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Böckler-Konferenz für Aufsichtsräte : Mitbestimmung immer wichtiger als Stabilitätsanker in Zeiten von Kapitalmarktdominanz und Digitalisierung

29.06.2017

Ausschließlich am Kapitalmarkt orientierte Investoren wie US-Vermögensverwaltungen bauen im Zuge des Booms von passiven ETF-Fonds ihre Beteiligungen an deutschen Unternehmen aus. Allein dem Vermögensverwalter Black Rock gehörten Ende 2015 gut 5 Prozent aller Aktien der DAX-Unternehmen. Damit war das US-Unternehmen einer der größten Anteilseigner quer durch alle Branchen. Gleichzeitig verändert die Digitalisierung die Arbeitswelt in Deutschland tiefgreifend. Die Mitbestimmung der Beschäftigten ist in dieser Situation ein besonders wichtiger Stabilitätsanker für Gesellschaft und Wirtschaft, weil sie dazu beiträgt, dass sich Menschen am Arbeitsplatz weniger „ausgeliefert“ fühlen. Dass die Beschäftigten in den Aufsichtsräten bei wichtigen Unternehmensentscheidungen mitbestimmen und von Betriebsräten unterstützt werden, kann Frustrations- und Entfremdungsgefühlen entgegenwirken, die zugespitzte Konflikte um Arbeitsplätze und politische Radikalisierung auslösen. Das kommt allen zugute: Studien zeigen, dass mitbestimmte Betriebe innovativer sind.

Allerdings erfassen die rechtlichen Regelungen zur Mitbestimmung, 40 Jahre oder älter, nicht mehr alle gängigen Unternehmensformen. Die Folge: Unternehmen nutzen, teilweise durch Europarecht entstandene, juristische Schlupflöcher, um ihren Beschäftigten Mitbestimmungsrechte im Aufsichtsrat vorzuenthalten. Davon sind derzeit mehr als 800.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen, mit steigender Tendenz. Unternehmen nutzen vor allem Lücken in der Gesetzgebung zur Europäischen Aktiengesellschaft SE, im Drittelbeteiligungsgesetz und bei exotischen Rechtsformkonstruktionen wie der plc & Co. KG, um Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat zu verhindern. Wie Mitbestimmung gesichert und gestärkt werden kann und welche politischen Kräfte sich im Wahljahr dafür einsetzen, steht im Mittelpunkt der heute begonnenen Böckler-Konferenz für Aufsichtsräte.

Bei der Konferenz sprechen unter anderem Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Reiner Hoffmann, Vorsitzender des DGB und des Vorstands der Hans-Böckler-Stiftung und der Politikwissenschaftler Prof. Dr. Karl-Rudolf Korte, Direktor der NRW School of Governance. Statements:

Andrea Nahles: „Die Mitbestimmung ist eine tragende Säule unserer starken Wirtschaft und unserer Wettbewerbsfähigkeit. Aber es gibt gesellschaftliche, unternehmerische und rechtliche Entwicklungen, die mir ernstlich Sorgen machen. Sie drohen, die Mitbestimmung in den Unternehmen auszuhöhlen. Doch Tarifautonomie und Mitbestimmung müssen auch in der digitalen Wirtschaft das Fundament unserer sozialen Marktwirtschaft bilden. Denn nur die Sozialpartnerschaft ermöglicht es, passgenaue Lösungen und gute Kompromisse auszuhandeln, die allen dienen. Der Staat kann und soll Raum für Aushandlungen lassen. Damit sind wir bisher in Deutschland sehr gut gefahren. Aber es gilt auch: Wo die Sozialpartner nicht mehr in der Lage sind, Probleme zu lösen, wo die Sozialpartnerschaft erodiert, ist der Staat gefordert. Dabei steht fest: Jede Lösung, die wir zum Erhalt der Mitbestimmung erfolgreich angehen wollen, wird auch eine europäische Dimension haben müssen.“

Reiner Hoffmann: „Wenn wir jetzt nicht einschreiten, dann wird sich der Geltungsbereich der Mitbestimmung sukzessive auf die bereits heute mitbestimmten Unternehmen beschränken. Junge und wachsende Unternehmen werden sich vor der Mitbestimmung drücken. Das deutsche System verliert damit langfristig seine Relevanz als Gegenmodell zum angelsächsischen Modell, bei dem die Kapitalmärkte den Takt vorgeben. Wenn Finanzinvestoren Unternehmen und Arbeitsplätze als eine Art Handelsware sehen, liefert die Mitbestimmung das Gegenkonzept: Mitbestimmung im Aufsichtsrat bewirkt buchstäblich, dass der menschliche Maßstab für Unternehmen zum Führungsziel wird. Die deutsche Politik muss schnell aktiv werden, ehe der Standortvorteil Mitbestimmung verspielt ist.

Diese Einschätzung teilt auch der Deutsche Bundesrat.
Er hat in seiner Entschließung ‚Mitbestimmung zukunftsfest gestalten‘ im Februar festgestellt, er betrachte mit großer Sorge, dass, ich zitiere, ‚sich junge, wachsende Kapitalgesellschaften zunehmend dem Geltungsbereich der Gesetze zur Unternehmensmitbestimmung entziehen‘ und damit ‚den gesellschaftlichen Konsens und die Zukunft der Sozialpartnerschaft in Deutschland in Frage‘ stellen. Weiter heißt es: ‚Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher dazu auf, Lücken im deutschen Mitbestimmungsrecht zu schließen und gleichzeitig auf europäischer Ebene dafür einzutreten, dass entsprechende Schlupflöcher geschlossen und keine neuen Umgehungstatbestände geschaffen werden‘. Damit ist die nächste Bundesregierung am Zug – wer immer sie auch stellt.“

Prof. Dr. Karl-Rudolf Korte: „Die Mitbestimmung gehört zur institutionellen Ausstattung der deutschen Gesellschaft, die durch ihre sozial ausgleichende Wirkung verhindert, dass die politischen Ränder ähnlich stark wachsen wie in unseren europäischen Nachbarländern.“

Weiter Informationen:

Die Veranstaltung im Livestream verfolgen

Aktuelle Hintergrundinformationen in unserer digitalen Infomappe (pdf)

Entschließung des Bundesrates „Mitbestimmung zukunftsfest gestalten“ (pdf)

Kontakt:

Dr. Norbert Kluge
Leiter der Abteilung Mitbestimmungsförderung

Rainer Jung
Leiter der Pressestelle

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