Eine Untersuchung über den Einfluss des europäischen Rechts auf eine aus Art. 9 Abs. 3 GG abgeleitete Arbeitskampffreiheit am Beispiel des Tariferfordernisses
Um für mehr Tarifbindung zu sorgen, braucht es gesetzliche Anreize. Geeignet wären Tariföffnungsklauseln, die nur tarifgebundene Unternehmen nutzen können.
Im Münchener „Haus der Kunst“ wehrte sich der Betriebsrat erfolgreich gegen die Auslagerung von vier Dutzend Kollegen an der Kasse und in der Aufsicht der Ausstellungssäle. Von Stefan Scheytt
Beim Zusammenspiel von Arbeits- und Sozialrecht hapert es an vielen Stellen. Ein Gutachten der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, wo nachgebessert werden muss.
Gerichte haben wiederholt entschieden, dass Betriebsräte weniger mitbestimmen dürfen, wenn ein Arbeitskampf läuft. Gerechtfertigt ist das nur in Ausnahmefällen.