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: Leiharbeit und Arbeitsschutz - eine Handlungshilfe für Interessenvertretungen in Entleiherbetrieben

Betriebliche Interessenvertretungen in Entleiherbetrieben sind für alle Fragen zur Integration von Leiharbeitnehmern - auch für den Arbeitsschutz - zuständig. Leiharbeitnehmer sind erhöhten gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Sie tragen ein erhöhtes Unfallrisiko und Statistiken zeigen überdurchschnittliche AU-Tage durch Unfälle. Dies weist auf Integrationsprobleme in der Arbeitsschutzorganisation hin. Die vorliegende Handlungshilfe zeigt betrieblichen Interessenvertretungen auf, wie sie ihre weitreichenden Mitbestimmungsrechte zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der Leiharbeitnehmer nutzen können. Zentrales Instrument ist hierbei die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz mit dem Ziel der Umsetzung von Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Durch eine aktive Nutzung des Arbeitsschutzausschusses in Bezug auf leiharbeitsspezifische Themen und durch Überwachung der notwendigen Maßnahmen des Arbeitgebers rundet die betriebliche Interessenvertretung ihre Schutzfunktion gegenüber Leiharbeitnehmern ab.

Quelle

Herbst, Axel: Leiharbeit und Arbeitsschutz - eine Handlungshilfe für Interessenvertretungen in Entleiherbetrieben
Arbeitspapier, Düsseldorf, 94 Seiten

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