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Das Ende der ersten deutschen Betriebsdemokratie: Zerschlagung der Mitbestimmung 1933

Bevor die Nazis im Frühjahr 1933 die Gewerkschaften zerschlugen, beseitigten sie die Mitbestimmung in den Betrieben. Die Betriebsratswahlen im März, die nach den Reichstagswahlen vom 5. März 1933 sattgefunden hatten, brachten ein klares Votum für die Listen der demokratischen Gewerkschaften. Wäre es nach den Ergebnissen der Betriebsratswahlen gegangen - die Nationalsozialisten wären nicht an die Macht gekommen.
Mit ihrem Gesetz vom 4. April 1933 über Betriebsvertretungen und wirtschaftliche Vereinigungen wurden die Betriebsratswahlen ausgesetzt und die eigenmächtigen, terroristischen Absetzungen der Betriebsräte legitimiert - die Wahlergebnisse damit auf den Kopf gestellt. nach der Zerstörung der parlamentarischen Demokratie mit dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 war mit dem Ende der Betriebsdemokratie das Schicksal der Weimarer Republik besiegelt.

Quelle

Milert, Werner; Tschirbs, Rudolf: Zerschlagung der Mitbestimmung 1933
Das Ende der ersten deutschen Betriebsdemokratie, Oberhausen, ISBN: 978-3-86593-179-5, 111 Seiten

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