexperte Sebastian Sick hält einen Ausgang zugunsten der Gewerkschaften für möglich.