Für Lkw-Fahrer gilt der Tarif des Landes, in dem sie unterwegs sind. Doch oft wird ihnen dieses Recht verweigert. Was bleibt von dem wilden, erfolgreichen Streik in Gräfenhausen? Von Kay Meiners
Die Kirchen pochen in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten auf
weitgehende Sonderregelungen. Tatsächlich ist die Ungleichbehandlung von
Beschäftigten nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt, sagt der Jurist Peter Stein. Das Gespräch führte Kay Meiners
Eine Untersuchung über den Einfluss des europäischen Rechts auf eine aus Art. 9 Abs. 3 GG abgeleitete Arbeitskampffreiheit am Beispiel des Tariferfordernisses