Die Verunsicherung bei der Bezahlung von Betriebsräten hat der Mitbestimmung geschadet. Mit einer Gesetzesänderung will die Bundesregierung nun endlich Rechtssicherheit schaffen.
Multinationale Konzerne stellen eine Herausforderung für die Mitbestimmung dar. Das sollte die Politik im Auge behalten, wenn sie sich um ausländische Investitionen bemüht.
Die zunehmende Erfassung und Auswertung von Personaldaten birgt Missbrauchspotenzial. Um Beschäftigte zu schützen, bedarf es handlungsfähiger Arbeitnehmervertretungen.
Mitbestimmung ist ein hohes Gut. Deshalb gibt es bei uns einen erweiterten Betriebsrat, der sich aus dem Betriebsrat der grünen Bundestagsfraktion und der Interessenvertretung von gewählten Vertreter*innen aus den grünen Abgeordneten-Büros zusammensetzt.
Ein Betriebsrat kann nicht per Videokonferenz gegründet werden. Einige formale Regelungen lassen sich modernisieren, betriebliche Mitbestimmung per Klick wird es aber nicht geben.
Am Beispiel eines überdurchschnittlich digitalisierten Krankenhauses ist zu sehen, wie Digitalisierung im Sinne von Beschäftigten, Patientinnen und Patienten gelingen kann.