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Die Anzahl der Beschäftigten in Deutschland, die im Niedriglohnsektor arbeiten, ist seit dem Jahr 2005 deutlich gestiegen. 2005 waren rund 7,41 Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor tätig; im Jahr 2007 bereits 7,97 Millionen. In den Jahren nach dem Einsetzen der Wirtschafts- und Finanzkrise vergrößerte sich der Niedriglohnsektor weiter und zählte 2010 8,47 Millionen. Für das Jahr 2011 lässt sich ein Rückgang der Niedriglohnbeschäftigung um 0,293 Millionen Beschäftigte erkennen, der jedoch nicht lange anhielt: Im Jahr 2012 war mit 8,49 Millionen Beschäftigten im Niedriglohnsektor der derzeitige Höchststand zu verzeichnen. 2013 fiel die Anzahl leicht auf 8,13 Millionen.
Da insbesondere seit dem Jahr 2005 die Erwerbstätigenquote immer stärker gestiegen ist, müssen die Zahlen der Niedriglohnbeschäftigen im Verhältnis zur Zahl der Erwerbstätigen insgesamt betrachtet werden. Der Anteil der Niedrig-lohnbeschäftigten an allen Beschäftigten erhöhte sich zwischen 2005 und 2013 von 23,1 Prozent auf 24,4 Prozent. In den Jahren 2008 und 2011 war ein leichter Rückgang zu verzeichnen, der jedoch nicht von Dauer war.
Weitere Erläuterungen
Erwerbstätigenquote: Die Erwerbstätigenquote bezeichnet den Anteil der Erwerbstätigen einer Altersgruppe an der Gesamtbevölkerung derselben Altersgruppe. Als erwerbstätig gelten alle Personen, die in der jeweiligen Berichtswoche mindestens eine Stunde gegen Entgelt gearbeitet haben. Dazu zählen außerdem alle Personen, die z.B. aufgrund von Krankheit, Mutterschutz oder Elternzeit vorübergehend nicht gearbeitet haben.
Niedriglohn: Als Niedriglohn wird ein Arbeitsstundenlohn angesehen, der niedriger ist als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenlohns. Das ist der Wert, der genau in der Mitte liegt, wenn alle Stundenlöhne vom niedrigsten zum höchsten geordnet werden.
Quellen
sozialpolitik-aktuell: Politikfeld Einkommen und Armut, Abbildung III32
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