Länder und Unternehmen mit starker Mitbestimmung sind widerstandsfähiger gegen wirtschaftliche und soziale Krisen - und Beschäftigte schätzen gesetzlich gesicherte Beteiligung am Arbeitsplatz als Sicherheitsfaktor. Durch den zunehmenden Einfluss der EU-Rechtssetzung ist Mitbestimmung im Betrieb und den Leitungsgremien von Unternehmen längst ein europäisches Thema. Doch bekommen Arbeitnehmerrechte aus Brüssel Rücken- oder Gegenwind?
Ob Europäische Betriebsräte sich effektiv für Belegschaften einsetzen können, hängt stark vom Wohlwollen des Managements ab. Mehr substanzielle Rechte und Sanktionen könnten helfen.
Codetermination is firmly established throughout Europe: there are national regulations entitling employees to a say in their company’s management bodies in 18 of the 27 EU member states. In order to preserve this codetermination culture it is necessary, according to an analysis by IMU, both to implement European minimum standards and to close loopholes in national law.
Mitbestimmung ist europaweit verwurzelt: In 18 von 27 EU-Mitgliedsstaaten gibt es nationale Regelungen, die Beschäftigte zur Mitsprache in den Leitungsgremien von Unternehmen berechtigen. Um diese Mitbestimmungskultur zu bewahren, ist es laut einer Analyse des I.M.U. nötig, sowohl europäische Mindeststandards durchzusetzen als auch Lücken im nationalen Recht zu schließen.
Unternehmen agieren mühelos über Grenzen hinweg. Auch die Mitbestimmung muss sich europäisch aufstellen. Zumal über ihre Zukunft auch in Brüssel, Straßburg und Luxemburg entschieden wird.
Der Brexit wird in Zukunft die Arbeit von Eurobetriebsräten erschweren. Während die Politker noch taktieren, haben manche Arbeitnehmervertreter schon vorgesorgt. Von Kay Meiners