Stipendien: Promovieren in Kollegs und Nachwuchsforschungsgruppen
Die Hans-Böckler-Stiftung vergibt Stipendien für eine Promotion im Rahmen eines von ihr geförderten Promotionskollegs oder einer Nachwuchsforschungsgruppe.
Voraussetzungen
Gefördert werden wissenschaftlich besonders befähigte und gewerkschaftlich oder gesellschaftspolitisch engagierte Doktorandinnen und Doktoranden aller Fachrichtungen, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule zur Promotion zugelassen sind. Die Altersgrenze liegt bei 40 Jahren.
Die Studien- und Prüfungsleistungen müssen eine besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit erkennen lassen. Voraussetzung für die Förderung ist ein zügiges Studium. Das Promotionsvorhaben sollte nach Möglichkeit gesellschaftspolitische Relevanz aufweisen und einen bedeutsamen Beitrag zur Forschung erwarten lassen.
Auswahlverfahren
Für strukturierte Promotionen gelten die gleichen Auswahlkriterien und Anforderungen an Bewerbungen wie für Einzelstipendien.
Abweichende Bewerbungstermine sowie Ansprechpartnerinnen und -partner sind jeweils in den Ausschreibungen vermerkt.
Es erfolgt ein zweistufiges Auswahlverfahren: Interessierte richten ihre Bewerbungen zunächst an das jeweilige Graduiertenzentrum, das dann dem Auswahlausschuss der Hans-Böckler-Stiftung geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vorschlägt.
Die wissenschaftliche Güte des Antrags sowie die persönlichen Voraussetzungen der Bewerberin oder des Bewerbers gemäß den Auswahlrichtlinien der Stiftung sind die wesentlichen Entscheidungskriterien. Bewerberinnen und Bewerbern, die bereits in der Grundförderung der Stiftung gefördert wurden, wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet.
Hinweis
Hinweise zur Erstellung eines Exposés
Notwendige Dokumente zum Beantragen eines Promotionsstipendiums
Leitfaden zum Anfertigen der gutachterlichen Stellungnahme
- Bei einer Zusage muss das Stipendium innerhalb von 4 Monaten angetreten werden.
- Ablehnungen werden grundsätzlich nicht begründet.
- Einmal abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber können sich nicht erneut bewerben - auch dann nicht, wenn sie ein völlig neues Projekt verfolgen.
- Bewerbungsbogen und eingereichte Gutachten verbleiben bei der Stiftung, die weiteren Unterlagen werden vernichtet.
Fragen zur Bewerbung beantworten wir gern. Schreibt an bewerbung[at]boeckler.de.